Qualitätskontrolle aller Ausgleichsberechnungen
sup.- Unternehmen und Gewerbebetriebe können ihren CO2-Fußabdruck nicht nur durch die Optimierung interner Betriebsabläufe reduzieren. Je umfangreicher Rohstoffe oder Vorprodukte von externen Zulieferern bezogen werden, desto wichtiger ist es, auch dort auf die bestmögliche Energieeffizienz und Emissionsminderung zu achten. Häufig bleiben dabei allerdings ausgerechnet jene Zulieferungen unberücksichtigt, die nahezu jeder Betrieb unabhängig von Branche und Größe an seinen Standorten benötigt: die Bereitstellung von Energie zur Wärmeerzeugung durch Versorgungsunternehmen bzw. Brennstoffanbieter. Hier kann mittlerweile die Wahl einer CO2-kompensierten Energie einen maßgeblichen Beitrag zum Umweltmanagement jedes Unternehmens leisten. Überall dort, wo logistische oder wirtschaftliche Gründe einer völligen Emissionsvermeidung entgegenstehen, ist auf diese Weise dennoch eine in der Gesamtbilanz CO2-neutrale Wärmeerzeugung möglich. Sie ergibt sich aus der ausgleichenden Emissionsvermeidung durch weltweite Klimaschutzprojekte, die erst über die Ausgabe entsprechender Minderungszertifikate realisiert werden können.
Dem Bezieher der kompensierten Wärme-Energie entsteht durch seine Entscheidung für CO2-Neutralität beim Heizen kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Denn die erforderlichen Zertifikate für die jeweilige Brennstoffmenge hat der Energiehändler bereits im Vorfeld erworben. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Brennstoffkunde keinerlei Kontrolle über die korrekten Abläufe dieser Ausgleichsberechnungen hat. Durch den Bezug von Brennstoffen mit dem „RAL-Gütezeichen CO2-kompensierte Energieprodukte“ verschafft sich der Käufer Gewissheit über die Seriosität und die Nachvollziehbarkeit des gesamten Kompensationsprozesses. Diese Qualitätssicherung bringt nämlich durch eine konsequente Überwachung der Verrechnungspraxis Transparenz in den ansonsten oftmals schwer überschaubaren Handel mit Ausgleichszertifikaten (www.guetezeichen-energiehandel.de). Im Rahmen des Kontrollsystems können unabhängige Sachverständige bzw. Prüfstellen jederzeit alle relevanten Unterlagen zur Einsicht anfordern. Wer sicherstellen möchte, mit der CO2-kompensierten Energie nicht nur das eigene Corporate Image, sondern tatsächlich auch den Klimaschutz zu stärken, der sollte deshalb beim Brennstoffbezug auf das RAL-Gütezeichen achten.
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