Urteile bestätigen!
Abgasskandal bei BMW!
Urteile bestätigen!
Nunmehr haben erste Gerichte bestätigt, dass der Abgasskandal auch bei BMW angekommen ist.
Betroffen sind derzeit die folgenden Motortypen:
N47
N57
B47
April 2021: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein: Die Richter hoben ein Landgerichts-Urteil auf und forderten eine Beweisaufnahme (Aktenzeichen 1 U 94/20). Für den BMW X1 mit N47-Motor muss ein Gutachten erstellt werden.
20.05.2021: Das LG Stuttgart verurteilt die BMW AG zu Euro 30.237 Schadensersatz. Darüber hinaus kann der Kläger Verzugszinsen in Höhe von Euro 42.000 verlangen (Az. 20 O 157/20). Geklagt hatte ein Halter eines BMW X5 Diesel mit Motortyp N57 und Abgasnorm Euro 5.
25.05.2021: Das LG München I verurteilt die BMW AG zu Schadenersatz (Az. 2 O 3692/21). Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen BMW X3 Diesel mit Abgasnorm Euro 5 und einem N47 Motor.
Daneben gibt es viele weitere Entscheidungen die BMW erfolgreich verurteilten!
Erste Gerichte sehen es als erwiesen an, dass in BMW-Fahrzeugen eine illegale Abschaltvorrichtung verbaut worden ist.
Wenn Sie einen BMW mit einem der oben aufgeführten Motortypen haben und über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können Sie Ihre Ansprüche über uns geltend machen bzw. prüfen lassen.
Wir unterstützen Verbraucher bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche bezüglich des Abgasskandals – Benzinskandals – Bußgeld u.s.w.
Kontakt
D.A.O.
B. Müller
Neuer Wall 80
20354 Hamburg
0511/260926111
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