Tilgungsfreies Immobiliendarlehen / Darlehensbetrag kann als lebenslange Rente ausgezahlt werden / Sie bleiben Alleineigentümer Ihrer Immobilie / Verrentung von Immobilien sehr gefragt
Sie überlegen, wie Sie sich Ihre Immobilie verrenten lassen können?
Verschiedene Anbieter buhlen dieser Tage um Ihre Aufmerksamkeit. Sie werben mit verschiedenen Möglichkeiten, wie Sie als Immobilienbesitzer Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung verrenten lassen können. Als Eigentümer zahlen Sie keine Miete. Vorausgesetzt, Sie haben Ihre Immobilie abbezahlt, beschränkt sich Ihr finanzieller Aufwand fürs Wohnen auf Energiekosten, die Grundsteuer und die Instandhaltung Ihrer Immobilie.
Sie können sich Ihr Immobilieneigentum auch verrenten lassen. Dafür gibt es verschiedene Modelle. Ich bin Jens Schmidt (53), Kredit-Experte der Allianz und möchte Ihre Aufmerksamkeit auf eine besondere Lösung lenken, doch dazu später mehr. Zuerst einmal: Welche Verrentungsmöglichkeiten gibt es überhaupt?
1. Immobilienverkauf mit eingetragenem Nießbrauchrecht
Das Nießbrauchrecht sichert Ihnen ein Recht am Eigentum zu. Sind Sie Nießbrauchberechtigter, können Sie die Immobilie nutzen oder auch vermieten. Wird die Erbfolge vorweg genommenen , werden zukünftige Erben (Ihre Kinder?) Eigentümer der Immobilie, die Sie als Eltern aber weiterhin nutzen möchten. Der Nießbrauch wird dann zugunsten der Eltern ins Grundbuch eingetragen. Der Inhaber eines Nießbrauchsrechts kann dieses weder nicht vererben noch veräußern. Mit dem Tod des Nießbrauchberechtigten erlischt dieses Recht.
2. Teilverkauf Ihrer Immobilie
Beim Teilverkauf verkaufen Sie in der Regel 50% Ihrer Immobilie. Sie sind also nur noch Teileigentümer, konkret über den nicht verkauften Anteil. Dennoch dürfen Sie Ihre Immobilie in Zukunft alleine nutzen.
Den Kaufpreis für den veräußerten Teil erhalten Sie sofort. Damit Sie jedoch den verkauften Teil, der Ihnen ja nun nicht mehr gehört, weiter nutzen dürfen, müssen Sie dafür dauerhaft ein monatliche Nutzungsgebühr in Form einer Art „Miete“ zahlen. Die ist mit rund 3% des Kaufpreises relativ hoch und häufig nicht lebenslang festgeschrieben. Mit dem Teilverkauf und möglichen Rückkauf des veräußerten Teils sind noch weitere Kosten verbunden, die von Ihnen zu tragen sind. Außerdem haben Sie die Aufwendungen für die Instandhaltung sowie die Grundsteuer auch in Zukunft vollständig allein zu tragen.
3. Leibrente
Sie erhalten eine Leibrente von einem Käufer, der das Eigentum an Ihrer Immobile übernimmt. Er ist in Zukunft für Reparaturen verantwortlich und bezahlt auch die Grundsteuer. Gewerbliche Anbieter setzen für dieses Modell in der Regel ein Mindestalter von 65 bis 70 Jahren voraus. Dafür erhalten Sie ein Nießbrauchrecht und können die Immobilie lebenslang nutzen. Das Recht erlischt, wenn Sie versterben. Ihre Erben gehen hierbei leer aus: Die Immobilie gehört ja bereits jemand Anderem. Mögliche Ausnahme: Sie haben eine Rentengarantiezeit, zum Beispiel 10 Jahre, vereinbart. Versterben Sie in dieser Zeit, erhalten Ihre Erben den Restbetrag, den Sie im Garantiezeitraum empfangen hätten.
4. Umkehrhypothek
Wenn Sie eine Immobilie kaufen, nehmen Sie normalerweise einen Darlehen auf. Dieses Darlehen zahlen Sie dann in regelmäßigen Raten wieder zurück. Diese Form der Finanzierung nennt man auch „Hypothek“ oder „Hypothekendarlehen“. In der Praxis sichert das Kreditinstitut das Darlehen meist nicht mit einer Hypothek, sondern mit einer Grundschuld ab. Der Begriff stammt noch aus dieser Zeit und hat sich im Sprachgebrauch etabliert. Dreht man die regelmäßigen Zahlungen um, wird aus der Hypothek eine sogenannte Umkehrhypothek: Immobilieneigentümer und das Kreditinstitut vereinbaren einen Immobiliendarlehensvertrag (also mit Besicherung durch eine Grundschuld ins Grundbuch). Die Bank zahlt dann eine Immobilienrente an Sie als Eigentümer aus.
Jetzt lasse ich gerne die Katze aus dem Sack:
Das Finanzierungsmodell, das ich Ihnen heute vorstellen möchte, kommt einer Umkehrhypothek vermutlich am nächsten. Konkret möchte ich Ihnen aufzeigen, welche Vorteile Sie genießen, wenn Sie das neue Allianz BestAger Darlehen mit der lebenslangen Sofortrente der Allianz kombinieren. Der Produktanbieter hat diese Anlagekombination erst kürzlich zugelassen.
Ich freue mich, dass ich bereits mehrere Kunden mit diesem Anlagekonzept glücklich machen konnte. Unterm Strich lassen meine Kunden ihre Immobilie für sich arbeiten, bleiben dabei zu 100% alleinige Eigentümer und genießen eine monatliche lebenslange Rentenzahlung, die sie sonst nicht erhalten würden. Unterm Strich hat das Konzept aus meiner Sicht viele Vorteile:
Schritt 1: Das BestAger Darlehen für Sie ab 60
Sie erhalten das Allianz BestAger Darlehen, wenn Sie mindestens 60 Jahre alt sind (sind Sie verheiratet? Dann genügt es, wenn ein Ehepartner mindestens 60 Jahre alt ist). Ihre Immobilie sollte unbelastet sein, in Ausnahmefällen ist eine ablösbare Vorbelastung von 10% Ihres Immobilienwertes zulässig. Ihr Renteneingang (oder zukünftiger Renteneingang) sollte je Ehepartner mindestens rund 700 EUR betragen, sind Sie alleinstehend, sollten es 1.000 EUR monatlich sein.
Das BestAger Darlehen erhalten Sie auf Wunsch tilgungsfrei. Zu Lebzeiten brauchen Sie als Darlehensnehmer es nicht zwingend zurückzahlen. Ihre monatliche Darlehensrate enthält dann nur einen günstigen Zinsanteil, der aktuell (Stand 01.12.2021) bei rund 1,5% effektiv liegt (Darlehensbetrag ist abhängig von der Höhe des Darlehens, der Lage der Immobilie und anderen Faktoren, bitte fordern Sie ein für sich gültiges individuelles Angebot bei mir an).
Mal angenommen, Sie entscheiden sich – wie fast alle meine Kunden – für eine tilgungsfreie Variante und nutzen das volle Limit aus, können Sie bis zu 40% des von uns festgestellten Immobilienwertes als Einmalzahlung erhalten.
Schritt 2: Die Allianz Lebenslange Sofortrente
Die lebenslange Sofortrente ist ein Vorsorgekonzept, das Ihnen eine monatliche Rentenzahlung garantiert. Voraussetzung ist ein Einmalbeitrag, den Sie in den Vertrag einzahlen. Hier greift die Kombination mit der BestAger Finanzierung. Sie belassen das Geld aus dem Darlehen im Hause der Allianz. Sie sind damit stressfrei, was die Unterbringung des Geldes auf dem Kapitalmarkt angeht und genießen eine monatliche Rente. Diese steigert sich sogar noch von Jahr zu Jahr. Der tatsächliche monatliche Auszahlungsbetrag enthält von Anfang an sogar eine zusätzliche Überschussbeteiligung. Damit partizipieren Sie an vom Start weg an der Wertentwicklung Ihrer Altersvorsorge.
Die Sofortrente ist höher, je älter Sie zum Einstieg sind. Der Clou: Auch wenn das von Ihnen eingezahlte Kapital aus dem Darlehen längst durch laufende Rentenauszahlungen an Sie aufgebraucht ist, erhalten Sie Ihre Rente weiter – bis an Ihr Lebensende. Bei Ehepaaren kommen beide in den Vertrag. Gezahlt wird dann, bis der letzte Ehepartner verstirbt.
Auch die Möglichkeit, dass Sie kurzfristig versterben, ist im Auszahlungsprozess vorgesehen. Sie können hier einen Rentengarantiezeit von 5 bis 10 Jahren wählen. Versterben Sie vorher, erhalten Ihre Erben die Summe der noch nicht ausgezahlten Rentengarantiebeträge dieses Zeitraums ausgezahlt.
Die Kombination aus BestAger Darlehen und lebenslanger Sofortrente ist für Sie die richtige Kombination, wenn
a) Sie eine sichere monatliche Zahlung wünschen, ohne Ihr Kapital selbst managen zu müssen,
b) Sie weiterhin Alleineigentümer Ihrer Immobilie bleiben wollen, ohne zu verkaufen,
c) Ihnen eine dauerhafte (lebenslange!) monatliche Rente wichtiger ist als ein hoher Geldbetrag und
d) Sie auf die Sicherheit wert legen, über einen langen Lebensabend dank monatlicher Zahlung „flüssig“ zu sein.
Habe ich Ihnen zu viel versprochen? Die Kombination dieser beiden Produkte (die rechtlich für sich allein stehen) bietet Ihnen zahlreiche Vorteile. Ob und in welche Weise dieses Angebot für Sie passt, müssen Sie für sich selbst ausloten. Ich berate Sie dabei gern und Sie erhalten von mir kostenlos unverbindliche Angebote. Sowohl das Allianz BestAger Darlehen wie auch die lebenslange Sofortrente können Sie bei mir bequem und einfach von zu Hause aus betragen – entweder als Kombination, oder nur eines von beiden, ganz wie es für Sie passt.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage – immer kostenlos, immer unverbindlich.
Sie erhalten anschließend ein schriftliches Angebot von mir und entscheiden dann selbst.
BestAger Darlehen
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Jens Schmidt, Tel. 0421-83673100
E-Mail: jens.schmidt@allianz.de
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Jens Schmidt ist gebundener Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Abs. 1 S. 1 GewO, eingetragen im Vermittlerregister. Seine Eintragung ist einzusehen unter www.vermittlerregister.info
Zweck des Registers ist es insbesondere, der Allgemeinheit die Überprüfung der Zulassung sowie des Umfangs der zugelassenen Tätigkeit der Eintragungspflichtigen zu ermöglichen. Es sorgt so für Transparenz und stärkt den Verbraucherschutz.
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