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Tageslicht für den Keller – trittfest & wasserdicht - PrNews24.de

Eine Lichtschachtabdeckung kann eine oder mehrere Funktionen gleichzeitig erfüllen

BildLichteinfall gewährleisten / verbessern, Trittfestigkeit, Schmutz / Abfallabweisung, Insekten- Nager Schutz, Lärmimmission verhindern, Belüftung, Kälte verhindern, Einbruchschutz, Optik verbessern.
Vor dem Kauf ist daher entsprechend zu prüfen welche Anforderrungen die Lichtschachtabdeckung erfüllen muss. Manche Funktionen widersprechen sich wie etwa die Belüftung und der Lärmschutz. In der Regel lassen sich aber entsprechende Lösungen finden.
Ein Lichtschacht muss in jeden Fall luftdurchlässig sein.
In Deutschland besitzt ein Großteil der Bestandsbauten einen Keller. Dieser wurde meist zusammen mit dem Haus zu einer Zeit errichtet, als dessen Funktionalität nur auf Nutzfläche ausgerichtet war. Das bedeutet, dass die Keller nur unzureichend gegen aufsteigende Feuchtigkeit abgeschirmt sind.
Zwar sind Kellerräume aufgrund des umgebenden Erdreichs recht gut gegen Kälte oder Wärme isoliert, meist jedoch nicht gegen aufsteigende Bodenfeuchte, weshalb eine gute Belüftung dringend notwendig erscheint. Auch unter dem Aspekt, das im Jahr 2021 die Verordnung zum Schutz gegen Radonstrahlung in Kraft tritt, die aber zunächst nur für Neubauten in bestimmten Gebieten Deutschlands Gültigkeit besitzt.
Ob eine Lichtschachtabdeckung begehbar sein soll, hängt von der Position am Gebäude ab. Wichtig:
Ragt die Lichtschachtabdeckung in den öffentlichen Raum hinein, etwa bei Häusern, deren Front direkt an den öffentlichen Gehweg angrenzt, ist es sogar vorgeschrieben, um Unfallgefahren zu vermeiden. Grundsätzlich sollte die Begehbarkeit einer Lichtschachtabdeckung immer gewährleistet sein, egal wo am Haus sie sich befindet.
Gerne beraten wir Sie und schlagen Ihnen eine individuelle Lösung, angepasst an Ihren Gegebenheiten und Wünsche vor. Weiter Informationen finden Sie unter:
https://insektenschutz-klumpp.de/lichtschachtabdeckungen/Tageslicht für den Keller - trittfest & wasserdicht

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

KLUMPP Insektenschutz
Herr Werner Klumpp
Suebenstraße 4
72149 Neustetten
Deutschland

fon ..: 0747225106
web ..: http://insektenschutz-klumpp.de/
email : info@insektenschutz-klumpp.de

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