StartseitePolitik und RechtPatrick Stach: Seit 1. Januar 2022 können auch Schweizer internationale Preise vergleichen

Patrick Stach: Seit 1. Januar 2022 können auch Schweizer internationale Preise vergleichen - PrNews24.de

Patrick Stach: Geoblocking ist seit Jahresbeginn auch in der Schweiz verboten

Der Schweizer Rechtsanwalt und Notar Patrick Stach sieht im neuen Gesetz zum Geoblocking Auswirkungen für alle, die in der Schweiz leben. Denn auch hierzulande nutzen immer mehr Menschen die Möglichkeit des bequemen Online-Shoppings im Internet. Auch nach der Corona-Pandemie möchten viele diese neue Gewohnheit beibehalten. Für sie bietet das zum 1. Januar 2022 in Kraft getretene Gesetz nun die Möglichkeit, Preise international zu vergleichen. Patrick Stach erläutert im Folgenden, was das Verbot von Geoblocking für Verbraucher und Unternehmen bedeutet.

WAS SICH HINTER DEM BEGRIFF „GEOBLOCKING“ VERBIRGT

Geoblocking bedeutet, dass Kunden von Online-Shops direkt auf nationale Seiten umgeleitet werden, wenn sie versuchen, die internationale Seite eines Shops aufzurufen. In der Schweiz war dies bislang legal und wurde von den Shop-Betreibern vielfach genutzt, erklärt Patrick Stach. Denn die Preise in der Schweiz sind meist höher als in anderen Ländern – Geoblocking wurde genutzt, um Schweizer Kunden daran zu hindern, Waren zu günstigeren Preisen im Ausland zu kaufen.

WARUM GEOBLOCKING JETZT IN DER SCHWEIZ VERBOTEN IST

In der Vergangenheit war Geoblocking auch in der EU gang und gäbe, im Jahr 2018 wurde es dann aber per Gesetz verboten. Die Schweiz wollte ihre einheimischen Händler schützen und zog bei diesem Verbot zunächst nicht mit. Daraus ergab sich jedoch eine Diskriminierung von Schweizer Kunden, die durch das Verbot des Geoblockings jetzt vermieden werden kann. Schweizer Kunden dürfen nicht länger von ausländischen Shoppingseiten auf Schweizer Seiten umgeleitet werden, wo die Produkte oftmals teurer sind. Patrick Stach weist darauf hin, dass Unternehmen, die nach dem 1. Januar 2022 weiter von der internationalen Version ihres Online-Shops auf die nationale Schweizer Seite umleiten, bei der Wettbewerbskommission gemeldet werden können. Jeder Kunde, der weiterhin auf Geoblocking stösst, kann Anzeige gegen das entsprechende Unternehmen erstatten.

WELCHE AUSWIRKUNGEN DAS GEOBLOCKING-VERBOT AUF SCHWEIZER UNTERNEHMEN HAT

Gemäss Patrick Stach ist davon auszugehen, dass neben den Kunden auch die Schweizer Unternehmen selbst von der Gesetzesänderung profitieren können. Produzenten und Lieferanten dürfen nun ihre relative Marktmacht nicht länger ausnutzen, wie es bisher oft der Fall war, wenn ein Unternehmen keine entsprechende Alternative zu einem Lieferanten hatte. Ihm steht nun die Möglichkeit offen, kartellrechtlich tiefere Preise zu erstreiten, wenn der Lieferant oder Produzent im Ausland niedrigere Preise bietet als in der Schweiz.

AUSNAHMEN VOM GEOBLOCKING-VERBOT

Jeder Online-Konsument sollte jedoch wissen, dass es einigen Branchen und Formen des Internethandels nach wie vor erlaubt bleibt, Geoblocking zu betreiben, betont Patrick Stach. Glücksspielseiten sind zum Beispiel genauso vom Geoblocking-Verbot ausgenommen wie Angebote von Finanzdienstleistern und Banken. Patrick Stach weist ausserdem darauf hin, dass auch Streaming-Portale weiterhin länderspezifische Inhalte anbieten und ihre Webseiten entsprechend umleiten dürfen – hier darf der Kunde also keine Änderungen im Angebot erwarten.

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