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Presseerklärung zum „Internationalen Tag der vermissten Kinder“ - PrNews24.de

5. Jahrestag der Gründung SOS Kindesentführung e.V.

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute am 25. Mai ist der „Internationale Tag der vermissten Kinder“ (Missing Children’s Day).

Ziel des Tages ist es, an vermisste Kinder zu erinnern und denjenigen, die ein Kind vermissen, zu unterstützen und ihnen Hoffnung zu geben. Unser Verein SOS Kindesentführung e.V. gedenkt an dem Tag insbesondere auch den Kindern, die von einem Elternteil aus ihrem Umfeld gerissen und entführt wurden.

Gerichte, Behörden und zuständige Stellen messen der Entführung im Familienkontext den Erfahrungen des Vereins nach kaum eine Bedeutung bei. Zunehmend wenden sie sich nach vergeblicher Hilfesuche bei den Behörden unseren Verein. Er steht Betroffenen über eine Hotline zur Seite.

Unsere ehrenamtlichen Mitglieder leiten erste Schritte mit den zuständigen nationalen oder internationalen Stellen ein, unterstützen bei Anträgen beim Familiengericht oder Jugendamt und begleiten als Beistände Anhörungen. Dabei folgen die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer dem Grundsatz, dass Kinder ein Recht auf beide Elternteile haben.

Seit 2017 konnten mit Hilfe des Vereins 32 entführte Kinder u.a. aus Polen, Indien, Russland und Türkei nach Hause zurückfinden. Aktuell betreut der Verein etwa 50 Elternteile im Rahmen einer Kindesentführung.

Ausgehend von unseren konkreten Erfahrungen sehen wir die Erfordernis eines dringenden politischen und gesellschaftlichen Umdenkens. Kindesentführungen nehmen im Zuge der Globalisierung zu. Sie sind schwere Straftaten und müssen zeitnah und mit allen Mitteln des Rechtsstaates geahndet werden.

Wir fordern einen deutlich verbesserten Schutz vor Entführungen für unsere Kinder, Unterstützung für zurückgelassene Elternteile und Maßnahmen zur Aufklärung sowie Verhinderung von Entführungen, bevor sie stattfinden. Hier bedarf es u.a. einer Änderung bei der Ausbildung von Richterinnen und Richtern, Mitarbeitenden der Jugendämter, der Praxis in den Familiengerichten und bei der Weiterbildung zum Verfahrensbeistand.

Der Rechtstaat muss das Grundrecht der Kinder auf beide Elternteile schützen. Dafür setzen wir uns ein.

Link zu unserer Presseerklärung auf unserer Webseite:
http://sos-kindesentfuehrung.de/home/presseerklarung-25-05-21/

Dort finden Sie auch die Presseerklärung als PDF-Dokument zum Download.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Karzelek
SOS Kindesentführung e.V.
Borbergstr. 2a
59065 Hamm
Tel.: +49 (0) 30 120 885 24
Fax: +49 (0) 30 120 867 22

Email: info@sos-childabduction.eu

Gemeinnützige NRO die betroffenen Elternteilen bei einer Kindesenführung hilft.
Unterstützt auch die Suche nach vermissten Kindern.

Kontakt
SOS Kindesentführung e.V.
Thomas Karzelek
Borbergstr. 2a
59065 Hamm
03012088524
030120 867 22
info@sos-childabduction.eu
http://www.sos-kindesentfuehrung.de

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

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