StartseiteAllgemeinSpezieller Schutz für besondere Sachen

Spezieller Schutz für besondere Sachen - PrNews24.de

Bei teuren Neuerwerbungen Hausratversicherungen überprüfen

Düsseldorf, 14.05.2021 – Die diversen Lockdowns der Corona-Pandemie beschert manchen Branchen wie der Gastronomie und Hotelbranche existenzgefährdende Einbrüche, manchen jedoch enorme Umsatzsteigerungen, wie z. B. der Möbel- und Fahrradbranche oder den Baumärkten. So kaufen viele mangels Reisemöglichkeiten teure E-Bikes oder verschönern ihre Wohnung mit neuen Möbeln zum Wohlfühlen. Und wenn man schon wegen der Infektionsgefahr zu Hause bleiben muss, hübschten viele Konsumenten die Terrasse mit schickeren Gartenmöbel auf oder erwarben z. B. mit Mährobotern neue Technikprodukte.

Doch teure Neuanschaffungen, insbesondere solche die beweglich und draußen aufbewahrt werden, bieten Gelegenheiten für Diebe. „Deshalb ist es sinnvoll in der eigenen Hausratversicherung nachzuschauen, ob und wie hoch diese Neuerwerbungen versichert sind“, sagt Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Schließlich wäre es mehr als ärgerlich, wenn das wertvolle E-Bike nachts unwissentlich den Besitzer wechselt oder der neue teure Gasgrill Beine bekommt.“ Da diese Käufe häufig in die Tausende gehen, empfehlen die Versicherungskaufleute die vorhandene Hausratpolice zu überprüfen.

„Zwar fungiert die Hausratversicherung bei manchen Gegenständen auch als eine Außenversicherung, wie z. B. bei Bargeld und Terrassenmöbeln“, informiert Klaus-Dieter Spauszus. „Aber trotzdem ist es ratsam, sich die Versicherungsbedingungen genau durchzulesen oder den Vermittler oder die Vermittlerin seines Vertrauens zu konsultieren. Denn manche Tarifvarianten bieten auch nur bis zu einer Maximalsumme von z. B. 1.000 Euro eine Entschädigung an.“

Dabei ist einfacher Diebstahl z. B. über den Gartenzaun hinweg durch die Hausratpolice nicht abgedeckt, schließlich kommt diese Versicherung üblicherweise für Schäden durch Einbrüche in der eigenen abschließbaren Wohnung auf. Daher sollten Policeninhaber genau klären, was die Versicherung unter einem abschließbaren Raum versteht, und dies am besten beim Versicherungskaufmann.

„Nutzt man ein Gartenhäuschen als Aufbewahrungsort, fordern die Versicherungen auf jeden Fall besondere Sicherheitsvorkehrungen“, informiert Spauszus. „Dazu gehört ein Sicherheitsschloss an einer fest verankerten Tür. Ein einfaches Vorhänge- oder Kettenschloss reicht nicht aus.“

Insbesondere bei teuren Fahrrädern, die bei Dieben sehr beliebt sind, sollte darauf geachtet werden, dass sie auch gegen den sogenannten einfachen Diebstahl (also ohne Einbruch) versichert sind, und zwar sowohl innerhalb als auch außerhalb der eigenen vier Wände. Will man für sein neues, mehrere tausend Euro teures E-Bike einen Premiumschutz, empfiehlt sich zudem eine Spezialversicherung. Diese entschädigt dann auch bei Vandalismus, Elektronik- und Unfallschäden. Man sieht: Besondere Sachen benötigen einen speziellen Schutz.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Mit ca. 12.000 Direktmitgliedern und ca. 30.000 Organmitgliedern ist er das berufspolitische Sprachrohr gegenüber der Öffentlichkeit, den Versicherungsunternehmen und der Politik sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union. Klaus-Dieter Spauszus ist Pressesprecher des Bezirksverbands Düsseldorf des BVK.

Weitere Informationen finden sie unter http://duesseldorf.bvk.de und www.klaus-spauszus.de

Firmenkontakt
Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.
Klaus-Dieter Spauszus
Kölner Landstr. 128
40591 Düsseldorf
0211-727577
service@klaus-spauszus.de
http://duesseldorf.bvk.de/

Pressekontakt
az online marketing
Alexander Zotz
Schinkelstr. 39b
40699 Erkrath
0211-94195748
info@alexander-zotz.de
https://www.alexander-zotz.de

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

Themen des Artikels
Aktuelle Pressemitteilung teilen

Disclaimer/ Haftungsausschluss:
Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Prnews24.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Ähnliche Themen wie -

Spezieller Schutz für besondere Sachen
S