Beamte haben sowohl in der Probezeit auch als nach der Berufung auf Lebenszeit und in der Pension einen Anspruch auf staatliche Beihilfe.
Dabei handelt es sich um eine besondere Leistung aus den Fürsorgesystemen der Dienstherren auf Bundes- und Landesebene. Die Beihilfe finanziert einen gewissen Prozentanteil der Kosten der Gesundheitsversorgung, die dem Beamten und teilweise auch seinen Familienmitgliedern im Laufe seines Lebens entstehen. Der Beihilfesatz kann je nach Familiensituation, Bundesland und Dienstherr zwischen 50% und 70% schwanken, über die Beihilfe lässt sich also ein großer Teil der Gesundheitskosten abdecken. Die restliche Absicherung erfolgt dann über eine private Krankenversicherung, hier gibt es spezielle Tarife für Beamte. Grundsätzlich steht es jedem Beamten frei, ob er die ihm zustehende Beihilfe beanspruchen und eine private Restkostenversicherung abschließen will oder sich für die gesetzliche Alternative entscheidet. Ansprüche auf Beihilfe können allerdings ausschließlich von privat versicherten Beamten erhoben werden, gesetzlich versicherte Staatsdiener müssen die monatlich fälligen Beiträge vollumfänglich aus der eigenen Tasche bezahlen, wobei die Höhe des Beitrag sich dabei am Einkommen, also der Besoldung des Beamten orientiert. Die meisten verbeamteten Personen entscheiden sich für die Variante mit Beihilfe und privater Restkostenversicherung, daher wird dieser Fall im Folgenden auch als gegeben vorausgesetzt bei der Erklärung, wie sich die Gesundheitsversorgung von Staatsdienern in verschiedenen Lebensphasen gestaltet.
Hochwertige Gesundheitsversorgung für die ganze Familie: Voraussetzungen & Regelungen
Der Beihilfeanspruch eines Beamten erstreckt sich zum Teil auch auf seine Familienmitglieder, für viele verbeamtete Personen, die eine Familie gründen wollen, ist das ein ausschlaggebendes Argument, sich für die Beihilfe bzw. gegen die gesetzliche Krankenversicherung zu entscheiden. In der Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung erhalten der Beamte und seine berücksichtigungsfähigen Familienmitglieder meist deutlich hochwertigere Gesundheitsleistungen, wie einen umfassenden Zahnschutz, kieferorthopädische Behandlungen und weitere Zusatzleistungen der privaten Versicherer. Entgegen der Erwartung ist bei vielen Familien mit einem oder zwei verbeamteten Elternteilen die Option private Krankenversicherung für die ganze Familie unterm Strich dann sogar günstiger als die gesetzliche Alternative. Die zusätzlichen hochqualitativen Leistungen, die von der Beihilfe und den privaten Versicherern übernommen werden, sind dann gewissermaßen noch das „Sahnehäubchen on top“. Während die Beihilfeberechtigung des Ehegatten vom Einkommen des jeweiligen Partners abhängig ist, sind die Kinder von Beamten bis zum 25. Lebensjahr stets berücksichtigungsfähig. Bei der Gesundheitsversorgung von Beamtenkindern zeigen sich die Dienstherren besonders großzügig, sie übernehmen in der Regel 80% der anfallenden Gesundheitskosten pro Kind, sodass der verbeamtete Elternteil selbst nur noch eine private 20%-Restkostenversicherung für jedes Kind abschließen muss. Die Beiträge zur Privaten Restkostenversicherung für Beamtenkinder schwanken von Versicherung zu Versicherung, sie liegen grob einem Bereich von 20EUR bis 40EUR pro Kind und Monat. Übrigens steigt mit dem Vorhandensein berücksichtigungsfähiger Kinder in der Regel auch der Beihilfesatz für den Beamten selbst von 50% auf 70%, was zusätzliche finanzielle Vorteile mit sich bringt. Ehepartner von Beamten können ihren Beihilfeanspruch von 70% (Ausnahmen gelten in Bremen, Hessen und Baden-Württemberg) geltend machen, wenn diese über gar kein eigenes Monatseinkommen verfügen oder mit dem verdienten Geld unterhalb einer bestimmten Gehaltsgrenze liegen. Wo genau diese Grenze liegt, ist von Dienstherr zu Dienstherr unterschiedlich und wird regelmäßig angepasst. Auch hier ist eine private Restkostenversicherung dann eine günstige Möglichkeit, sich eine umfassende Gesundheitsversorgung zu sichern.
Staatsdiener im Ruhestand: Diese Beihilfe-Ansprüche haben pensionierte Beamte
Nachdem die Kinder aus dem Haus sind, stehen für viele Beamte nur noch wenige Jahre der aktiven Dienstzeit auf dem Plan, bevor es in den wohlverdienten Ruhestand geht. Das Ruhegehalt von Beamten wird als Pension bezeichnet, die Höhe dieses Gehalts ist vom Alter bei Pensionseintritt, der vorausgegangen Besoldung und der Länge der aktiven Dienstzeit abhängig. Unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Pension sind Beamte im Ruhestand stets weiterhin beihilfeberechtigt. Um die Staatsdiener im Alter finanziell zu entlasten gilt für Pensionisten ein erhöhter Beihilfesatz von 70%, zumindest bei vielen Dienstherren. Auch in der Pension können Kinder und Ehepartner von Beamten weiterhin Beihilfe in Anspruch nehmen, an der Höhe dieses Anspruchs ändert sich durch die Pensionierung allerdings nichts. Dienstherren wie der Bund und die Bundesländer kümmern sich also tatsächlich ein Leben lang um ihre auf Lebenszeit berufenen Beamten und stellen so auch im Alter durch eine hochwertige Gesundheitsversorgung sicher. Eine genauere Abwägung der Vor- und Nachteile von privaten und gesetzlichen Krankenversicherung für Beamte ist beispielsweise auch auf dem Beamten-Infoportal nachzulesen. Durch das großzügig bemessene Ruhegehalt und den hohen Beihilfesatz versuchen die Dienstherren so ihre Pensionisten vor hohen Gesundheitskosten im Alter zu schützen und sie so ein Leben lang bei den Krankheitskosten zu unterstützen.
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