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Kurz-Check beim Gebrauchtwagenkauf - PrNews24.de

Beim Kurz-Check merken Sie schnell, ob die Basis Funktionen intakt sind: Mit Lacksprays werden die Reifen auf „neu“ getrimmt, eine Prüfung der Haube und der Fahrzeug-Flanke zeigt Ihnen …

Bild… ob es Farbunterschiede gibt. Solche Stellen sind meist vom Rost betroffen und werden farblich überdeckt. Die Heizung, die Scheibenwischer und das Gebläse für die Lüftung müssen einwandfrei funktionieren. Bei elektrischen Fensterhebern sollte eine Sicherung vorhanden sein, damit die Kids sich nicht die Finger einklemmen.

Feuchte Bodenteppiche sind ein sicheres Zeichen dafür, dass es mindestens eine undichte Stelle am Fahrzeug gibt. Die Sicherheitsgurte sollte sich leicht ein- und wieder ausrollen lassen, beschädigte Gurte müssen umgehend ausgewechselt werden.

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Ein günstiger Gebrauchtwagen kann als „Schnäppchen“ schnell sehr teuer werden, wenn Reparaturen nach dem Kauf vermehrt auftreten. Verschwiegene Unfallschäden werden manchmal so gut kaschiert, dass selbst Experten ganz genau hinsehen müssen, um die Mängel zu entdecken.

Der Kurz-Check sollte aus diesem Grund immer von Fachleuten vorgenommen werden, um zu vermeiden, dass nach dem Kauf viel Zeit und Geld in das vermeintliche „Schnäppchen“ investiert werden muss. Zeitdruck sollte vermieden werden, wenn der Verkäufer angeblich viele andere Interessenten hat und den Kurz-Check nicht gerne sieht, ist im Zweifelsfall vom Kauf abzuraten.

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Über:

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email : info@garantie-ratgeber.de

Bei uns finden Sie endlich die Anwort auf Ihre Frage, was der Unterschied zwischen einer Garantie und einer Gewährleistung ist. Beide Begriffe werden in der Praxis gerne synonym behandelt …

Gewährleistung
Eine Gewährleistung ist stets die gesetzliche Verpflichtung eines Verkäufers, dem Käufer eine mangelfreie Ware zu liefern und dafür auch 2 Jahre einzustehen. Dies gilt dann für Sach- und Rechtsmängel, wobei durch den Käufer selbstverschuldete Mängel ausgeschlossen sind.

Garantie
Unter einer Garantie dagegen versteht man die private Zusage des Verkäufers an den Käufer – also ohne gesetzliche Grundlage – die bestimmte Eigenschaften und die Haltbarkeit eines Produkts dem Kunden verspricht.

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Herr Christian Hinzmann
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