Das deutsche Parlament hat schon im Juli 2021 die Richtlinie 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG in Recht umgesetzt und damit geregelt, dass ab 28. Juni 2025 Unternehmen ihre Waren und Dienste barrierefrei für den Verbraucher anbieten müssen. Hierzu regelt eine Verordnung Näheres.
Insbesondere geht es darum, Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefonen, Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten, Fernsehgeräte mit Internetzugang, E-Book-Lesegeräte und Router so auszustatten, dass sie niederschwellig und ohne Hürden von jedem Bürger problemlos genutzt werden können. Gleiches gilt dann für Telefondienste, E-Books, Messenger-Dienste, auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen (auch Apps), Barrierefreiheit im überregionalen Personenverkehr, bei Bankdienstleistungen oder auch beim elektronischen Geschäftsverkehr oder für Personenbeförderungsdienste (für Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdienste, nur interaktive Selbstbedienungsterminals).
Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland fordert in diesem Zusammenhang weitere Anstrengungen zur Partizipation von Menschen mit Handicap, aber auch klare Nachbesserungen in den Leitlinien für betroffene Unternehmen. So erklären die Mitglieder des Vorstands des ABiD, Marcus Graubner und Klaus Heidrich: „Das Gesetz kann nur ein Anfang sein und muss schrittweise auf weitere Bereiche ausgedehnt werden. Bisher sind von ihm lediglich Großbetriebe umfasst. Kleinstunternehmen, die keine Produkte in den Umlauf bringen und nicht in den Adressatenkreis der Anforderungen gehören, sind weiterhin von verpflichtenden Maßnahmen zur Barrierefreiheit ausgenommen. Hier muss es weitere Verbindlichkeiten geben, gerade auch im Blick auf die öffentliche Verwaltung und jede Form von wirtschaftlicher Aktivität – unabhängig der Größe einer Firma und der produzierten Waren oder offerierten Dienstleistungen. Und auch nicht nur das, was die Betriebe verlässt, sollte barrierefrei sein. Auch innerhalb eines Unternehmens – beispielsweise am Arbeitsplatz – müssen Hürden abgebaut werden“, erklärt der ABiD überzeugt und fordert daher weiteres Engagement des Bundestages und den Einsatz für weitergehende Konzepte in der EU.
Und der Sozialberater des ABiD e.V., Dennis Riehle, ergänzt: „Auch die bislang für Verstöße vorgesehenen Sanktionen müssen nochmals angegangen werden und dürfen gerade bei ungenügendem Zutun von Großfirmen oder öffentlicher Hand kein zahnloser Tiger sein. Zudem sollten auch bewilligte Fördergelder an die effiziente Ratifizierung des Gesetzes geknüpft und müssen bei Zuwiderhandeln entsprechend konsequent zurückgezahlt werden. Zur Überwachung der Gesetze und Evaluierung des Gesetzes sollten zudem Vertreter von Behindertenorganisationen hinzugezogen werden. Sie können auch beratend aktiv werden, um die Verordnung umzusetzen. Sie sollten Hinweisgeber und aktiver Mitgestalter sein, schließlich kennt niemand die Lücken der Barrierefreiheit so gut wie Betroffene selbst“.
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