StartseiteAllgemeinCorona-Infektion kann als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt werden

Corona-Infektion kann als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt werden - PrNews24.de

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus von der zuständigen Berufsgenossenschaft als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit anerkannt werden. So kann z. B. der intensive berufsbedingte Kontakt der versicherten Person zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person (z. B. bei Reinigungskräften im medizinischen Bereich) diese Voraussetzung erfüllen.

Wird eine beruflich bedingte Infektion der Reinigungskraft vermutet, muss unverzüglich eine Verdachtsanzeige (BK 3101 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung) erfolgen. Insbesondere die Dauer und Intensität des Kontakts spielen bei der Beurteilung eine Rolle. Wird die Infektion als Berufskrankheit anerkannt, kann die BG Bau u. U. die Behandlungskosten übernehmen.

Darüber hinaus ist auch die Anerkennung als Arbeitsunfall für Reinigungskräfte möglich, wenn die Infektion infolge der versicherten Tätigkeit eingetreten ist. Dazu muss der Beschäftigte nachweislich auf dem Arbeitsweg oder während der Arbeitszeit mit einer infizierten Person in Kontakt gekommen sein und sich angesteckt haben.

Im digitalen „Handbuch Gebäudereinigung – Rechtssichere Planung, Organisation und Umsetzung“ finden Verantwortliche neben unentbehrlichem Grundwissen alle wichtigen Gesetzesneuerungen und praxisnahe Hinweise. Egal ob die Gestaltung von Arbeitsverträgen, Tipps für die Umsetzung der Reinigung, z. B. Vor- und Nachteile der ergebnisorientierten Reinigung oder die enthaltenen Arbeitshilfen und Vorlagen – der Ratgeber bietet wertvolle Unterstützung für die Organisation und Durchführung der Gebäudereinigung. Weitere Informationen dazu unter forum-verlag.com.

Über die FORUM VERLAG HERKERT GMBH

Die FORUM VERLAG HERKERT GMBH, ein Tochterunternehmen der FORUM MEDIA Group, ist Spezialist für Fachmedien im B2B-Bereich. Der Verlag ist Herausgeber von Software-, Online- und Printpro-dukten sowie mit der AKADEMIE HERKERT Veranstalter von Seminaren, Lehrgängen und Fachtagungen in den Themenbereichen Öffentliche Verwaltung, Personalwesen, Management, Arbeitsschutz, Produktion & Umwelt, Bau, Erwachsenen- und Jugendbildung sowie Außenwirtschaft & Logistik.

Firmenkontakt
Forum Verlag Herkert GmbH
L. Fietz
Mandichostr. 18
86504 Merching
08233 381 123
service@forum-verlag.com
http://www.forum-verlag.com

Pressekontakt
Forum Verlag Herkert GmbH
B. Matthiessen
Mandichostr. 18
86504 Merching
08233 381556
presse@forum-verlag.com
http://www.forum-verlag.com

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

Themen des Artikels
Aktuelle Pressemitteilung teilen

Disclaimer/ Haftungsausschluss:
Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Prnews24.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Ähnliche Themen wie -

Corona-Infektion kann als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt werden
C