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Psychotherapeuten vor Zahlungsunfähigkeit schützen – Akutbehandlungen und Gruppentherapien am Leben halten - PrNews24.de

Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk fordert Abschlagzahlungen bei Psychotherapeuten fortzuführen – Video- und Telefontherapie bundesweit auch bei Akutbehandlungen und Gruppentherapien zu ermöglichen

BildDie Corona-Pandemie hat bei vielen Mitgliedern des Psychotherapeuten-Netzwerkes zu finanziellen Einbußen geführt. Die Einkommensrückgänge machen sich in den Abrechnungen zum ersten Quartal 2020 bemerkbar. Üblicherweise reduzieren die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) daraufhin die Vorauszahlungen.

Der DPNW-Vorsitzende Dieter Adler appelliert in einem Brief an die Kassenärztlichen Vereinigungen: „Ich bitte Sie im Namen unserer Mitglieder, die Abschlagszahlungen nicht herunter zu setzen, sondern diese bei den alten Werten zu belassen. Gerade in unserem Bereich würde dies sonst vielfach zu einer unbilligen Härte führen.“ Drei KVen haben bereits beschlossen, die Abschlagzahlungen auf dem bisherigen Niveau beizubehalten, um die Liquidität von Psychotherapeuten nicht zu gefährden. Diesen guten Beispielen sollten nach Ansicht des DPNW nun alle Kassenärztlichen Vereinigungen bundesweit folgen.

Uneingeschränkte Telefontherapie nur in Rheinland-Pfalz, Hessen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Bayern

Fünf Bundesländer haben den richtigen Schritt nach vorn gemacht und trafen Regelungen, die eine Therapie auch per Telefon ermöglichen.

In den restlichen elf Bundesländern gibt es noch keine derartigen Reglungen zur Telefon-Therapie. Erlaubt sind hier bis zu vier telefonische Sitzungen a 50 Minuten pro Patient in einem Quartal. Üblich und medizinisch geraten sind aber wöchentliche Sitzungen. Umgerechnet wären dies rund 13 Sitzungen pro Quartal. Hier herrscht noch eine große Lücke, die es zu schließen gilt.

Hier muss schnell mit einer bundeseinheitlichen Regelung nachgebessert werden. Zur Sicherheit von Patienten ist es nach dem DPNW zudem dringend geboten, diese Zulassungen auch nach der Corona-Krise in den Regelbetrieb zu überführen. Damit erhalten Patienten die Sicherheit in anderen Situationen, wie Busfahrerstreik, Wetterchaos oder Alleinerziehende mit krankem Kind ihren Heilungsprozess am Telefon weiterzuführen.

Das Psychotherapeuten Netzwerk spricht sich ausdrücklich für Videosprechstunden aus, will aber auch telefonische Behandlungen miteingeschlossen wissen. Damit können auch ältere, technisch unversierte Menschen mit geringem Einkommen schnell ihre Therapie fortsetzen.

Dieter Adler meint dazu: „Wir wollen unseren Patienten auch in dieser belastenden Zeit unbürokratisch zur Seite stehen. Für viele bedeutet das Telefon die einzige Verbindung zur Außenwelt. Damit könnten wir die Versorgung von psychisch Kranken viel besser sicherstellen.“

Akutbehandlung und Gruppentherapie ebenfalls zulassen
Leider gelten die Neuerungen nicht für alle Behandlungsarten und Bereiche. Ausgenommen sind Akutbehandlungen und Gruppentherapien.

Akutbehandlungen dienen zur Besserung akuter psychischer Krisen. Herkömmlicherweise benötigen Psychotherapeuten für die Akutbehandlung keine Extragenehmigung von der Krankenkasse. Dadurch kann die Behandlung ohne vorherige Bewilligung durch die Krankenkasse sofort beginnen. Dieter Adler erläutert: „Akute Krisen brauchen schnelle Hilfe. Gerade bei suizidal gefährdeten Personen sind lange Wartezeiten fatal. Deshalb brauchen wir in dieser besonderen Zeit besondere Maßnahmen.“

Gleiches gilt für Gruppentherapien. Bei einer Gruppentherapie sitzen normalweise mindestens vier Personen in einer Gruppe mit einem Therapeuten in einem Raum zusammen. Die im März 2020 verordnete Kontaktsperre schreibt einen Mindestabstand von 1,5 Metern vor. Kaum einem Psychotherapeuten stehen Räumlichkeiten zur Verfügung, in denen dieser Abstand gewährleistet werden kann. Damit sind derzeit quasi alle laufenden Gruppentherapien hinfällig. Um auch hier für schnelle Abhilfe zu sorgen, fordert das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk, auch Gruppentherapien vorübergehend für die Video- und Telefontherapie zuzulassen.

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk – Kollegennetzwerk Psychotherapie“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat rund 1.400 Mitglieder und 12.000 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist der DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Kassenwart: Dipl.-Psych. Robert Warzecha.
Internet: www.dpnw.infoPsychotherapeuten vor Zahlungsunfähigkeit schützen - Akutbehandlungen und Gruppentherapien am Leben halten

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