StartseitePolitik und RechtNeues Betreuungsrecht ab 01.01.2023 Wie geht es weiter?

Neues Betreuungsrecht ab 01.01.2023 Wie geht es weiter? - PrNews24.de

Die Lehrgänge der HELP Akademie zum Berufsbetreuer ab September 2021:
Was ändert sich?

Der Bundesrat hat zugestimmt: Das große Gesetz zur Reform des Vormundschaftsrechts und Betreuungsrechts ist verabschiedet und tritt am 01.01.2023 in Kraft. Am 12.5.2021 wurde dieser Beschluss im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Reform des Betreuungsrechts hat die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und die Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen als Ziel.

Mehr Selbstbestimmung für die Betroffenen:
Das Selbstbestimmungsrecht von Betroffenen soll deutlich gestärkt werden, indem diese in sämtliche Stadien eines Betreuungsverfahrens eingebunden werden und ein Recht auf Information haben sowie ein Mitspracherecht bei der gerichtlichen Entscheidung.
Die Betroffenen sollen auch bei der Auswahl des konkreten Betreuers ihre Vorstellungen einbringen können und hierbei so weit wie möglich in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.
Gegen den freien Willen eines Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden.

Bessere gerichtliche Kontrolle der Betreuer:
Durch einen Ausbau der gerichtlichen Kontrolle – meist durch den Rechtspfleger – sollen Pflichtwidrigkeiten des Betreuers, die das Selbstbestimmungsrecht des Betreuten beeinträchtigen, besser erkannt und gegebenenfalls auch sanktioniert werden können. Hierdurch soll ein höherer Qualitätsstandard der Betreuung erreicht werden.

Neues Betreuerregister :
Mit einem neu eingeführten formalen Registrierungsverfahren werden persönliche und fachliche Mindesteignungsvoraussetzungen für Berufsbetreuer eingeführt. Es werden nur solche Betreuer im Betreuerregister registriert, die die erforderliche persönliche Eignung und Zuverlässigkeit sowie eine ausreichende Sachkunde für die Tätigkeit besitzen.

Synopsen (vergleichende Gegenüberstellung von Texten), hierbei altes und neues Recht, wurden dazu bereits erstellt. Diese werden von der HELP Akademie auch für den Unterricht empfohlen und als Arbeitsgrundlage in der Übergangszeit auch verwendet.

Das Betreuungsbehördengesetz wird durch das vollständig neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) ersetzt. Mit dem BtOG wird erstmals eine vom Einzelfall unabhängige förmliche Anerkennung als Berufsbetreuer eingeführt. Zugleich wird das Betreuerregister der Berufsbetreuer eingeführt, das bei der Betreuungsbehörde zu führen ist
Erstmals werden jetzt gesetzliche Voraussetzungen für die Bestellung als Berufsbetreuer geschaffen.

Diesen Schritt der Anerkennung des Berufs als professioneller gesetzlicher Betreuer ist wesentlich wichtig für die Zukunft und möglicherweise dann auch für die Entwicklung der Vergütung.

Die Lehrgänge der HELP Akademie zum Berufsbetreuer ab September 2021 – Was ändert sich?

Für Betreuer mit Tätigkeitsbeginn zwischen 1.1.2020 und 31.12.2022 gilt folgendes zusätzlich zu Ihrer bereits aufgenommenen Tätigkeit:
Diese müssen ganz normal das Registrierungsverfahren durchlaufen mit den Vorgaben, die ab 1.1.2023 gelten, d.h. ein Sachkundenachweis muss bis für diese Betreuer bis zum 1.1.2024 erbracht werden (Übergangsfrist).

Sofern man bis 01.01.2024 die Registrierung nicht veranlasst und erhalten hat kann man nur noch ehrenamtlich arbeiten. Dies ist in § 32 BtOG geregelt.

Leider werden viele wichtigen Details erst im 4. Quartal durch Verordnungen bekannt gegeben werden. Weder die Betreuungsstellen, noch die beiden großen Verbände wissen derzeit von wem und wo die Sachkundeprüfungen abgenommen werden soll, und wie viele Unterrichtsstunden tatsächlich ab01.01. 2023 gefordert werden – zurzeit spekuliert man zwischen 300 und 360 Unterrichtsstunden.

Soweit wir es Stand heute überblicken können haben wir in er HELP Akademie die dort geforderten Themen bereits in unserem Grundlehrgang überwiegend abgebildet und müssen diese dann entsprechend ausweiten.

Für unsere Lehrgänge ist das Folgende wichtig:
Wir schulen derzeit inklusive unseres Klausurtages 206 Stunden (ohne Klausur 200 Stunden) in 6 Modulen und empfehlen deshalb dringend das derzeit fakultative Modul 6 unbedingt mit zu besuchen. Der nächste Lehrgang startet am 11.September 2021.

Die Betreuungsstellen und die Verbände raten uns derzeit so weiter zu schulen und mit dem Hinweis an alle jetzt aktuellenTeilnehmer, dass sie erst noch ein Jahr nach altem Recht arbeiten müssen. Im Laufe des nächsten Jahres werden von der HELP Akademie Weiterbildungsmodule zum neuen Recht d.h. zur aktiven und praktischen Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung angeboten, so dass Sie alle auf diese optimal vorbereitet werden. Soweit es sinnvoll ist werden die Dozenten jetzt schon in den kommenden Lehrgängen Hinweise geben wo sich Inhalte verändern werden.

Alle Teilnehmer unserer Lehrgänge ab 01.01.2020 bis heute werden wir über die Notwendigkeit der Zusatzmodule zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung informieren und diese anbieten.

Alle Teilnehmer aus 2019 bis 01.01.2020 haben, sofern Sie aktiv und als Berufsbetreuer tätigt sind, Bestandsschutz und müssen keine Sachkundeprüfung ablegen, sich aber ebenfalls registrieren. Wir werden auch diese Gruppe zu den Weiterbildungen zum neuen Recht einladen.

Die HELP Akademie und unsere Dozenten halten diesen Schritt der Anerkennung des Berufs als professioneller gesetzlicher Betreuer ebenfalls sehr wichtig für die Qualität und das Image dieser so wichtigen Tätigkeit.

Wir freuen uns Sie Sie in den kommenden Lehrgängen im Präsenzunterricht kennen zu lernen.

Die Help-Akademie München ist eine AZAV-zertifizierte, staatlich geprüfte & anerkannte Erwachsenenbildungseinrichtung im sozialen Bereich

Kontakt
HELP-Akademie- die zertifizierte Bildungseinrichtung
Ursula Mayr
Fürstenrieder Str 279 a
80335 München
089-21 54 59 20
089-21 54 59-21
info@help-akademie.de
https://www.help-akademie.de

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

Themen des Artikels
Aktuelle Pressemitteilung teilen

Disclaimer/ Haftungsausschluss:
Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Prnews24.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Ähnliche Themen wie -

Neues Betreuungsrecht ab 01.01.2023 Wie geht es weiter?
N