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Der Kaufzeitpunkt beim Gebrauchtwagenkauf - PrNews24.de

Der Kaufzeitpunkt entscheidet unter anderem mit über die Auswahl und über den Kaufpreis am Gebrauchtwagenmarkt.

BildAls Saison für die Suche nach einem Gebrauchtwagen ist das Frühjahr besonders gut geeignet, weil nach dem kalten Winter viele Konsumenten für die warme Saison sich einen anderen Wagen wie zum Beispiel ein luftiges Cabriolet zulegen wollen und das bisherige Auto verkaufen. Auf jeden Fall kommt der Automarkt in Bewegung und wer auf der Suche nach einem Gebrauchtwagen ist, findet mit dem Beginn der Frühjahrs- und Sommersaison ein breit gefächertes Angebot mit interessanten Preismodellen.

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Der Markt boomt besonders bei Privatleuten, die einen Wagen zum Verkauf anbieten. Spontane Einkäufe sollten bei Privatpersonen allerdings vermieden werden, denn Spuren der Alterung werden oft so geschickt überdeckt, dass sie übersehen werden. Ein übertrieben glänzender Motorbereich kann auf mögliche undichte Stellen hinweisen, die mit einer intensiven Grundreinigung sehr intensiv entfernt worden sind. Manchmal werden die Reifenflanken geschwärzt, sodass die Reifen fast wie neu aussehen, obwohl sie es gar nicht mehr sind. Nicht jeder private Verkäufer weist von sich aus auf die Mängel hin, es ist darum wichtig, im Vertrag mit einem privaten Verkäufer schriftlich festzuhalten, dass der private Verkäufer die Haftung für versteckte Sachmängel übernimmt, die erst nach einer längeren Benutzung des Fahrzeuges negativ auffallen. Das kostenfreie E-Book rund um das Thema Autokauf, das eigentlich 9,90 kostet erscheint ab 15.3.18 bei Amazon.de

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Über:

GF MS mbH Gesellschaft für mobiles Schadenmanagement
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Bei uns finden Sie endlich die Anwort auf Ihre Frage, was der Unterschied zwischen einer Garantie und einer Gewährleistung ist. Beide Begriffe werden in der Praxis gerne synonym behandelt …

Gewährleistung
Eine Gewährleistung ist stets die gesetzliche Verpflichtung eines Verkäufers, dem Käufer eine mangelfreie Ware zu liefern und dafür auch 2 Jahre einzustehen. Dies gilt dann für Sach- und Rechtsmängel, wobei durch den Käufer selbstverschuldete Mängel ausgeschlossen sind.

Garantie
Unter einer Garantie dagegen versteht man die private Zusage des Verkäufers an den Käufer – also ohne gesetzliche Grundlage – die bestimmte Eigenschaften und die Haltbarkeit eines Produkts dem Kunden verspricht.

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