StartseitePolitik und RechtIm Zweifel für den Angeklagten Part 5 der 5-teiligen Story über unser Betreuungssystem und dessen Auswirkungen.

Im Zweifel für den Angeklagten Part 5 der 5-teiligen Story über unser Betreuungssystem und dessen Auswirkungen. - PrNews24.de

Im Zweifel für den Angeklagten Part 5 der 5-teiligen Story über unser Betreuungssystem und dessen Auswirkungen.

Zusammenfassung Part 1 https://www.prnews24.com/im-zweifel-fuer-den-angeklagten-part1-der-5-teiligen-story/167436/

Wie der Staat bei Unrecht wegschaut, bzw. noch wissentlich dabei hilft und unterstützt Menschen in den Ruin zu stürzen, darum geht es in dieser derzeit 5 Teiligen Story. Man soll es kaum Glauben und es ist auch kaum zu glauben, doch das. was ich hier berichte, findet bundesweit sowie mehrfach statt. Menschen, die ich befragte, was sie darüber denken und was sie denken, warum Betreuer so handeln kam, immer wieder die Aussage: „Ich kann mir vorstellen, dass diese Betreuer das deswegen Familien auseinander reißen / entzweien, um sich so unentbehrlich zu machen und somit weiter und weiter Geld zu verdienen

Zusammenfassung Teil 2 https://www.prnews24.com/im-zweifel-fuer-den-angeklagten-part-2-der-5-teiligen-story-ueber-unser-betreuungssystem-und-dessen-auswirkungen/168783/

Wir sind auf die Richtigkeit und korrekte Beurteilung von Gutachtern angewiesen und vertrauen ihnen. Durch das wissentlich getürkte Gutachten durch Psychiater Dr.M.war es bspw. Frau RA Sch. erst möglich, Frau A. sofort aus ihrem sicheren stabilen Wohnort zu entreißen, Frau RA Sch. hatte es auf die Art nun Tatsache geschafft, Frau A. aus ihrem Leben zu reißen, wovor sie Angst hatte und Hilfe suchte. Hat sie etwa ein Problem mit der Homosexualität? Das Ganze hat jedoch Folgen für Frau Q. und Frau A. denn Frau Q. erleidet immer mehr Demütigungen, Zerstörungen, Anklagen, Verluste und Frau A. erleidet mehr und mehr Schulden, verlor mehr und mehr ihr inzwischen erreichtes, den Schutz, ihre Gesundung. Auch der Pressesprecher der Parte DiB, der beide Frauen genau kennt und um Hilfe seitens Frau A. gebeten wurde, erhielt keine Rückmeldung von der Richterin als auch er sich an sie wendete um einen Termin und um Prüfung der Unterlagen bat.

Zusammenfassung Teil 3  https://www.prnews24.com/im-zweifel-fuer-den-angeklagten-part-3-der-5-teiligen-story-ueber-unser-betreuungssystem-und-dessen-auswirkungen/172131/

Wie kann ein Betreuer als geeignet gelten, der sich schlimmer verhält, als der Mensch, der in Betreuung kam, da er sein Leben allein nicht meistern kann. Was sind die Aufgaben eines Betreuers, soll er die Menschen Unterstützung und versuchen das sie etwas selbstständiger werden, oder sie am besten lange ans System binden, um so seinen Verdienst zu sichern? Oder welche Bewandtnis hat es, seinen Betretreuten zu sagen, dass sie weder Schulden, noch Miete zahlen müssen und somit die Einsicht zur Übernahme der Verantwortung wieder zerstört. Wieso unternehmen die Betreuungsbehörden und auch Betreuungsgerichte bei fehlerhaften Betreuungsverhalten nichts, haben sie einen Nutzen davon? Gerade Gerichte müssen unparteiisch sein, was hier jedoch nicht der Fall ist, im Gegenteil, wie es scheint. Weitere Folgen sind somit für die Geschädigten unumgänglich, da sie keinerlei Hilfe bekommen.

Zusammenfassung Teil 4  https://www.prnews24.com/im-zweifel-fuer-den-angeklagten-part-4-so-heisst-es-doch-ist-es-wirklich-so-2/176061/

Wie lange wird noch zu gelassen, dass ein psychisch labiler kranker Mensch, weiter und weiter falsch, negativ beeinflusst wird. Wodurch er immer mehr abdriftet und somit selbst wieder mehr zum Täter, Verursacher, Verschuldender wird, wieder in sein früheres zerstörerisches „Ich“ verfällt! So ist, handelt unser Rechtssystem, unsere Justiz? In einem solchen Staat leben wir? Mit Gerechtigkeit hat all das nichts mehr zu tun, insbesondere da es kein Einzelfall ist! Bei der Polizeianhörung gegen Frau RA.Sch war den Kommissaren nach Sichtungen aller Unterlagen schnell deutlich, offensichtlich, was hier passiert, was Frau Q. angetan wird. Dennoch meinte auch die Polizei, dass alle Belge, Zeugen usw. nichts bringen, wenn sich kein Anwalt traut, gegen eine Kollegin vor zu gehen. Bei einer erneuten Polizeilichen Vorladung ging es um die Anzeigen und Selbstanzeigen seitens Frau A. die vor der Betreuungsübernahme von RA Sch .zu ihren Handlungen stehen und daher die Konsequenzen erstmals annehmen wollte. Dem Gutachter gehört die Approbation aberkannt und dürfe normalerweise nicht mehr als Arzt tätig sein, Frau A. gehöre, so wie sie es selbst mehrfach gewünscht habe, in die Forenzische. Frau Q. gehört für alles entschädigt und jeder einzelne müsse sich entschuldigen. Was die Behörde, Herrn S. und auch die Richterin Frau M. betrifft, sie gehören ebenfalls von ihrer Position abgezogen.

Im Zweifel für den Angeklagten – so heißt es, doch ist es wirklich so? Teil 5

Die Akte als auch Krankenakte von Frau A. ist sehr lang und reicht bis weit in die Kindheit zurück, auch gibt es unzählige Gutachten, Arztbefunde, Diagnosen, Klinikaufenthalte und bereits stattgefundene Betreuungen seit der Kindheit. Dennoch stimme laut der Betreuerin Frau RA Sch. Aussage – die sich die gesamten Unterlagen wie bereits mehrfach erwähnt nie anschaute, nichts davon. Sie behauptet alles sei von und durch Frau Qu. entstanden, ungeachtet dessen, dass sich die beiden Frauen 2014 kennen lernten und die Aussagen somit gar nicht möglich sein können.

Ebenso ist interessant, dass der Betreuungsbehörde als auch dem Gericht wohl einfach nicht auffallen will, was los ist, was jedem anderen sofort ins Auge sprang. Bspw bereits zu Beginn wie eine Betreuerin die als Anwältin ohnehin fürs Gesetz tätig sein sollte, einen Eid schwur und der Menschenleben anvertraut wurden, sich mit allem ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen, nicht beschäftigte, alles ignorierte und von Beginn an Log und gegen den Beschluss handelte.

Die Betreuerin RA Sch. stellte ebenso Behauptungen, Verleumdungen, gegenüber der Behörde und der Richterin Frau M. beim Betreuungsgericht Weilburg über ihre eigene Klientin, ihr Leben, ihr Jahrelanges Zusammenleben auf. All das ist nachgewiesen und auch hierzu gibt es Zeugen, weshalb u.a. die Betreute sich auch lange Zeit mit allen ihr möglichen Mitteln dafür einsetzte, aufzuzeigen, dass diese Betreuerin nicht nur gar nicht handelte, sondern auch noch extrem Betreuungs-Nachteilig, willkürlich, nach ihren eigenen Glaubenssätzen, Willen und enorm rechtswidrig.

Daher wendete sich die Betreute mit Hilfe ihrer Partnerin an den VDK und an bat zudem Anwälte um Hilfe. Sie reichte dem Gericht die Aussagen des VDK´s, darüber ein, das sie meinten nach all den Aussagen, das diese Betreuerin abgesetzt gehört. Ebenso teilte sie mehrfach überall mit, das sie auf Grund ihrer Erkrankung (dem stets blinden Glauben was Fremde sagen) und der vielen Lügen ihrer Betreuerin, selbst langsam wieder nicht wisse, was stimme, was nicht und daher dringend Fachliche Hilfe braucht, sowie wieder eine Betreuung / Betreuerin wie zuvor. Dem Gericht als auch vielen weiteren teilte daher Frau A. daher ihre Ängste vor der Betreuerin RA Sch., mit und bat um Hilfe. Angst auch deswegen, weil sie bei den nur 2 stattgefundenen Treffen, sie als Betreute jeweils schlecht, klein redete und sich zugleich immer wieder gegen ihre „Lebensweise“ aus-sprach. Sie mehrfach Frau A. zum Auszug und in eine Wohngruppe bewegen wollte, was die Betreute aber nicht wollte, da sie mit ihrer Partnerin glücklich war (was auch unzählige Schriftstücke mit Dankbarkeit, Liebesgeständnissen, Wünschen auf eine Zukunft usw. deutlich belegen), weshalb sie ihre Partnerin weiterhin unbedingt heiraten und mit ihr das Haus verschönern wollte. Der letzte Hochzeitswunsch war 2020 daher plante die Betreute erneut die Hochzeit für den Sommer 2020 und bestellte mehrfach das Aufgebot.

Da ihre Betreuerin Frau RA Sch. das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe und ohnehin immer wieder versuchte ihr einzureden wie falsch ihr Leben sei, ihr ihre Job-Wünsche ausredete und meinte sie solle als psychisch kranke mit Gutachten nicht in diesen Berufen arbeiten zu dürfen, sich für eine Arbeit im Altenheim bewerben, da würde sie sie sehen. Natürlich hatte bei all dem die Betreute Frau A. Angst, komplett aus ihrem Wunsch-Leben gerissen zu werden. Auch das teilte sie alles mehrfach dem Betreuungsgericht, Richterin M. als auch einst dem Gutachter Dr, M. der Vitos Klinik Hadamar mit. Immerhin meinte er vor Ort, bei der Begutachtung sich für Frau A. ihre Ängste, Wünsche ein zusetzen, bevor er anschließend nach dem Anruf von Frau RA Sch. ihr gewünschtes Fingiertes Wunsch – Gutachten ausstellte. Nun ja, den Aussagen einer Betreuerin die zudem Anwältin ist, bei der alle bisherigen Beschwerden ebenso als haltlos abgewiesen wurden, glaubt man doch eher, als einer psychisch erkrankten, Labilen Person, die in allen Lebenslagen unter Betreuung steht, oder?

Denn siehe da, urplötzlich und auf einem Schlag, wurde von jetzt auf gleich diese Betreuerin doch quasi zur neuen „beste Freundin“, der sie auf einmal alles blind glaubt und umsetzt, was sie sagt! Diese Betreuerin, dieser Mensch gegen die diese Betreute zuvor so massiv vor ging, ist das nicht auffällig? Und alles, nachdem es 1 einziges Gespräch gab, zwischen den beiden, in dem Frau RA Sch, ihre Betreute massiv beeinflusste und mit Lügen unterwanderte. All das hielt die Betreute fest, da sie solche Gespräche immer aufzeichnete, um sich beim anschließenden Reflektieren darin zu üben, inwieweit sie selbst ehrlich war und keine Show abzog. Auch teilet Frau A. anschließend weiteren davon mit, u.a. ein neuer Psychiater, dem jedoch einige Unklarheiten darin auffielen und sogar den Kontakt mit der Schwiegermutter, als auch später zur Expartnerin aufnahm.

Wichtig und daher erwähnenswert ist hier in dieser Situation, das Frau A.´s Erkrankung – eine Narzisstisch – Dissoziale Persönlichkeitsstörung auf Borderline Niveau mit Auswirkungen, Schuldzuweisungen an andere, um sich keine einzugestehen, Kritikunfähigkeit, des ständigen Schauspielerns, mimen der Opferrolle und dem Ausleben von dem, was andere daher ihr in den Mund legen, wechseln in die Kind-Rolle – wobei Psychiatrisch festgehalten wurde teilweise das Niveau eines 7 Jährigen Kindes zu haben und so als Kind auch bereits die Diagnose Hebephrenie Schizophrenie erhielt. All das waren unter anderem Gründe, weshalb sie in Betreuung kam und eine Vorsorgevollmacht nicht ausreichte. Daher forderten selbst Ärzte bei bspw. allein nur Medikamentenveränderungen oder allen wichtigen Terminen bei Therapien, Ärzten, Ämtern immer die Anwesenheit und Bestätigung bzw. Korrektur der Angaben von ihrer Betreuerin/Partnerin, damit es nicht, wie zu vor, zu massiven Auswirkungen, Falsch-Aussagen und Falsch-Handlungen mehr kam. Somit gibt es unzählige Personen, die das bestätigen könnten.

Wieso wird seitens der Betreuungsbehörde und vom Betreuungsgericht ein Mensch in Schutz genommen, gegen den so viele Beschwerden vor Liegen? Wieso werden die Richtigstellungen und auch vorliegenden Zeugenaussagen, die belegen und Frau A´s Aussagen bezüglich der Falschaussagen von Frau RA.Sch. bestätigen nicht hinzugezogen, ernst genommen? Wieso hört man die geschädigte Frau Q. nicht an, durfte / darf hierzu keine Stellung beziehen, sondern wird seitens des Gerichtes zusätzlich noch in die Enge getrieben? Sie versuchte sich anhand von Belegen, Beweisen, Zeugen und in Sorge der manipulierten Betreuten, als auch dadurch ganz vielen weiteren Geschädigten gegen diese Lügen, Behauptungen, die für sie Existenzschädigend sind, zu wehren. Nachdem sie um Hilfe gebeten wurde und nun auch selbst erlebte was im aktuellen Betreuungssystem schief läuft und wie viele ähnliche Vorfälle es gibt, so war es für Frau Q.klar, hiergegen muss etwas unternommen werden, die Betreuungsreform, kann / darf so nicht mehr weiter bestehen bleiben. Jedoch wurde sie genau dadurch nur noch mehr degradiert, wurde zur Zielscheibe und sogar als die psychisch Kranke abgestempelt, – was Frau RA Sch. ebenfalls mit Richterin M. ansprach (wie wir nachlesen konnten).

Wie kann es sein, dass eine Rechtspflegerin dieses Gerichtes einst zu Frau Q. und ihrer Mutter meinte, sie solle sich Schutz vor Frau A. suchen, wenn sie einmal den Schritt der Trennung angeht und gab ihr zusätzliche Tipps. Wie kann es sein, das Richterin M. die den „Fall“ seit 2016 betreut und die bisherigen Jahre gut sowie Problemlos mit Frau Q. zusammen arbeitete, auch ihr selbst Ratschläge gab, da die Betreute und die Betreuung so massive Auswirkungen habe und so auch Frau Q um eine Zusätzliche Mit-Betreuerin bat und auch Frau RA A. nie etwas negatives über Frau Q meinte? Auch die Betreuerin Frau A. sprach sich mehrfach bei Gericht und in Zusammenarbeit mit Frau Q. darüber aus, wie schwer die Betreuung auf Grund der psychischen Erkrankung mit Uneinsichtig sei. Wie passt das alles, wenn doch urplötzlich dann Frau Q., welche ein gutes, angesehenes Ansehen genießt mit einem ausgeglichenen, gesunden psychologischen Gutachten, nun schlagartig die schlimme, die psychisch kranke, die Erpresserin, schuldige sei? Erscheint es nicht seltsam, dass all das urplötzlich erfolgte, nachdem Frau RA. Sch. ebenfalls bei Richterin M. die massiven Lügen über Frau Q. berichtete? Das erklärt, dass auch Richterin M. auf einmal nichts mehr mit Frau Q. zu tun haben wollte, sie kühl abwies, als sie sich an Richterin M wendete, um die Wahrheit aufzuzeigen. Schlimmer noch, Richterin M. machte Frau Q. schlecht, wand sich selbst raus, nachdem einst der Gerichtspräsident, Richterin M. anschrieb und zum Vorfall, der Beschwerde und zur Befangenheit befragte. Richterin M. ging auf all diese Anfragen nicht ein, sondern, teilte lediglich mit, dass Frau Q. keine Verfahrensbeteiligte mehr sei, oder das sie ein Problem mit der Betreuungsabgabe gehabt habe und deshalb nun so handle, was wiederum nicht passt, nachdem Frau Q. es war, die die erneute Betreuungs – Übernahme via Landesgericht ablehnte und somit Stress mit ihrer einst Partnerin Frau A bekam, da Frau A. sie unbedingt zurück wollte. Wie passt hier irgendetwas zusammen? Doch warum ging der Gerichtspräsident denn0ch nicht darauf ein, nachdem auf seien Fragen gar nicht reagiert wurde?

Uns stellt sich hier noch eine andere Frage, im Frauenhaus scheint Frau RA Sch. auch bekannt zu sein, also ist es wohl auch nicht das erste Mal, dass sie Familien entzweit, trennt, fernhält, entfremdet und somit die komplette Kontrolle – Macht hat, ausübt?!

Es ist Tatsache nicht das erste Mal, wie wir in Erfahrung bringen konnten und wie uns eine weitere Geschädigte persönlich berichtete. Ja, es gab sehr ähnliche Situationen, die teils sogar bereits ein paar Jahre zurück liegen und ebenso gemeldet wurden. Das Schema war jedoch ziemlich identisch, nur dass es hier ein Pflegeheim und kein Frauenhaus war. Nachdem Frau RA Sch. dafür gesorgt habe, dass sie die Betreuung komplett und allein übernimmt, die Verwandte Zwangs-Abwählen lies, die ihn zuvor sehr gut Versorgte und es der Mutter auf dem Sterbebett versprochen hatte. Kaum hatte sie die Betreuung gegen den Willen allein übertragen bekommen, wurden alle Verträge, auch Erbschaften aufgelöst, hohe Geldsummen seien verschwunden und der Betreute wurde im Heim untergebracht. Dort gab es die Anweisung, das ihn keiner besuchen dürfe, die gesamte Familie keinerlei Besuchsrecht habe und einiges mehr!

Das klingt doch alles sehr bekannt, oder? Und so jemand darf immer weiter und weiter betreuen? Dem Weilburger Betreuungsgericht wurden in den letzten Jahren mehrfach Beschwerden über Betreuer eingereicht und wünschten sich dringend Unterstützung. Dies sei, wie uns einige mitteilten, mehrfach abgewiesen wurden mit Aussagen wie: „man würde übertreiben, die Betreuer würden korrekt arbeiten, usw.“– damit hatte sich das jeweils. Sollte bei so vielen Beschwerden das Betreuungsgericht Weilburg nicht einmal im gesamten Überprüft werden? Insbesondere nachdem es ohnehin mehrere Beschwerden über dieses Gericht und ihre Arbeitsweise, Arbeitsmoral gibt. Hierüber ist inzwischen einiges veröffentlicht worden, bspw. dass der Datenschutz ignoriert wird, lautstark und offen im Hinterhof über Personen und Fälle redet, während sie bei Regen und stark-Wind Akten „umsortierten“ usw. Es gab ebenso unzählige Beschwerden wegen Pflichtverletzungen, das dieses Gericht behauptet habe, bspw. Anträge, Kostenübernahmen, Hilfestellungen usw. abgewiesen zu haben, da die Antragsteller z.B. ihre Unterlagen unpünktlich oder ohne Unterschriften eingereicht hätten, es mehrfach Widersprüchliche Aussagen gegeben hätte, das Gericht die eingereichten Unterlagen nicht mehr herausgaben, bzw, erst nach Monaten der Nachfragen und vieles mehr. Das kennen Frau A als auch Frau Q ebenso. Zum einen fordert das Gericht sofort die geforderten Unterlagen, zugleich mussten beide mehrfach und teils über mehrere Monate nachfragen, wann sie ihre eingereichten original Unterlagen, die auch für andere Behörden benötigt wurden, endlich zurückbekommen. Oder Frau Q. reichte im Juni einen Antrag ein, das Gericht wollte ganz genau wissen, wer sie z.B. verleumde, das gab sie alles an, Frau Q. reichte alles wie gewünscht ein und das sogar mehrfach, da Frau B. die zuständige Rechtspflegerin, sehr unterschiedliche Aussagen traf, nachdem bekannt war, das der Antrag sich auf den Fall mit Frau RA Sch und dem Gericht dreht. So hieß es einmal, die Unterlagen seien nicht da, dann, es fehlten Unterschriften, dann wiederum kam die Aussage (davon gibt es eine Bandaufzeichnung) das nun alles da sei und geprüft würde und wiederum später hieß es, die Fristen seien überschritten. Frau B. forderte doch Tatsache dann im Oktober den Nachweis, wann Frau Q welche Unterlagen eingereicht habe, also Datum, Uhrzeit, Zeugen, Art der Unterlagen usw. Dies erfolgte und hier haben sich auch Zeugen zu Wort gemeldet, die mehrfach bei der Abgabe anwesend waren und alles schon extrem lächerlich empfanden! Darauf erhielt Frau Q. keinerlei Antwort mehr, nach mehrfachem Nachfragen teilte man ihr mit, sie könne ja gegen die Ablehnung vorgehen und eine Erinnerung einreichen. Auch das tat sie und führte hierbei die Faxbelege bei, erneut keine Reaktionen. Als Frau Q. erneut bei der Rechtspflegerin Frau B. anfragte, warum sie keine Antworten bekommt, hieß es, „da sie einen Rechtsbeistand habe, würde nur mit ihr kommuniziert werden“, doch diesen Rechtsbeistand gibt es gar nicht, da dieses Gericht den Antrag nie zustimmte und so Frau RA. K. das Mandat niederlegte, da ja keine Kostenübernahme erfolgte und fordert nun die Gelder ohne erfolgte Leistungen, dank dem Gericht von Frau Q. Man legt somit Frau Q. weiterhin enorme Steine in den Weg und es bleibt weiterhin alles Widersprüchlich.

Wie es aktuell bei der Staatsanwaltschaft ausschaut, wissen wir im Moment nicht, wir wissen jedoch, dass seitens der Polizei noch einiges an die Staatsanwaltschaft weitergegeben wurde. Ebenso das die Anzeige bzw. die Befragung durch die Antragsteller / Zeugen bei der Polizei gegen den Gutachter Dr.M. erfolgte. Wir teilten ihnen in einem früheren Beitrag der Story mit, dass der gesamte Ablauf, auch beim Bundestag eingereicht wurde. Der Bundestag ging in seinem Antwort – Schreiben darauf ein, wir haben gelesen, dass sie schrieben, es seien jeweils massive Straftaten und welche Strafverfolgung auf die jeweilige Straftat steht. Auch teilten sie mit, dass man den Paragrafen xy ggf. abändern müsse, um zukünftig solche Handlungen zu minimieren. Ich denke, das sagt doch schon einiges, oder? Auch wurde alles zum Psychiatrischen Gutachter Dr. M. als auch zu allen weiteren Involvierten beim Bundestag eingereicht. Wir alle sind gespannt, was hierzu für Antworten kommen!

Ist es nicht erschreckend, denn das gesamte ist nun fast ein Jahr her und die Personen, die in den Berichten beschrieben wurden, sind noch immer in ihren Positionen tätig

Wir stellen uns nun alle die folgenden Fragen, ist Frau RA Sch. Homophob, und tat all das daher? Denn Frau A ging nicht darauf ein, sich zu trennen, in ein Wohnheim zu ziehen, da es der falsche Lebensweg sei, nein, denn Frau A. wünschte sich die Hochzeit. Oder hatte Frau RA. Sch. Angst um ihre Stellung, nachdem Frau A mitteilte, ihre Betreuungsakte sogar auch politisch freigegeben zu haben und damit aufzeigen wolle, was alles schiefläuft? Insbesondere, nachdem es bereits Beschwerden gab. Störte es, das sie mithelfen wollte, die Betreuungsreform, an der auch ihre Partnerin arbeitet zu unterstützen / verbessern? Oder These 3 die Frau A. selbst aufstellte und zwar, dass Frau RA.Sch. selbst narzisstisch sei, da die Verhaltensweisen, die sie aufzeige dieselben seien, die sie an sich sieht / erlebt.

Wir wissen es nicht, jedoch ist bei den Punkten deutlich, das Frau Sch. von Beginn an ihr Ziel verfolgte und daher mehrfach kleine Lügen, bei Gericht streute und es so step by step schürte. Die Betreute wurde daher total unglaubhaft dargestellt und später, das die Partnerin bzw. Expartnerin die psychisch kranke usw.und somit die Betreute psychisch benutzt, manipuliert habe und man sie vor ihr schützen müsse. Punkt 2 und 3 erklärt die komplette Vorgehensweise und auch das Infiltrieren weiterer und bietet ihr somit Schutz und weiterhin ihr gesichertes Gehalt, denn Anwälte bekommen teils einen Höchstsatz von 44,- die Stunde als Betreuer. Nun und Punkt 1 wäre somit Hilfreich um die labile Betreute „umzudrehen“ und komplett zu isolieren, abhängig zu machen. Schon ein geschicktes Handeln, was zum einen faszinierend ist und zum anderen sehr verstörend, denn wenn solche Menschen, die andere manipulieren, psychisch misshandeln, missbrauchen und wie Marionetten benutzen, solche Positionen inne haben, was wird noch alles folgen?

Doch warum spielt bei so etwas ein Gericht, eine Betreuungsbehörde mit?

Es wird einen weiteren Part geben, hierin erfolgen einige Worte der Hauptgeschädigten, sowie von einigen Zeugen, bleiben sie dran.

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