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Abgasskandal – Nach EuGH Abschaltvorrichtungen illegal ! - PrNews24.de

Abgasskandal – Autoskandal – Dieselskandal

Dieselskandal – Abgasskandal – Benzinskandal – Akkuskandal – Bußgeldskandal – Automatikgetriebeskandal – Widerrufsjoker
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Die Einschätzung des EuGH ist richtungsweisend für laufende Prozesse gegen die Autohersteller. Daneben könnte es sich nunmehr auch für andere Autobesitzer lohnen, die noch keine Ansprüche geltend gemacht haben oder wo zuvor die Rechtsschutzversicherung einen Anspruch abgelehnt hatte.

Abgasskandal – Autoskandal – Dieselskandal

Unzufrieden mit der Musterfeststellungsklage?

Die zuständige EuGH-Gutachterin kommt zu dem Schluss, der Einsatz von sog. Abschalteinrichtungen sei nach EU-Recht verboten.Generalanwältin kommt in ihrem Gutachten zu dem eindeutigen Schluss, dass der Einsatz der Abschaltsoftware nach EU-Recht verboten ist. Zudem plädiert sie dafür, die im EU-Recht vorgesehene Genehmigung von Ausnahmen von dem Verbot eng auszulegen (Rechtssache C-693/18).

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Dieselskandal – Abgasskandal – Benzinskandal – Akkuskandal – Bußgeldskandal – Automatikgetriebeskandal – Widerrufsjoker

Die Schlagzeilen um den Abgasskandal reißen nicht ab. Neben Dieselfahrzeugen sind auch Benziner betroffen. Zudem gibt es mehrere Strafverfahren und die EU-Kommission könnte Kartellverfahren einleiten. Nunmehr kommt auch der EuGH zu dem Schluss, dass sog. Abschaltsoftware nach EU-Recht verboten ist

Viele Menschen sind der Meinung, dass nur Dieselfahrzeuge hiervon betroffen sind. Aber der Abgasskandal hat erst dafür gesorgt dass hier viele Machenschaften ans Licht gekommen sind.

Neben dem Benzin-Skandal erreichen wohl auch Elektroautos nicht die angegebene Weitreiche. VW machte ein Eingeständnis im Fernsehen. Schadenersatzansprüche sind nunmehr auch ohne einen Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt möglich und Hersteller müssen nun vereinzelt bei Gerichten die Manipulationen offenlegen. Ferner benachteiligen Fahrverbote die Betroffenen nochmals.

Viele Betroffene machen von ihren Rechten keinen Gebrauch, weil sie sich nicht benachteiligt fühlen oder die ganze Thematik als aufgebläht ansehen. Dabei geht es nicht nur ausschließlich um die höheren Umweltschäden, die die Autos anrichten.

Bei dem Kauf eines Handys oder Notebooks, das nicht die Schnelligkeit bzw. nicht den Prozessor hat wie versprochen, gehen Käufer sofort gegen den Verkäufer vor, nicht jedoch bei einem mangelhaften Auto, obwohl dieses meist einen viel höheren Wert hat.

Spätestens mit dem Dieselskandal wurde bekannt, dass bei der Produktion von Kraftfahrzeugen systematisch manipuliert worden ist, um die Vorgaben umgehen zu können. Dieser Skandal ist über die USA anfangs bei VW bekannt geworden. Mittlerweile hat er sich auf fast alle Automarken ausgeweitet.

Daneben sind nicht nur Dieselfahrzeuge betroffen, sondern auch Benziner. Dabei hat man den Benzin-Skandal bzw. Kraftstoffmehrverbrauch-Skandal vollständig ausgeblendet.

Es scheint, je länger diese Thematik andauert, desto mehr Autos sind tatsächlich betroffen.

Der Dieselskandal ist geprägt durch eine offenbar von langer Hand geplante, systematische Produktmanipulation, durch die Verletzung zentraler Regelungen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes und durch eine vorsätzliche Schädigung von Millionen Marktteilnehmern. Dies wurde anfangs durch die Aufdeckung bei dem Motortyp EA 189 bekannt unter dem Stichwort Dieselskandal. Nunmehr ist jedoch auch bekannt geworden, dass der Nachfolgemotor EA 288 ebenfalls von dem Skandal betroffen ist. Wo am Anfang nur VW betroffen schien, hat sich dies nunmehr auf fast alle weiteren Hersteller ausgeweitet. Die Klärung hier ist noch lange nicht abgeschlossen.

Da sich der Dieselskandal auf weitere Automarken und auch auf Benziner ausgeweitet hat, entwickelte sich der Skandal weiter unter dem Stichwort Abgasskandal. Viele Gerichte haben nunmehr auch weitere Hersteller verurteilt und auch der Bundesgerichtshof hat darauf hingewiesen, dass eine solche Manipulation (eine unzulässige Abschaltvorrichtung) einen Sachmangel darstellt.

Bereits alten Studien zufolge ist der tatsächliche Kraftstoffverbrauch für Fahrzeuge (Benzin und Diesel) im Schnitt deutlich höher, als im jeweiligen Prospekt angegeben wird. Nach diesen Studien zufolge verbraucht der Durchschnitt der verkauften Kraftfahrzeuge im täglichen Straßenverkehr rund bis zu 42 % mehr Kraftstoff als von den Herstellern angegeben.

Bei einem Verbrauch von mehr als 10 % könnte dies einen Mangel darstellen und der Käufer könnte bei einem erhöhen Spritverbrauch sodann Ansprüche geltend machen und das Auto gegen Rückerstattung zurückgeben u. a. Porsche z. B. hatte dies bei dem 911 (Baujahr 2016/17) auch zugegeben.

Mittels der Anzeige im Auto selbst oder über eine App können Sie Ihren durchschnittlichen Verbrauch ermitteln und sodann feststellen, ob Sie zu den Geschädigten gehören könnten.

Gleiches dürfte auch für die falschen Angaben der Hersteller bei Autos mit Akkus bzw. Elektroautos gelten. Wenn Ihr Auto daher mehr Kraftstoff verbraucht als angegeben, könnten Sie ähnlich wie in dem Dieselskandal vorgehen. Damit könnte sich die Thematik weiter zu dem Akku-Skandal ausweiten.

Nach Medien zufolge könnte der Autohersteller Tesla die Reichweite seiner Akkus vorsätzlich verringert haben und die Käufer hierüber getäuscht haben. Gleichzeit wird auch davon gesprochen, dass bei den Akkus Sicherheitsmängel bestehen. Sollte die Reichweite der Akkus von Tesla bei Elektroautos nicht mit den Herstellerangaben übereinstimmen, so könnte man davon auszugehen, dass ein Mangel vorliegt.

Die Betroffenen können wie im Abgasskandal bzw. Benzinskandal (Kraftstoffmehrverbrauch-Skandal) ihr Auto zurückgeben und den Kaufpreis zurückerhalten bzw. eine neue Batterie fordern u. a. Dies gilt wie im Benzin-Skandal auch für Elektroautos. Weicht die angegebene Reichweite in der Praxis erheblich von der tatsächlichen ab, könnte ein Mangel vorliegen und der Käufer kann hier Ansprüche geltend machen.

Bußgeldbescheid? Fahrverbote? Privater Blitzer im Spiel?

Einen weiteren Nachteil könnte der Käufer erfahren, wenn hinsichtlich seines Fahrzeuges ein Fahrverbot angeordnet wird. So soll der Autofahrer Bußgelder bezahlen, wenn er mit einem von dem Abgasskandal bzw. Dieselskandal betroffenen Auto in einer Stadt unterwegs ist, in der das Verbot für sein Auto gilt.

Anstatt die Verbraucherrechte bzw. Rechte der betrogenen Autobesitzern zu stärken, wird er noch zusätzlich zur Tasche gebeten. Allein in Stuttgart gab es seit 2019 ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge und zwischen Februar 2019 bis Juni 133.113 Fahrzeugkontrollen.

Das Verbot könnte auf weitere Fahrzeuge und Städte ausgeweitet werden. Viele Autobesitzer werden wegen drohender Verjährung möglicherweise zu spät von ihren Schadenersatzansprüchen Gebrauch machen und bleiben nicht nur auf dem Mangelauto sitzen, sondern werden auch Bußgelder zahlen müssen.

Zudem bedienen sich Städte und Gemeinden oft der Hilfe privater Anbieter, um Kontrollen durchzuführen. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main dürfen jedoch keine Bußgeldbescheide erlassen werden, die auf Kontrollen von privaten Dienstleistern basieren.

Betroffen sind ein Teil der Diesel- und Benzinfahrzeuge von u.a. VW, Porsche, Audi, Seat, Skoda, Mercedes, Porsche, BMW, Renault, Nissan, Fiat, Mitsubishi, Datsun, Renault, Dacia und Lada als auch Nutzfahrzeuge: u. a. Caddy, Amarok sowie Opel.

Laut einem Medienbericht soll Volkswagen zudem die Werte bei Automatikgetrieben (Benziner und Diesel) für Tests künstlich niedrig gehalten haben (manipuliert haben), um die Abgase und Verbrauchswerte auf dem Teststand künstlich niedrig zu halten. Danach enthielten Autos mit Doppelkupplungsgetriebe eine Funktion, die das Schaltverhalten auf dem Teststand so steuerte, dass weniger CO2 und Stickoxide ausgestoßen wurden als auf der Straße. Auch sollen die Fahrzeuge auf dem Prüfstand teilweise weniger Sprit verbraucht haben. Betroffen könnten zahlreiche Modelle des Konzerns sein, u. a. Tiguan, Passat, Touareg, aber auch Audi-Modelle.

Daher fragt man sich derzeit, ob eine weiterer Skandal hinzukommt.

Der sog. Widerrufsjoker beschreibt die Möglichkeit für Verbraucher, einen Darlehens- oder Leasingvertrag auch noch viele Jahre nach Vertragsschluss aufgrund von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen rückabwickeln zu können. Im Zusammenhang mit den o. g. Skandalen rund um das Auto wurde hier eine Möglichkeit für Verbraucher geschaffen, die über keine Rechtsschutzversicherung bei Kauf des Autos verfügen oder bei denen die rechtlichen Möglichkeiten aufgrund weiterer Probleme durch einen Schadenersatzanspruch nicht erfolgsversprechend sind, durch diesen Joker eine Rückabwicklung oder Vergleichsgespräche erzwingen zu können. Hier hat aktuell der EuGH die Rechte von Verbrauchern gestärkt

Gern können Sie Ihre Ansprüche (im Kraftstoffmehrverbrauch-Skandal, Benzin-Skandal, Dieselskandal, Abgasskandal, Akku-Skandal, bei Autofinanzierung u.s.w) kostenlos prüfen lassen. Am besten Sie verfügen über eine Rechtsschutzversicherung – in manchen Fällen kann diese auch noch nachträglich abgeschlossen werden. Lassen Sie Ihre Ansprüche kostenlos prüfen: https://www.diesel-auto-opfer.de/ bzw. anfragen@diesel-auto-opfer.de

Wir unterstützen Verbraucher bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche bezüglich des Abgasskandals – Benzinskandals – Bußgeld u.s.w.

Kontakt
D.A.O.
Brunhilde Gösche
Walsroder Straße 62
30851 Langenhagen
0511/260926111
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