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Das 20/80-Prinzip für Unternehmen – Bis zu 80 Prozent De-minimis-Förderung für Ladungssicherung - PrNews24.de

Dortmund. Sicherheit im Straßenverkehr – ein wichtiges Thema. Gerade für den schweren Güterverkehr gilt besondere Sorgfaltspflicht in der Ladungssicherung. Die gute Nachricht ist: Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) übernimmt jetzt bis zu 80 Prozent der Kosten für Ladungssicherung mit der De-minimis-Förderung.

Die De-minimis-Beihilfen (= lat. „um Kleinigkeiten“) zur Förderung der Sicherheit im Straßenverkehr sind vom Verbot staatlicher Subventionen ausgenommen, da sie keine Wettbewerbsverzerrung darstellen. Die so geförderten Produkte müssen dafür jedoch nach Einschätzung des BAG eine „besonders hohe Qualität“ vorweisen.

Positivliste des BAG

Das Dortmunder Unternehmen Dolezych arbeitet seit über 85 Jahren erfolgreich daran, die Hebe- und Ladungssicherungstechnik voranzutreiben. Kein Wunder, dass nahezu alle Produkte im Bereich Ladungssicherung und Anschlagmittel in der Positivliste des BAG verzeichnet sind, in der förderungswürdige Maßnahmen und Produktgruppen gelistet sind.

Nicht nur innovative Produkte wie die textile Kette DoNova® erkennt das BAG als „überobligatorische“ Sicherungsmittel an. Nahezu das gesamte Dolezych-Produktportfolio ist bis zu 80 Prozent förderungswürdig. Dazu gehören zum Beispiel Zurrgurte, Zurrpunkte oder rutschhemmende Unterlagen, Netze, Hebebänder oder Lastschlingen.

Förderberechtigt sind Sie als Unternehmer im Güterkraftverkehr, der Eigentümer oder Halter schwerer Nutzfahrzeuge ist (ab 7,5 t). Unterstützt werden sogenannte „überobligatorische Maßnahmen“, also Kauf, Miete oder Leasing zusätzlicher Hilfsmittel, die beispielsweise die Ladungssicherung optimieren.

Wenn das BAG die maximale Förderung genehmigt, müssen Unternehmen also lediglich 20 Prozent der Kosten tragen. Die Kosten für normativ vorgesehene Prüfungen der Produkte sind ebenfalls in der Förderung enthalten.

Auf der Website des BAG können Sie ganz einfach den Antrag für eine entsprechende Förderung stellen.

Ihr Weg zur Förderung

Wie für alle Förderungen gilt auch hier, dass das Bundesamt für Güterverkehr vor dem Kauf den Antrag genehmigen muss!

So geht es:

  1. Angebot anfragen
  2. Antrag bei BAG stellen (über eService-Portal)
  3. Zuwendungsbescheid erhalten
  4. Produkte kaufen
  5. Rechnung einreichen (innerhalb von 5 Monaten)
  6. Die bewilligte Förderung wird Ihnen ausgezahlt (bis zu 80 Prozent)

 

Kann ich De-minimis beantragen?

Sie sind unsicher, ob Sie zuwendungsberechtigt sind? Gehen Sie die Checkliste Punkt für Punkt durch. Treffen alle Merkmale zu, können Sie die Förderung beantragen.

  • Sie sind Unternehmer.
  • Sie führen Güterkraftverkehr oder Werksverkehr durch.
  • Sie sind Eigentümer oder Halter mindestens eines Nutzfahrzeuges, das …
    • ein zulässiges Gesamtgewicht ≥ 7,5 t aufweist,
    • ausschließlich für den Güterverkehr bestimmt ist und
    • spätestens am 01.12.2020 zugelassen wurde.

 

Über Dolezych

Die Dolezych GmbH & Co. KG wurde vor mehr als 85 Jahren in Dortmund gegründet und ist mittlerweile mit sieben Tochterunternehmen (Polen, USA, China, Chile, Ukraine, Russland, Türkei) international vertreten. Das Familienunternehmen wird aktuell in zweiter und dritter Generation durch Udo und Tim Dolezych geführt. Als Hersteller für Seil-, Hebe-, Anschlag- und Ladungssicherungstechnik ist Dolezych weltweit der kompetente Partner für einfaches und sicheres Heben und Transportieren. Mehr als 650 Mitarbeiter sind rund um das mehr als 20.000 Produkte und umfangreiche Dienstleistungen (Fachseminare, Schulungen, Prüfservice etc.) umfassende Produktportfolio für Dolezych tätig.

Pressekontaktdaten:
Dolezych GmbH & Co. KG
Hartmannstraße 8
44147 Dortmund

Tel. 0231 8285-423
Fax 0231 827782
Ansprechpartner: Petra Zimmermann
Mail: petra.zimmermann@dolezych.de

Web: https://dolezych.de
Website Dolezych – einfach sicher

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