Produktgüte unter externer Qualitätskontrolle
sup.- Wenn Heizöl in Deutschland zur Wärmeerzeugung eingesetzt werden soll, muss es eine Reihe verbindlicher Normen erfüllen. Sie betreffen z. B. den Schwefel-, Stickstoff- und Wassergehalt, die Beimischung von Additiven sowie die Alterungsbeständigkeit und die Verbrennungseigenschaften. Diese Kriterien machen deutlich, dass es bei der Normierung von Heizöl nicht um staatliche Regulierungswut geht, sondern um die verlässliche Qualität eines vielgenutzten Energieträgers: Er soll möglichst effizient, langlebig und schadstoffarm für Wärme sorgen und dabei weder Umwelt noch Gebäudetechnik oder Haushaltskasse des Betreibers unnötig belasten. Allerdings ist es dem Öl nicht anzusehen, ob es den Vorgaben von Normen wie DIN 51603-1 oder DIN SPEC 51603-6 tatsächlich gerecht wird. Und kaum ein Heizölkunde dürfte die Möglichkeit haben, den Inhalt seines Tanks daraufhin zu analysieren. Deshalb raten Verbraucherschützer zur Bestellung bei einem Brennstofflieferanten mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel. Dann unterliegt nicht nur die Warenbeschaffenheit einer externen Überwachung, sondern auch die Preistransparenz sowie die Liefer- und Abrechnungsmodalitäten (www.guetezeichen-energiehandel.de).
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