Vielen ist garnicht bekannt, dass sie sich eine Haushaltshilfe nehmen könnten und dies sogar von der Krankenkasse übernommen wird! Sie sind schwanger? Haben Beschwerden? Bekommen den Haushalt nicht alleine gewuppt? Oder Ihnen macht der Rücken Probleme? Sie schaffen es im höherem Alter einfach nicht mehr? Informieren Sie sich einfach, wie Ihnen einfach geholfen werden kann und Sie im besten Fall nicht einmal etwas dafür zahlen müssen. Viel zu wenige wissen, was genau Ihnen zusteht.
- Einkaufen, Staubsaugen, Wäsche waschen oder das Kind in die Kita bringen – wenn gesetzlich Versicherte aufgrund einer schweren Erkrankung den Haushalt vorübergehend nicht alleine führen kann und sich niemand um sie kümmern kann, dann übernimmt die Krankenkasse Haushaltshilfekosten in bestimmten Fällen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die folgenden drei Fälle:
- Ein Kind unter zwölf Jahren oder ein pflegebedürftiges Kind mit Behinderung muss zu Hause gepflegt werden und die für den Haushalt zuständige Betreuerin ist nicht anwesend, weil sie sich zur Behandlung im Krankenhaus befindet oder sich in einer ärztlich verordneten Heilbehandlungen oder Rehabilitationsmaßnahmen befindet.
- Eine versicherte Person wurde im Krankenhaus behandelt und hat weiterhin ernsthafte gesundheitliche Probleme. Kinderlose Versicherte werden für maximal vier Wochen unterstützt, mit einem Kind unter 12 Jahren sind für maximal 26 Wochen behindert. Vorausgesetzt, die Hilfe wird so lange benötigt und von einem Arzt verordnet.
- Eine schwangere Frau braucht Hilfe, weil sie sich oft hinlegen muss oder nicht aufstehen darf. Die Ursache der Symptome sollte jedoch die Schwangerschaft selbst sein, nicht Krankheit oder andere Umstände – wie ein gebrochener Arm. Auch nach der Geburt des Babys übernimmt die Kasse unter bestimmten Umständen die Hilfe zu Hause – zum Beispiel bei Problemen nach einem Kaiserschnitt.
In diesen Fällen gibt es eine Haushaltshilfe bei der Versicherung.Haushaltshilfe gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen: Der Versicherte ist für den Haushalt verantwortlich. Andere Personen, die mit einem Ehe- oder Lebenspartner im gleichen Haushalt leben, sind nicht förderfähig. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sie zur Arbeit gehen und tagsüber nicht zu Hause sind. Sie müssen keinen zusätzlichen Urlaub nehmen. Dann zeigt unsere Tabelle Fälle, in denen der Versicherte Hilfe von der Familienkrankenkasse erhalten hat.
Sehr gern beraten wir Sie zu diesem Thema zu Ihrer persönlichen Situation.
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