Kassensicherungsverordnung rechtzeitig und rechtssicher
Paderborn, 17. November 2020 – Rechtzeitig und rechtssicher – zwei Worte von erheblicher Bedeutung für Steuerpflichtige aus dem Handel, der Gastronomie sowie weiterer Branchen. Ein ordnungsmäßiger Geschäftsbetrieb erfordert seit dem 1. Januar 2020, dass jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem („Kasse“) im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 AO i. V. m. § 1 Satz 1 KassenSichV sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen sind. Die Nichtbeanstandungsregel endete laut BMF am 30. September 2020.
IKEA im digitalen Wandel durch herausragende Customer Journeys
IKEA möchte seine Kunden dort erreichen, wo sie sich bewegen und bietet ihnen eine Vielzahl von Touchpoints an. Digitale und physische Formate werden ausgebaut. Neue, wie die City Standorte, kommen hinzu. Die Einrichtungshäuser erzielen nach wie vor, einen Großteil des Umsatzes. Im Rahmen der KassenSicherungsVerordnung müssen nun alle Kassen in der Checkout Zone, sowohl im Möbel- als auch im Food-Bereich, mit einer TSE verbunden sein. Eines der wichtigsten Kriterien für die Auswahl der richtigen TSE Entscheidung ist dabei die Sicherheit und fehlerfreie Verfügbarkeit, speziell in den Geschäftszeiten mit extrem hoher Kundenfrequenz. Wenn die Kundenreise an der Kasse endet, ist Schnelligkeit Trumpf. IKEA überlässt dem Kunden die Wahl und garantiert einen reibungslosen Ablauf in der Checkout Zone durch den Einsatz stationärer Kassen, sowie Self-Checkout-Lösungen von Diebold Nixdorf.
Sichere und systemunabhängige Technologie
Als langjähriger Technologiepartner liefert Diebold Nixdorf mehr als 2.800 TSE Lösungen in Form eines USB Sticks, dieser signiert die einzelnen Transaktionen effizient und rechtssicher. Der Mehrwert liegt in der Ausfallsicherheit und der geringen Komplexität der Lösung. Die Vynamic™ Check-Out Software erzeugt zusammen mit den Signaturdaten der TSE die Dateien, die im Rahmen von Kassennachschauen von den Behörden gefordert werden. IKEA Mitarbeiter können die TSE- USB nach Einweisung selber in die Kassen einsetzen.
„Wir freuen uns, die Fiskalvorgaben nun erfolgreich und fristgerecht umgesetzt zu haben und unseren Kunden weiterhin die gewohnte Wahl in der Checkout Zone anbieten zu können. Unser langjähriger Partner Diebold Nixdorf hat uns bei der Umsetzung maßgeblich unterstützt, so dass wir uns in den Einrichtungshäusern voll auf den Service unserer Kunden konzentrieren konnten“, so Dirk Rummel, Country Payment Verantwortlicher für IKEA Deutschland.
Gernot Hugl, als Vice President Retail bei Diebold Nixdorf verantwortlich für die Handelskunden in Deutschland, Österreich und der Schweiz, ist stolz auf die Rolle von Diebold Nixdorf als Single Source Provider, die jetzt noch die Umsetzung der KassenSicherungsVerordnung übernehmen: „Durch die langjährige Zusammenarbeit der erfahrenen Teams auf beiden Seiten werden die Projekte sehr effizient gemanaged und die Kosten auch für diese Aufgabe, der TSE Integration gesenkt. Das schafft eine Investitionssicherheit für IKEA.“
Über Diebold Nixdorf
Diebold Nixdorf, Incorporated (NYSE: DBD) ist weltweit führend bei der Ermöglichung von vernetztem Handel. Wir automatisieren, digitalisieren und transformieren die Art und Weise, wie Menschen Bankgeschäfte tätigen und einkaufen. Als Partner der Mehrheit der 100 weltweit führenden Finanzinstitute und der 25 weltweit führenden Einzelhändler verbinden unsere integrierten Lösungen täglich Millionen von Verbrauchern digitale und physische Kanäle bequem, sicher und effizient. Das Unternehmen ist in mehr als 100 Ländern mit rund 23.000 Mitarbeitern weltweit vertreten. Besuchen Sie www.DieboldNixdorf.com für weitere Informationen.
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