Es gibt immer wieder Mieter / Vermieter Schwierigkeiten und meist sind es Bagatellen, die dann vor den Deutschen Gerichten ausgetragen werden.
Durch unsere aktuelle Situation des Covid 19 sieht es inzwischen etwas anders aus, bisher hatte der Vermieter z.B. das Anrecht auf 2 Zutritte im Jahr zu seinen Mietobjekten, die ihm auch nicht verwehrt werden durften. Natürlich müssen hierfür Termine vereinbart werden und der Vermieter kann nicht einfach vor der Tür stehen und sagen „jetzt will ich rein“. Die aktuelle Sach und Rechtslage hat sich diesbezüglich geändert und einige Anwälte hatten bereits mit solchen Situationen zu tun. Sie als Mieter haben derzeit das Recht, wenn ihr Vermieter den Zutritt ihrer Wohnung oder ihres Hauses wünscht, auf Grund von Corona zu verweigern, wenn kein zwingender Grund wie bspw. ein Wasserschaden usw. vorliegen, die das Objekt gefährden. Sie müssen jedoch, dem Vermieter ggf. Bild / Videomaterial zur Verfügung stellen, wenn er den Zutritt wegen bspw. Mängelsichtungen wünscht.
In Weilburg erfolgt aktuell eine solche Situation, hier wünscht der Vermieter von der immer pünktlich zahlenden Mieterin, dass sie die Verkleidung und Wanddekoration entferne und er bis Tag X ins Haus will, sonst drohe die Kündigung. Nachdem u.a. auch die Nebenkostenabrechnungen nicht korrekt vorgelegt werden konnten und hierin falsche Positionen aufgeführt wurden, wodurch die Rentnerin eine hohe Nachzahlung gehabt hätte, ließ sie alles vom Mieterschutzbund prüfen. Insbesondere da der Vermieter die Herausgabe der Unterlagen jedes Jahr verwehrte, obwohl die Mieterin diese auch dringend zur Vorlage bei Behörden benötigte. Daher folgte sie letzten Endes den Empfehlungen und reichte alles zur Prüfung ein. Der Mieterbund teilte der Rentnerin mit, dass sowohl die Abrechnung komplett fehlerhaft sei und sie somit keine Nachzahlung, sondern eine Gutschrift habe und dass sie den Forderungen ihres Vermieters nicht nachkommen brauche. Sie könne die Verkleidung abmachen, muss dies aber nicht und wenn sie dies tue, so könnte dann dem Vermieter ein Beweis – Video zur Verfügung gestellt werden, dass man seiner Bitte nachgekommen sei. Dem Weilburg ansässigen Immobilienmakler und Vermieter, interessierte dies nicht und drohte der Mieterin mehrfach mit Kündigung und attackierte sie zudem massiv auf der Straße. Hierbei zog er zusätzlich Fremde Menschen mit in seinen unbegründeten Kleinkrieg hin. Es hieß, er habe nicht lockergelassen, bestand auf seine Meinung und dass es ihm absolut egal sei, was eine Rechtsabteilung oder ein Mieterbund sage. Wenn er dies so fordere, hat es zu erfolgen oder die Kündigung werde ausgesprochen. Der Rentnerin war die gesamte Situation sehr unangenehm, immerhin ist das ein öffentliches Bloßstellen mit Rufschädigung und Verleumdungen und all das vor Fremden Personen. So versuchte sie sich sogar dieser Situation zu entziehen und zu gehen, was sich ebenfalls als schwierig erwies, da er sie absolut nicht ernst nahm und immer wieder von vorne begann.
Es ist doch so häufig der Fall, solange die Mieter auf alle Forderungen eingehen, sie nichts bemängeln und die Miete pünktlich kommt, ist alles gut, so war es auch in diesem Fall. Die Mieterinnen entsprachen allem und setzten immer alles um, reparierten auf eigene Kosten und beschwerten sich nicht über die Mängel, so schien alles gut. Zudem hatte der Vermieter wohl ein sehr gutes Auskommen mit den beiden Frauen, wie man meinen könnte, da er bisher teils mehrfach im Monat das Mietshaus betrat. Somit kann hier auch nicht unterstellt werden, dass die Mieterin, den Vermieter partout nicht ins Haus lassen wolle, sondern es Tatsache auf die aktuelle Situation zurückzuführen sei und den Bedingungen und Regelungen, an die wir uns alle durchs Covid 19 halten müssen.
Mehrfach habe die Mieterin versuchte hier eine Lösung zu finden, die beide Seiten zufrieden stimmt, denn ihr war ein gutes Mieter / Vermieter – Auskommen wichtig, jedoch blieben all diese Versuche und ihr Entgegenkommen jeweils Erfolglos und ihr wurde die Kündigung – ohne Grundangabe und einer nur 2 Monatsfrist in den Briefkasten eingeworfen.
Was macht dieses Corona nur mit den Menschen? Weshalb wird gefordert das bspw. Tapete entfernt gehört, wieso droht man mit einer Kündigung bzw. spricht diese aus, nur weil der Herr nicht bekam, was er wollte, ungeachtet dessen, das hier keinerlei Probleme oder gar Mietschulden vorliegen! Auch sei zu bedenken, wir haben Corona, hier sind auch die Vorschriften und Regelungen nun einmal anders und zudem handelt es sich um eine chronisch kranke Rentnerin, die als Härtefall gilt! Was denkt sich dieser Herr dabei? Er als Immobilienmakler sollte doch wissen, wie die Rechtslage ausschaut und das er seine Mieter nicht Grundlos kündigen kann.
Bei ähnlichen weiteren Fällen ging es jeweils bis vors Gericht und die Mieter bekamen Recht zugesprochen und die Kündigungen der Vermieter waren somit unwirksam.
Wenn ihnen ähnliches auferlegt wird, wenn auch sie unbegründete Kündigungen ausgesprochen bekommen, so wenden sie sich bspw. an den Mieterschutzbund oder ihre Rechtschutzversicherungen.
Richard Morgan
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