StartseiteAllgemeinE-Bike Akku am Arbeitsplatz aufladen? - Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

E-Bike Akku am Arbeitsplatz aufladen? – Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH - PrNews24.de

Experten der ERGO Group informieren

Petra D. aus Remscheid:
Ich habe mir vor kurzem ein E-Bike gekauft und plane, damit zukünftig auch zur Arbeit zu fahren. Wenn der Akku leer ist, darf ich ihn dann an meinem Arbeitsplatz aufladen?

Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Immer mehr Deutsche nutzen die schnellen E-Bikes auch für ihren Arbeitsweg. Die Vorteile liegen auf der Hand: kein Stau im Berufsverkehr, kein Gedränge in den öffentlichen Verkehrsmitteln und keine Kosten für Benzin oder Fahrkarten. Hinzu kommt, dass Radfahren die Umwelt schont. Ist der Akku leer, kommt die Frage auf: Darf ich ihn an meinem Arbeitsplatz aufladen? Auch wenn Arbeitnehmer ihr E-Bike für den Arbeitsweg nutzen, haben sie kein Anrecht darauf, den Strom ihres Arbeitgebers ohne dessen Zustimmung für das Aufladen des Akkus zu nutzen. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um eine Entziehung elektrischer Energie, die sogar nach § 248c des Strafgesetzbuches strafbar sein kann. Auch wenn es nur um geringe Beträge geht, stellt so etwas einen erheblichen Vertrauensbruch gegenüber dem Arbeitgeber dar. Das kann eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Ob diese vor Gericht Bestand hat, hängt von den Umständen ab – zum Beispiel davon, ob der Arbeitgeber die Nutzung und das Laden eigener Geräte bisher geduldet hat. Am besten den Chef vorher um Erlaubnis bitten. Manche Betriebe regeln die Nutzung von Steckdosen zum Akku-Aufladen auch mit einer Vereinbarung, in der sich der Arbeitnehmer verpflichtet, eine kleine Strompauschale zu zahlen.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.302

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.ergo.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management vier separate Einheiten, in denen jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen zusammengefasst sind. 40.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2018 nahm ERGO 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Brutto-Versicherungsleistungen in Höhe von 15 Milliarden Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
Mehr unter www.ergo.com

Firmenkontakt
ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40198 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM PR und Content Marketing
Marion Angerer
Hansastraße 17
80686 München
089 998 461-18
ergo@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

Bildquelle: ERGO Group

Themen des Artikels
Aktuelle Pressemitteilung teilen

Disclaimer/ Haftungsausschluss:
Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Prnews24.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Ähnliche Themen wie -

E-Bike Akku am Arbeitsplatz aufladen? – Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
E