Einige Anbieter diskreditieren Branche – seriöse Schlüsseldienste werben mit Transparenz
Köln, 20. Oktober 2020. Der Bundesrat will Verbraucher mit einem jetzt vorgelegten Gesetzesentwurf besser vor unseriösen Schlüsseldiensten schützen. Anbieter sollen demnach ihre Preise in Zukunft transparent gestalten. Aber es gibt auch ehrliche Schlüsseldienste und Methoden, Abzocker zu erkennen.
Verbraucherzentralen berichten über unseriöse Schlüsseldienste
Bei Verbraucherzentralen gehen seit Jahren immer häufiger Beschwerden über Wucherpreise von Schlüsseldiensten ein, die die Notlage der Betroffenen ausnutzen. Unseriöse Unternehmen fordern zum Teil drei- bis vierstellige Beträge für das Aufsperren einer Tür. Deshalb hat der Bundesrat am 18. September dieses Jahres einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem Ziel, die Preistransparenz für Verbraucher zu erhöhen. Schlüsseldienste sollen demnach in Zukunft verpflichtet werden, ihre Preisverzeichnisse bei der Aufsichtsbehörde zu hinterlegen und regelmäßig zu aktualisieren sowie ihre Angaben im Internet öffentlich zugänglich zu machen.
So arbeiten seriöse Schlüsseldienste
Einige Abzocker unter den Schlüsseldiensten gaukeln Regionalität vor. In diesen Fällen gibt es die angegebene Adresse gar nicht, oder es handelt sich um Briefkastenfirmen. Ein Gegenbeispiel ist zum Beispiel Schlüssel Jakob – Schlüsseldienst Köln, ein seriöser Schlüsseldienst aus Köln mit absoluter Preistransparenz. Kunden können alle verfügbaren Preise auf der Webseite einsehen. Der Anbieter bietet einen 24-Stunden-Service mit Festpreis Garantie an, zudem gelingen die Türöffnungen laut eigenen Angaben zu 99 Prozent ohne Beschädigungen.
Wann müssen Mieter die Kosten für eine Türöffnung übernehmen?
Ist es erst einmal so weit, die Tür ins Schloss gefallen und der Schlüssel befindet sich auf der falschen Seite oder der Haustürschlüssel wurde Ihnen entwendet, kann nur ein Schlüsseldienst Sie wieder reinlassen. Aber wer muss in dem Fall für die Dienstleistung aufkommen? In der Regel der Mieter, wie der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland mitteilt. Das gilt zumindest, wenn der Mieter den notwendigen Einsatz des Schlüsseldienstes selbst zu verantworten hat. Das gilt, wenn der Schlüssel verloren oder auch gestohlen wurde. Auch bei einen im Schloss abgebrochenen Schlüssel hat der Mieter die Kosten zu tragen. Hat der Vermieter hingegen ein kaputtes Schloss nicht repariert und muss deshalb ein Schlüsseldienst gerufen werden, muss der Vermieter den zu bezahlenden Betrag begleichen.
Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, rät, sich auf diese Situation vorzubereiten. Man sollte im Vorfeld recherchieren, welche Schlüsseldienste wirklich vor Ort ansässig sind und was eine Türöffnung kostet. Misstrauen sei auf jeden Fall angebracht, wenn trotz der auf der Homepage angekündigten kurzen Anfahrtszeit der Schlüsseldienst sehr lange für die Anfahrt brauche. Das sei ein klares Indiz dafür, dass der Monteur von sonstwo herkomme. Sollte die geforderte Summe weit über den am Telefon vereinbarten Betrag liegen, sollte man nur diesen zuvor abgemachten Betrag bezahlen.
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Jakob Köse
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