Stellungnahme zum Vorschlag der Bundesländer
Frankfurt/Wiesbaden, 3. Juni 2022 – „Die Sinnhaftigkeit einer Absicherung gegen Elementarschäden kann nur jeder Hausbesitzer für sich selbst entscheiden.“ Das sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen, zum jüngsten Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zur Wiedereinführung der Pflichtversicherung gegen Elementarschäden für alle Gebäudebesitzer. Bis Jahresende soll der Bund einen entsprechenden Vorschlag erarbeiten.
„Mit einer Pflichtversicherung drohen die Prämien in Risikogebieten für viele Selbstnutzer der Immobilien unbezahlbar zu werden“, begründet Ehrhardt die strikte Haltung seines Verbandes. Und wer vermietet, könne zwar die Zusatzbelastung über die Betriebskostenabrechnung an seine Mieter weiterreichen – das würde aber die ohnehin enorm gestiegenen Wohnkosten noch weiter in die Höhe treiben.
Vielmehr plädiert sein Verband für Eigenverantwortlichkeit der Immobilieneigentümer und eine Entscheidung auf Grundlage einer individuellen Risikoanalyse, ob das eigene Haus diesen Gefahren ausgesetzt ist. „Denn das Risiko ist eben nicht für alle Häuser gleich – für manche sind einige Risiken nach Menschenermessen so gut wie nicht existent.“
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– Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.
– Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.
– Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.
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