Wenn es in der Wohnung schimmelt, liegt ein Mangel der Mietsache vor und Sie als Vermieter müssen handeln. Wir klären auf, bei welchen Ursachen eine Fassadendämmung sinnvoll ist.
Wenn der Mieter über Schimmel klagt, herrscht auf beiden Seiten Unsicherheit. Die jeweiligen Parteien schieben sich die Schuld zu. Ein klischeehaftes Denken will die Ursache schnell gefunden haben: Ein baulicher Mangel oder das falsche Wohnverhalten der Mieter ist schuld. Doch tatsächlich liegt die Ursache nie so klar auf der Hand.
Der erste Schritt
Wenn sich Ihr Mieter bei Ihnen mit einem Schimmelschaden meldet, gilt es zu handeln. Sie als Vermieter sind in der Pflicht die Ursache aufzuklären. Um einen langwierigen Schriftverkehr und wilde Anschuldigungen von vornherein auszuschließen, raten wir direkt einen Sachverständigen mit der Schadensklärung zu beauftragen. Denn: Sie als Mieter müssen den baulichen Mangel ausschließen können. Erst wenn der Beweis vorliegt, dass kein baulicher Mangel vorliegt, können Sie die Mieter als Ursache aufgrund von falschem Wohnverhalten beschuldigen. Dann müssen diese auch alle anfallenden Kosten, inklusive des Gutachters, übernehmen. Sollten die Ursachenklärung und Beseitigung des Schimmels jedoch nicht in einem angemessenen Zeitrahmen durchgeführt werden, sind die Mieter berechtigt die Miete zu kürzen. Kosten, die für Sie entstehen und durch schnelles und pflichtbewusstes Handeln hätten vermieden werden können.
Was ist eine Wärmebrücke?
Das Gutachten liegt vor und besagt, dass eine Wärmebrücke vorliegt. Eine Wärmebrücke beschreibt bauliche Abschnitte, die eine hohe Wärmeleitfähigkeit aufweisen. An diesen Bauteilen geht die Wärme von innen nach außen verloren und die Abschnitte kühlen ab. Zum einen bedeutet dies für den Mieter erhöhte Heizkosten und zum anderen, dass die warme Luft an den kühleren Bauabschnitten kondensiert und Schimmel begünstigt. Solche Wärmebrücken befinden sich beispielsweise in den Ecken von zwei Außenwänden, am Balkon, Rollladenkästen oder an Fensterlaibungen. Ein Thermografiebild gibt genaue Auskunft über die Lage der Wärmebrücke. Die einzige Chance die Wärmebrücke zu beseitigen, ist eine lückenlose Dämmung der Fassade. Die Isolierung des Gebäudes mag zu dem Zeitpunkt des Baus den damaligen Normen entsprochen haben, liegt jedoch durch die unzureichende Isolierung ein Mangel der Mietsache vor, muss nachgerüstet werden. Gleiches gilt übrigens für den Fall, wenn die derzeitige Isolierung grundsätzlich nicht ausreichend ist, um Schimmel vorzubeugen.
Isolierung vom Profi
Sind Sie nach Rechtswegen verpflichtet die Dämmung des Gebäudes nachzurüsten, sollten Sie dies nur von geeigneten Profis durchführen lassen. Kleine Lücken in der Isolierung könnten andernfalls zu erneuten Wärmebrücken und damit einhergehend erhöhtem Schimmelrisiko führen. Im Raum Meschede, Arnsberg und Warstein steht Ihnen dafür der Maler- und Stukkateurbetrieb Drinhaus zur Verfügung. Seit rund 20 Jahren beschäftigen sich die qualifizierten Fachkräfte mit der Wärmedämmung und sorgen so für ein angenehmeres Raumklima sowie der Vorbeugung von Schimmel. Zudem bringt die Wärmedämmung erfreuliche Nebeneffekte mit sich: Der CO2-Ausstoß verringert sich, wodurch die Umwelt geschont wird. Außerdem steigt der Immobilien- und Mietwert. Lassen Sie sich von den professionellen Fachkräften in Meschede beraten.
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Maler- und Stukkateurbetrieb Drinhaus
Herr Marcus Drinhaus
Kurt-Schumacher Straße 9
59872 Meschede
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