München/Berlin (ots) – Die EEG-Reparaturnovelle darf nicht im Wahlkampfgezerre der Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD untergehen, wie es sich aktuell abzeichnet. „Die Bundesregierung muss noch in dieser Legislaturperiode die Rahmenbedingungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) so ändern, dass das ambitionierte Ziel, die Stromversorgung in Deutschland bis 2030 auf 65 Prozent Erneuerbare Energien umzustellen, erreichbar wird. Das jüngst in Kraft getretene EEG bietet dazu keine ausreichende Grundlage und ist nicht ambitioniert genug“, so Dr. Florian Bieberbach, Vorsitzender der Geschäftsführung der Stadtwerke München.
„Es müssen jetzt die Weichen für den Bau von deutlich mehr Windrädern und Solaranlagen gestellt werden, als es der aktuelle Ausbaupfad des EEG vorsieht. Nur so hält der Ausbau Schritt mit dem höheren Stromverbrauch durch den Einstieg in die Wasserstoffwirtschaft, den vermehrten Einbau von Wärmepumpen und den Zuwachs der Elektromobilität“, so Dr. Bieberbach weiter. Bis 2030 muss für Windenergie an Land eine installierte Leistung von 90 GW (EEG: 71 GW) und für Solarenergie eine installierte Leistung von 125 GW (EEG: 100 GW) angestrebt werden, um die für die Dekarbonisierung notwendigen ambitionierten Ziele zu erreichen.
Die drastisch gesunkenen Vergütungssätze und Gebotshöchstwerte bei Solarenergie, Geothermie und Biomasse der letzten Jahre haben den Ausbau der regenerativen Stromerzeugung enorm geschwächt. Teile des Projektierungsgeschäfts wurden weitgehend eingestellt, wie etwa die Dachpacht für den Betrieb von Solaranlagen. Die EEG-Reform hat diese Missstände nur zum Teil korrigiert. Dr. Bieberbach: „Für die angestrebten 65 Prozent wird jedoch so viel Solarstrom benötigt, dass es für jeden Gebäudebesitzer attraktiv sein sollte, ihn selbst zu erzeugen oder sein Dach zu diesem Zweck zu verpachten. Hierfür braucht es aber schnell bessere gesetzliche Rahmenbedingungen.“
Gleiches gilt für die Biomasse. Hier hat die Reform zwar Verbesserungen gebracht, deren Wirksamkeit wird aber gebremst. „Leider gibt es weiterhin eine wesentliche Hürde: Anlagen mit einer Leistung von mehr als 20 MW ist die Teilnahme an den Ausschreibungen verwehrt (§ 39 Absatz 4 EEG 2021). Das behindert Betreiber fossil befeuerter Kraftwerke, diese auf Biomasse umzustellen. Auch der Neubau von Holzhackschnitzelheizkraftwerken – wie in München geplant – scheitert daran. Dabei ist deren Vorteil unbestritten: Schadholz aus dem von Borkenkäfer und Klimawandel stark geschwächten deutschen Wald würde sinnvoll genutzt und die Forstwirtschaft zugleich gestärkt“, konstatiert Dr. Bieberbach. Daher sollte die Größenbeschränkung von 20 MW dringend aufgehoben werden.
Der Windenenergieausbau kommt nur schwer voran, da die Zahl genehmigter Windenergieprojekte so gering ist. Das führt dazu, dass die Vergütungsansprüche aus den Ausschreibungen nicht vollständig abgerufen werden. Daraufhin hat der Gesetzgeber nun die Bundesnetzagentur angewiesen, die Ausschreibungsvolumina bei mangelnder Ausschöpfung zu kürzen, um den Wettbewerb aufrechtzuerhalten. Mit dieser Regelung verschlimmert sich jedoch die Situation. Denn für Investoren sind verlässliche Ausschreibungsmengen entscheidend, sonst droht die Teilnahmequote noch weiter zu sinken. Die Kürzung der Ausschreibungsmengen muss deshalb wieder aus dem EEG entfernt werden. Zudem muss der Gesetzgeber sich zügig dafür einsetzen, dass die wirklichen Hindernisse für die Windenergie, nämlich bei der Flächenausweisung und Genehmigungserteilung, überwunden werden.
Dr. Bieberbach fordert: „Um unser gemeinsames Klimaschutzziel zu erreichen und die Energiewende in Deutschland auf sichere Füße zu stellen, müssen die Partner der Großen Koalition in den verbleibenden Monaten der Legislaturperiode bei den Erneuerbaren Energien an einem Strang ziehen. Wenn es gelingt, noch vor der Bundestagswahl die größten Hemmnisse zu beseitigen, wird dies auf den Ausbau der kommenden Jahre einen enormen Effekt haben.“
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