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Urteile zum Abgasskandal: EA288, EA 896, EA897 - PrNews24.de

Urteile zum Abgasskandal: EA288, EA 896, EA897

Dieselskandal bzw. Abgasskandal jetzt zu den Motortypen: EA288, EA 896, EA897

Urteil beweist: EA288 der Nachfolgemotor vom EA189 ist vom Abgasskandal betroffen.

Lassen auch Sie Ihre Ansprüche prüfen:

Nach dem aktuellen Urteil des LG Darmstadt vom 31.08.2020 (AZ: 13 O 88/20) ist der Motor EA288 – der Nachfolger des „Abgasskandal-Motors“ EA 189 – ebenfalls betroffen und nachweislich mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen worden.

Nach den Ausführungen des Gerichts ist die Software so programmiert, dass die Abgasrückführung in zumindest zwei verschiedenen Betriebsmodis gesteuert wird, wobei ausschließlich im NEFZ eine höhere Abgasrückführung, im normalen Straßenverkehr hingegen durchgehend eine niedrige Abgasbehandlung, aktiv gewesen ist.

Dies geht aus einem internen Dokument der Volkswagen AG vom 19.10.2015! hervor.

Das Gericht geht in seiner Urteilsbegründung davon aus, dass auch die Motoren aus der neuen Baureihe – der EA288 – mit einer illegalen Software versehen worden sind.

Wie zuvor beim „Abgasskandal-Motor“ EA 189 führt die Steuerungssoftware auch beim EA288 dazu, dass der gesetzlich definierte Grenzwert ausschließlich im Prüfverfahren zur Typengenehmigung eingehalten wird.

Nach den in diesem Verfahren vorgelegten Dokumenten, ist dies dem Hersteller bereits seit 2015 bekannt.
Daher geht das Gericht – wie auch bei dem EA 189 – von einem sittenwidrigen Verhalten aus und hat Ansprüche zugesprochen.

Der Motortyp EA 288 steht bereits seit Längerem im Fokus der Öffentlichkeit. Nunmehr konnte endlich ein internes Dokument von Volkswagen AG vom 19.10.2015 eindeutig Beweis erbringen.

So auch der Volkswagen Motor des Typs EA 896 wie das OLG Naumburg und weitere verschiedene Landgerichte ausgeurteilt haben.

Ganz ähnlich steht der Volkswagen 3-Liter-Dieselmotoren des Typs EA 897 in Verdacht mit einer illegalen Abschalteinrichtung („Thermofenster“) versehen worden zu sein. So nach dem OLG Koblenz und OLG Oldenburg.

Zur VW AG gehören auch: Porsche, Audi, Seat, Skoda, Bentley, Bugatti, Ducati (Motorräder) und Lamborghini sowie MAN und Scania.

Der Dieselmotor des Typs EA288 wird von der Volkswagen AG in zahlreichen Fahrzeugen aller Konzernmarken (VW, Audi, Skoda, Seat) mit 1.4, 1.6 und 2.0 TDI-Motoren eingesetzt. Konkret kommt der Dieselmotor beispielsweise in folgenden Modellen zum Einsatz u.a.:

Audi A1 8X, Audi A3 8V, Audi Q2 GA, Audi A4 B9, Audi A5 F5; VW Polo V, VW Golf VII, VW Golf Sportsvan , VW Touran II, VW T-Roc, VW Polo VI, VW Beetle, VW Golf VII, VW Tiguan, VW Tiguan II, VW Touran II, VW Sharan II, VW Passat B8, VW CC, Seat Ibiza, Seat Toledo IV, Seat Leon III Seat Ateca, Seat Alhambra II, Skoda Fabia III, Skoda Rapid, Skoda Octavia III, Skoda Superb III sowie in den Nutzfahrzeugen VW Caddy, VW Crafter, VW Amarok und VW T6.

Damit ist der Abgasskandal aktueller denn je.

Zudem erhärtet sich der Verdacht, dass auch Wohnmobile von Fiat betroffen sind. Ganz ähnlich steht der Volkswagen 3-Liter-Dieselmotoren des Typs EA 897 in Verdacht mit einer illegalen Abschalteinrichtung („Thermofenster“) versehen worden zu sein und auch der EA896.

Für viele Menschen ist der Kauf eines Autos eine bedeutende und teure Entscheidung. Wie sich die Mängel an den Autos genau auswirken, ist noch nicht vollständig bekannt.

Gern können Sie Ihre Ansprüche prüfen lassen. Um das Kostenrisiko gering zu halten verfügen Sie am besten über eine Rechtsschutzversicherung.

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Rechtsanwaltskanzlei Kienert
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