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Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes 2020 – von Thomas Friese, Immobilienentwickler aus Oldenburg/Berlin

Mit der Schaffung des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahr 1951 hat der deutsche Gesetzgeber das Ziel verfolgt, Privatpersonen zu Investitionen in dem Wohnungsbau zu animieren, Eigentum in breite Teile der Bevölkerung in den Städten zu ermöglichen und den Wiederaufbau nach den Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs nach 1945 zu beschleunigen. Diese Ziele waren politisch Anfang der fünfziger Jahre breiter Konsens. Offenbar ein Erfolgsmodell. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es in Deutschland nicht die Möglichkeit, dass Wohnungen in Häusern unterschiedlichen Eigentümern gehörten. Grundsätzlich gilt, dass das Eigentum an einem Gebäude aufgespalten in Sondereigentum (Wohnung und Keller bzw. Garage) und Gemeinschaftseigentum (Garten, Flur und so weiter) wird. Die Verwaltung des Sondereigentums hat der Eigentümer. Darüber hinaus wird demokratisch entschieden. Es entstehen Wohneigentümergemeinschaften (WEG).

Erfolgsmodell Eigentumswohnungen in Deutschland

In Deutschland gibt es rund 9 Millionen Eigentumswohnungen, das ist jede vierte Wohnung. In über 1,5 Millionen Gebäuden bestehen Wohneigentümergemeinschaften (WEG). WEGs sind unterschiedlich groß: die Spannweite von zwei bis zu knapp 2.000 Wohnungen. Das Wohneigentumsgesetz in Deutschland, das noch aus dem Jahr 1951 stammt, ist den unterschiedlichen Herausforderungen und Bedürfnissen, die sich daraus ergeben, nicht gewachsen. Seit seinem Inkrafttreten ist das WEG Recht kaum überarbeitet worden. Die Novelle aus dem Jahr 2007 veränderte einige Aspekte.

Gesetzesnovelle 2007 mit einigen Änderungen

Die Rechtslage zum Wohnungseigentumsrecht hat sich durch die am 1. Juli 2007 in Kraft getretene Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) verändert. Die Novelle brachte die Rechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft, verbesserte Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten für die Eigentümergemeinschaft, erweiterte Beschlusskompetenzen für die Wohnungseigentümer, schaffte neue Aufgaben und Pflichten für den WEG-Verwalter sowie eine Unterstellung des gerichtlichen Verfahrens unter die Vorschriften der Zivilprozessordnung.

Weiterer Handlungsbedarf gesehen und gehandelt

Seit der letzten grundlegenden Gesetzesreform im Jahr 2007 sind in der Praxis verschiedene Schwachstellen offenbart worden, die die Attraktivität des Wohneigentums einschränken. Eine von der Justizministerkonferenz eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat in ihrem Abschlussbericht den Reformbedarf aufgezeigt. Im Mittelpunkt stehen Vorschriften über die Beschlussfassung von baulichen Maßnahmen und die Kostentragung dafür, unter anderem rechtliche Erleichterungen für die Einrichtung von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge in Wohneigentumsanlagen und Mietobjekten. Bei vermieteten Eigentumswohnungen besteht das Bedürfnis, das Wohnungseigentumsrecht stärker mit dem Mietrecht zu harmonisieren. Auf der Grundlage des Berichts der Arbeitsgruppe ist ein Gesetzentwurf erarbeitet worden. Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Wohnungseigentums Modernisierungsgesetzes (WEMoG) am 23. März 2020 beschlossen.

Fazit: Erfolgskonzept – Wohneigentumsgemeinschaft – Wertstabilität

Das Konzept hat sich über sechzig Jahre bewährt. Als erstaunlich stabil hat sich die Eigentumswohnung einer Wohneigentumsgemeinschaft erwiesen. Diese Stabilität zeigt sich auch an der Entwicklung von Rechtsstreitigkeiten; dieser sind eher rückläufig. Eigentum wird in Deutschland lange gehalten und/oder Mietverhältnisse sind regelmäßig von längerer Dauer. Nachhaltigkeit, Zukunftsfähigkeit und Wertstabilität sprechen für ein Investieren in Eigentumswohnungen. Nach den Erhebungen der Bundesbank und der Europäischen Zentralbank besteht weiterhin ein Höhenflug der Immobilienpreise. Europaweit gilt: die Veränderungen während der Boomphasen an den Wohnimmobilienmärkten mehrerer Länder (2002 bis 2007 und 2017 bis heute) besonders stark ins Gewicht fallen. Eine Corona bedingten dauerhafte Verschlechterung lässt sich jedenfalls nach den bisher vorliegenden Zahlen nicht prognostizieren.

V.i.S.d.P.:

Thomas Friese

Projektentwickler & Immobilienexperte

Über Thomas Friese:
Der Immobilienexperte und Projektentwickler Thomas Friese, Berlin/ Oldenburg (Niedersachsen) ist einer Ausbildung im steuerlichen Bereich seit Mitte der siebziger Jahre im Bereich Immobilienentwicklung und Vermarktung tätig.

Kontakt
Projektentwickler & Immobilienexperte 
Thomas Friese
Unter den Eichen 108 a
12203 Berlin
+49 172 3801981
frieseberlin@aol.com 
https://web.facebook.com/thomas.friese.100 

Bildquelle: @Pixabay

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