Unterscheiden Sie Stückkauf und Gattungskauf!
Kaufen und Verkaufen sind wesentliche Unternehmenshandlungen. Dass es hier zahlreiche Unterscheidungen gibt, ist in der Öffentlichkeit wenig bewusst. So wird u.a. unterschieden in Stückkauf und Gattungskauf. Genau diese begriffliche Gegenüberstellung ist dementsprechend auch Bestandteil des Prüfungskanons. In seinem kostenlosen Schulungsvideo erläutert Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert die Unterschiede anhand konkreter Beispiele aus dem wirtschaftlichen Alltag.
Die Unterscheidung in Stückkauf und Gattungskauf ist auf den ersten Blick nicht direkt ableitbar. Hilfreich ist es hier, sich zunächst dem Begriff Gattungskauf zuzuwenden und diesen dann gegen den Stückkauf abzugrenzen.
-Unter einem Gattungskauf versteht man den Kauf von Ware, die nach Art und Güte bestimmt ist. Ein typisches Beispiel dafür wäre „Tomaten der Güteklasse Extra“. Der Verkäufer bietet bzw. der Käufer erhält hier nicht etwa irgendwelche spezifischen nummergesicherten Tomaten, sondern irgendwelche Tomaten, deren einziges Unterscheidungsmerkmal die Güteklasse ist, in diesem Fall Güteklasse Extra, also von höchster Qualität, sortentypisch im Hinblick auf Farbe, Form und Entwicklung und nahezu fehlerfrei. Die Tomaten dürfen somit nicht der Güteklasse I oder II angehören, denn in diesem Fall hätten sie eine mindere Qualität als eben Klasse Extra. Dies ist die Quintessenz beim Gattungskauf.
-Ein Stückkauf dagegen ist der Kauf eines Unikates, eines Einzelstücks. Das kann zum Beispiel ein Originalkunstwerk sein, denn dieses Kunstwerk gibt es nur ein einziges Mal auf der Welt.
Aus dieser Unterscheidung wird bereits deutlich, dass Gattungskauf jeden Tag sehr häufig stattfindet, während Stückkauf eher seltener vorkommt. Er ist allerdings nicht allein bezogen auf ein Originalkunstwerk, sondern tritt auch in anderen Bereichen auf.
Massenartikel oder Unikat – auch rechtlich bedeutend
Dies darf aber nicht zu dem Denkfehler führen, dass Stückkauf ja so gut wie gar nicht vorkommt und deshalb nur eine untergeordnete Rolle spielt. Denn neben der reinen Transaktion, dem Gattungskauf oder dem Stückkauf, sind auch die jeweiligen rechtlichen Konsequenzen zu berücksichtigen, denn beim Gattungskauf sind die rechtlichen Konsequenzen andere als beim Stückkauf. Deswegen ist diese Unterscheidung durchaus wichtig. Dazu zwei weitere Beispiele:
-Auch der Kauf eines Gebrauchtwagens ist ein Stückkauf. Dieses Auto, das mit diesem individuellen Fahrstil gefahren wurde und vielleicht unten links einen kleinen Kratzer hat und vielleicht von einem Raucher stammt, ist ein Unikat. Dieses Auto gibt es nur ein einziges Mal, und somit ist es ein Stückkauf.
-Neuwagenkauf dagegen ist ein Gattungskauf: Man kauft ein Auto, das nach Art und Güte bestimmt ist. Man bekommen dann irgend ein Auto von der Art oder Güte, wie es bestellt wurde.
Das komplette, kostenlose Video “ Unterscheiden Sie Stückkauf und Gattungskauf!“ finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens ( http://mariusebertsblog.com/).
Dr. Marius Ebert ist Deutschlands Schnell-Lernexperte. Sein Schnell-Lernsystem für betriebswirtschaftliche Themen ermöglicht eine schnelle Vorbereitung auf IHK-Prüfungen, wie z.B. Betriebswirt/in IHK, Wirtschaftsfachwirt/in IHK, Technischer Fachwirt/in und diverse Mesterberufe, wie z.B. Industriemeister/in IHK.
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