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Versicherungsschutz für die Fotovoltaikanlage – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung - PrNews24.de

Was ist beim Versicherungsschutz zu beachten?

Eigenheimbesitzer setzen verstärkt auf Solarstrom: Laut Bundesverband der Solarwirtschaft e.V. hat sich die Nachfrage von 2019 auf 2020 fast verdoppelt. Wer sich für eine Fotovoltaikanlage auf dem eigenen Dach entscheidet, vermeidet den Ausstoß von schädlichen CO2-Emissionen und trägt zu einer Verbesserung der Umweltbilanz bei. Doch Brände, Blitze oder Hagel sorgen immer wieder für teure Schäden. Peter Schnitzler, Versicherungsexperte von ERGO, weiß, wie Fotovoltaikanlagen versichert sein sollten, damit die Besitzer im Fall der Fälle finanziell geschützt sind.

Möglichkeit 1: Wohngebäudeversicherung

Die Installation einer Fotovoltaikanlage ist teuer. Daher sollte sie gut abgesichert sein. Das geht zum Beispiel über die Wohngebäudeversicherung. „Die Versicherung kommt etwa für Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Sturm und Hagel auf“, so Peter Schnitzler. Wenn die Fotovoltaikanlage beschädigt oder zerstört wurde und dadurch ausfällt, übernehmen manche Versicherer außerdem die Kosten für die Stromversorgung des Gebäudes. Manche Anbieter kommen auch für eine fehlende Einspeisevergütung auf, entweder solange, bis die Anlage wieder einsatzbereit ist oder für einen begrenzten Zeitraum von beispielsweise 24 Monaten. Sind über einen Zusatzbaustein „Weitere Naturgefahren“ abgesichert, schließt die Police auch Schäden durch Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen, Erdbeben, Erdsenkungen und Erdrutsche mit ein.

Möglichkeit 2: Fotovoltaikversicherung

Eine weitere Möglichkeit ist der Abschluss einer Fotovoltaikversicherung. Sie leistet nicht nur bei Schäden durch Naturgefahren, Feuer oder Blitzschlag, sondern beispielsweise auch bei Vandalismus, Bedienungsfehlern, Überspannung oder Tierverbiss. Wie bei manchen Wohngebäudeversicherungen ist der sogenannte „Ertragsausfall“ mitversichert – sowohl wenn Eigenheimbesitzer den Strom in das öffentliche Netz einspeisen als auch bei Selbstversorgung. Zusätzlichen Schutz bietet der optionale Minderertragsbaustein: Dieser sichert Mindererträge durch beispielsweise geringere Sonneneinstrahlung ab. Schnitzler empfiehlt Besitzern von Solaranlagen, sich von der Versicherung zu möglichen Risiken und dem richtigen Schutz beraten zu lassen.

Wer eine Solaranlage hat, braucht Haftpflichtschutz

Für Hausbesitzer gilt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das heißt: Fällt beispielsweise ein loses Solarmodul vom Dach auf ein parkendes Auto oder trifft sogar einen Passanten, haftet der Hauseigentümer für den entstandenen Schaden. „Um dann gegen die finanziellen Folgen abgesichert zu sein, können Eigenheimbesitzer eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen“, so der ERGO Experte. Bei manchen Anbietern können sie dieses Risiko auch über eine Privat-Haftpflichtversicherung absichern, wenn sie ihr Ein- oder Zweifamilienhaus selbst bewohnen. Wer den erzeugten Strom zudem in das öffentliche Stromnetz einspeist, sollte sich gegen sogenannte Einleitungsschäden absichern. Sie können beim Netzbetreiber durch Schäden an der eigenen Fotovoltaikanlage entstehen. Möglicherweise deckt eine bestehende Privat-Haftpflichtversicherung für ein selbstbewohntes Ein- oder Zweifamilienfamilienhaus diese Schäden bereits ab. Alternativ können sie durch einen Zusatzbaustein mitversichert werden. Auch hier ist es sinnvoll, sich beraten zu lassen. Damit keine unerwarteten Schäden auftreten, sollten Eigenheimbesitzer die Anlage regelmäßig von einem Fachbetrieb warten lassen – am besten in dem vom Hersteller empfohlenen Intervall. Schwachstellen werden so frühzeitig erkannt, beseitigt und hohe Kosten für spätere aufwendige Reparaturen können vermieden werden.
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