Wie Mieter ihren Abfall trotzdem entsorgen können
Während der Corona-Pandemie sind die Menschen viel zu Hause und verursachen dadurch deutlich mehr Hausmüll. Immer wieder kommt es deshalb vor, dass Mülltonnen lange vor dem Abholtermin bereits voll sind. Doch wohin dann mit dem eigenen Abfall? Welche Rechte und Pflichten Mieter bei der Müllentsorgung haben und was sie bei überfüllten Tonnen tun können, weiß Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
Rechte und Pflichten von Mietern rund um das Entsorgen von Müll
Alle Haushalte sind laut Kreislaufwirtschaftsgesetz dazu verpflichtet, ihren Abfall zu trennen und entsprechend zu entsorgen. „Die Regelungen zur Mülltrennung legt jede Gemeinde in ihrer Abfallsatzung fest – etwa in welche Tonnen Mieter welchen Abfall werfen müssen“, erläutert Michaela Rassat. Die regelmäßigen Entsorgungskosten trägt zunächst der Vermieter, er gibt diese allerdings über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter weiter. In manchen Hausordnungen sind zusätzlich Pflichten festgelegt: So können Mieter beispielsweise auch für das Bereitstellen der Mülltonnen zum Abholtermin oder für das Reinigen des Abstellplatzes verantwortlich sein. „Wer sich nicht daran hält, dem droht eine Abmahnung“, so die ERGO Juristin. Die Gemeinde schreibt vor, welche Mülltonnen für die ordnungsgemäße Mülltrennung zum Einsatz kommen sollen. Der Vermieter muss diese Tonnen zur Verfügung stellen.
Wenn die Mülltonne schon voll ist
Doch wohin mit dem Müll, wenn die entsprechende Tonne schon bis zum Rand gefüllt ist? „Mieter sollten dann nicht versuchen, ihre Säcke noch irgendwie hineinzustopfen“, rät Rassat. „Denn schließt der Deckel nicht mehr richtig. Und ist der Müll durch Pressen zu stark verdichtet worden, darf das Entsorgungsunternehmen die Tonnen stehen lassen.“ Der Grund: Beim Entleeren löst sich stark verdichteter Abfall schwerer und der Arbeitsschutz verbietet den Mitarbeitern, ihn zu lockern. Außerdem sind überladene Behälter schwerer zu bewegen und auch die Schüttvorrichtung kann sie nicht mehr heben.
Zusätzliche Müllsäcke kaufen
Wer seinen Müll einfach in einem haushaltsüblichen Müllbeutel oder in irgendeinem verfügbaren Behältnis neben die Tonnen stellt, muss damit rechnen, dass dieser ebenfalls nicht mitgenommen wird, denn das ist verboten. Dabei geht es aber mehr um die Behältnisse als um den Müll selbst. In den meisten Gemeinden besagen die Regeln: „Befindet sich der Müll in zugelassenen, der Müllart entsprechenden Säcken neben der richtigen Tonne, nimmt das Entsorgungsunternehmen diese mit“, so die Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Meist informiert die Website der Gemeinde oder des Landratsamtes darüber, was genau vor Ort gilt. Bei der Gemeinde können Mieter auch Papiertüten für Bioabfall, Restmüllsäcke und gelbe Säcke erwerben, falls die Mülltonnen voll sind. Im Kaufpreis ist dann auch die Entsorgungsgebühr enthalten.
Mietminderung möglich?
Wenn die Mülltonne regelmäßig überquillt, sollten Mieter ihren Vermieter darauf ansprechen. „Er muss dafür sorgen, dass den Mietern ausreichend Mülltonnen zur Entsorgung zur Verfügung stehen“, erläutert die Expertin. Stellt er zusätzliche oder größere Tonnen auf, steigen allerdings die Entsorgungskosten und damit auch die Nebenkosten der Mieter. Ignoriert der Vermieter die Problematik, empfiehlt die Juristin Mietern, eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter zu schicken – inklusive einer Frist zur Beseitigung. Ergreift er auch dann keine Maßnahmen und lässt die Frist verstreichen, sind Mieter unter Umständen dazu berechtigt, die Miete zu mindern.
Müll reduzieren
Jeder Mieter kann aber auch einen Beitrag dazu leisten, dass die Tonnen nicht regelmäßig überquellen. Zum Beispiel können Kartons, Milchkartons oder Joghurtbecher gefaltet, zerrissen oder zusammengedrückt werden, bevor sie in die Tonne wandern. Der Hinweis „Bitte keine Werbung“ am Briefkasten verringert den anfallenden Papiermüll. Wer beim Einkaufen unverpacktes Obst und Gemüse kauft und auch sonst versucht, Verpackungen so weit wie möglich zu vermeiden, verhindert nicht nur Müllberge, sondern schont auch noch die Umwelt.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 4.079
Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.ergo.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.
Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management vier separate Einheiten, in denen jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen zusammengefasst sind. 40.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2018 nahm ERGO 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Brutto-Versicherungsleistungen in Höhe von 15 Milliarden Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.ergo.com
Firmenkontakt
ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40198 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com
Pressekontakt
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Marion Angerer
Hansastraße 17
80686 München
089 99846118
ergo@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de
Bildquelle: ERGO Group