Zweiter Hinweisbeschluss des OLG Düsseldorf erhöht Zahl von Beratungsfehlern der Volksbank Emmerich-Rees eG
– OLG Düsseldorf geht von Schadensersatzansprüchen für P&R-Anleger aus
– Entscheidung übertragbar auf eine große Anzahl von Vermittlungs-/Beratungsfällen
– Verjährungsverlust droht zum 31.12.2021
Siegburg, 16. Dezember 2021
OLG Düsseldorf sieht weitere Fehler in der Beratung bei P&R-Anlegern
Das OLG Düsseldorf hat sich aktuell noch einmal in einem zweiten Hinweisbeschluss zur Schadensersatzpflicht der Volksbank Emmerich-Rees eG geäußert.
Das OLG Düsseldorf hat in dem Hinweisbeschluss vom 09.12.2021 die Anzahl der vorhandenen Beratungsfehler in Bezug auf die Kapitalanlage P & R auf insgesamt jetzt drei erhöht. Das Gericht sieht die Bank in der Pflicht, einen Anleger über das investitionsgefährdende Risiko aufzuklären, dass er möglicherweise überhaupt nicht Eigentümer der von ihm gekauften Container wird. Dieses Risiko hat sich für die Anleger bereits im Rahmen des Insolvenzverfahrens verwirklicht. Schließlich verweigerten aus diesem Grund die Insolvenzverwalter der P & R-Gesellschaften, Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffe und Rechtsanwalt Dr. Philip Heinle, den Anlegern ihre Eigentumsrechte.
Nach Ansicht des Gerichtes hat die Bank die Anleger auch nicht hinreichend über das Risiko aufgeklärt, dass es keine vertragliche Rückkaufverpflichtung von P & R am Ende der Vertragslaufzeit gibt. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine solche konkrete Rückkaufverpflichtung in früheren Verträgen enthalten ist und dies von P & R bewusst geändert wurde. Die Rückkaufverpflichtung ist für einen Anleger allerdings essenziell. Schließlich wird er selbst nicht in der Lage sein, seine vereinzelt in der Welt verstreuten Container gewinnbringend zu veräußern.
Sichtweise des OLG Düsseldorf übertragbar auf eine Vielzahl von Beratungsgesprächen
Im Ergebnis handelt es sich bei den Investments in Container der P & R-Gruppe um einen Sachwert. Die Chance, den Container zu versilbern, wenn dieser weltweit eingesetzt ist, ist für einen Anleger allerdings faktisch unmöglich. Diesen Unterschied zu einer Beteiligung an einem Schiff oder einer Immobilie herauszustellen, wäre grundsätzlich Aufgabe der Vermittler, Vermögensberater und Banken, die diese Kapitalanlage empfohlen haben – so die Düsseldorfer Richter am Oberlandesgericht.
Die Sichtweise des OLG Düsseldorf macht aus dieser Aufgabe eine rechtliche Verpflichtung zu Aufklärung des Anlegers. Der Beschluss hilft damit grundsätzlich allen P&R-Anlegern, die keine entsprechende Beratung erhalten haben.
Verjährung von Ansprüchen bei P&R-Beratungen/-Vermittlungen zum 31.12.2021
Mögliche Ansprüche der P & R-Anleger stehen allerdings kurz vor der Verjährung. Nach dem 31.12.2021 werden damit Ansprüche auf Schadensersatz mutmaßlich nicht mehr durchgesetzt werden können.
Volksbank Emmerich-Rees unterlag schon in der ersten Instanz (LG Kleve)
Nachdem das Landgericht Kleve die Volksbank Emmerich-Rees eG zum Schadensersatz an einen von GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE vertretenen Anleger verurteilt hat, ging die Bank in Berufung.
Bereits in einem ersten Hinweisbeschluss im Sommer 2021 hatte das OLG Düsseldorf festgestellt, dass die Volksbank wohl über weitere Kosten hätte aufklären müssen, die mit einem Eigentum an Containern einhergehen (siehe Pressemitteilung vom 10. September 2021)
Auch Anleger mit beendeten Kaufverträgen betroffen
Auch wenn Anleger mit bereits beendeten Kaufverträgen dachten, über den Berg zu sein – das ist nicht der Fall. Viele haben im Laufe diesen Jahres Verjährungsverzichtserklärungen gegenüber dem Insolvenzverwalter abgegeben. Das erscheint auch sinnvoll.
Dieser Verjährungsverzicht gilt allerdings nicht gegenüber den Beratern und Vermittlern des Containerinvestments. Ein Rückgriff gegen den Berater, die Bank oder den Vermittler nach Ablauf des 31.12.2021 wird wohl nicht mehr möglich sein. Grund genug, sich jetzt noch um seine Rechte zu kümmern, denn später können Berater und Vermittler nicht mehr in Regress genommen werden, nachdem der Insolvenzverwalter seine Rechte bei den P&R-Container-Anlegern geltend gemacht hat.
Auch Anleger mit abgeschlossenen Verträgen sollten sich daher im Zweifelsfall beraten lassen.
Mehr zum erstinstanzlichen Urteil (LG Kleve) gegen Volksbank Emmerich-Rees unter: https://rechtinfo.de/bank-und-kapitalmarktrecht/pundr-geld-volksbank-emmerich-rees/
Mehr zum ersten Hinweisbeschluss des OLG Düsseldorf: https://rechtinfo.de/pressemitteilungen/aktueller-hinweisbeschluss-pundr-anleger/
Die Kanzlei Göddecke hat sich seit über 25 Jahren auf die bundesweite Vertretung von Betroffenen gescheiterter Kapitalanlagen und Kreditfinanzierungen sowie Versicherungsfällen konzentriert. Sie betreut u. a. Fälle des gesamten Bank-, Börsen- und Wertpapierrechts, des weißen und grauen Kapitalanlagemarktes als auch Fragen zur Vermögensverwaltung einschließlich der damit zusammenhängenden Fragen dazugehöriger Rechtsgebiete.
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