Experten der ERGO Group informieren
Rüdiger H. aus Mannheim:
Ich möchte demnächst mit der Bahn verreisen und habe Bedenken, dass die Züge vor allem während der Ferien total überfüllt sein werden. Darf ich mich dann mit meinem Zweite-Klasse-Ticket auch in die erste Klasse setzen oder stellen, wenn sonst nichts mehr frei ist?
Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Egal ob Kurztrip oder Sommerurlaub: Viele Deutsche möchten dieses Jahr mit der Bahn verreisen. Das kann schnell zu überfüllten Zügen führen. Freie Sitzplätze gibt es dann oft nur noch in der ersten Klasse. Trotzdem ist es ohne entsprechendes Ticket nicht erlaubt, sich dort auf einen freien Platz zu setzen. Das gilt auch für das 9-Euro-Ticket. Laut Abschnitt A 2.4.3 der Beförderungsbedingungen für den Personenverkehr der Deutschen Bahn (DB) besteht kein Anspruch auf einen Sitzplatz oder auf Unterbringung in der ersten Klasse bei Platzmangel in der zweiten Klasse. Im Ausnahmefall kann es allerdings vorkommen, dass das Zugpersonal die erste Klasse aus Sicherheitsgründen freigibt, dies erfolgt meist über eine Durchsage. Nur dann dürfen Bahnfahrer in die erste Klasse wechseln. Wer ohne gültiges Ticket in der ersten Klasse erwischt wird, muss diese wieder verlassen und mit einem erhöhten Beförderungsentgelt ab 60 Euro rechnen. Angesichts überfüllter Waggons spontan beim Zugbegleiter ein Ticket-Upgrade zu kaufen ist zwar eine gute Idee, funktioniert aber nicht: Diesen Service hat die DB zu Beginn des Jahres eingestellt. Reisende im Fernverkehr mit Flexpreis-Tickets können jedoch bis zu zehn Minuten nach Abfahrt des Zuges noch ein 1. Klasse-Upgrade über die Smartphone-App DB Navigator buchen. Im Nahverkehr und in der S-Bahn muss das Ticket in der Regel vor der Abfahrt gelöst werden.
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