Skiurlaub während der Corona-Pandemie muss nun sorgfältig geplant werden – vom Hoteleintritt bis hin zur Piste. Dies gilt aktuell auch für Österreich
Wer heutzutage Skiurlaub machen möchte, muss auf einiges achten, vor allem ungeimpfte Personen. Die Coronavirus-Regeln variieren jedoch in den verschiedenen Ländern. Diese Maßnahmen haben wir für Sie recherchiert und aufgeschrieben – aktuell gültig für Skigebiete in den Nachbarländern.
Österreich: Geimpfte ohne Booster Impfung brauchen einen frischen PCR Test
Eine touristische Reise nach Österreich ist wieder machbar. Allerdings unter strengeren Zugangsbedingungen. Deutsche Reisende müssen 3x geimpft oder genesen sein. Personen, welche keine Booster-Impfung erhalten haben, müssen einen frischen PCR-Test einreichen.
Andernfalls heißt es sofortige Quarantäne in Österreich. Mit einem negativen Testresultat kann diese jedoch früher enden. Ausgenommen sind unter anderem schulpflichtige Kinder, Jugendliche und Kinder unter 12. Impfbescheinigungen werden nur bis zu einem Alter von 9 Monaten akzeptiert.
Ohne 2G Nachweis ist der Urlaub in Österreich praktisch unmöglich, wo für Ungeimpfte der sogenannte Lockdown verhängt wird. Hotels dürfen nur Gäste unter 2G-Bestimmungen empfangen und verlangen in allen Bereichen das tragen von FFP2-Masken. Das gleiche gilt für Restaurants.
Die Zufahrt zur Seilbahn ist nur mit Impf- oder Genesenen-Bescheinigung möglich, Skiurlauber haben die Pflicht, in Kabinen eine FFP2 Maske zu tragen.
Schweiz: Einreise nur mit Test, sonst kaum Einschränkungen
Impfen, Genesen, Tests – in den Schweizer Skigebieten spielt das keine Rolle. Bundesweit gibt es keine Einschränkungen. Wie bei allen öPNV ( öffentlicher Personenverkehr ) besteht Maskenpflicht nur in geschlossenen Aufzügen.
Einige Skigebiete haben jedoch strenge Corona Regeln. Wer zum Ski fahren in die Schweiz möchte, sollte wissen, welche Massnahmen für ein bestimmtes Reiseziel gelten. 2G-Regeln gelten für Restaurants und alle Indoor-Aktivitäten. Daher sind Personen, die nicht geimpft wurden, nicht zugelassen.
Das Einreisen in die Schweiz erfordert den Nachweis, dass der Coronavirus-Test negativ ist. Der Antigen-Schnelltest darf 24 Stunden oder der PCR-Test 72 Stunden nicht überschreiten. Dies gilt für Urlauber über 16, auch für Genesene oder Geimpfte. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich 4 bis 7 Tage später einem zweiten Test unterziehen. Die Einreise aus dem Grenzgebiet ist von der Prüfung ausgenommen. In Deutschland betrifft dies die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg.
Frankreich: Mit 3G und einer Masken im Skigebiet
Ab Anfang Dezember benötigen Sie einen französischen Wintersport-Gesundheitspass, d. h. einen Nachweis, dass Sie genesen, geimpft oder getestet wurden (24-Stunden-Antigen Schnelltest oder 24-Stunden-PCR-Test). Dies gilt auch für Skistationen, Schwimmbäder – Hotels und Restaurants natürlich auch. In Skiliften, welche geschlossene Kabinen haben, müssen Sie ebenfalls eine Maske tragen, jedoch nicht dringend eine medizinische Maske. Auch ein Schal, der Mund und Nase ausreichend bedeckt, der so oder so oft getragen wird, ist möglich. Sagt Tillman Ehrich von snowtimes.de.
Personen, die vollständig geimpft sind (zwei Impfungen des Impfstoffs, ggf. eine Boosterimpfung) und genesene Personen können ohne Probleme von Deutschland nach Frankreich reisen. Andererseits müssen andere Reisende über 12 Jahren einen täglichen negativen Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test (nicht länger als 24 Stunden) haben.
Italien: Sogenannter „Grüner Pass“ in der Gondel, 2G in den Hütten
Wer in Italien Ski fahren möchte, sollte einen genesenen, geimpften oder getesteten Nachweis vorlegen. Denn dieser Grüne Pass ist für alle nicht offenen Kabinen oder Gondeln notwendig. In Skigebieten wie den Dolomiten können digitale Zertifikate über Internet, Apps oder Kassen mit Skipässen verknüpft werden.
An den Liften gilt wie sonst auch in Italien Maskenpflicht, etwa in Skihütten. Es gibt keine Regeln für die Nutzung offener Aufzüge, aber beim Anstehen sollte Abstand gehalten werden. Italienische Regionen sind wie Ampeln in verschiedene Farben unterteilt, Orange ist strenger als Grün. Wer nach dem Ski-Ausflug auf der Hütte oder im Restaurant essen möchte, muss sich impfen lassen oder bereits genesen sein, daher gilt die 2G-Regel. Auch in Diskotheken oder generellen öffentlichen Veranstaltungen.
Bei der Einreise nach Italien ist neben einem Covid Zertifikat nun auch ein Test erforderlich – entweder ein negativer PCR-Test bis 48 Stunden oder ein Schnelltest bis 24 Stunden. Kinder unter 6 sind nicht betroffen.
Wir wünscht allen Ski-Urlaubern viel Spaß auf den Pisten, denn trotz der aktuellen Corona Pandemie lässt sich weiterhin Skifahren.
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