Experten der ERGO Group informieren
Melinda H. aus Ahrensburg:
Um Strom zu sparen, möchte ich meinen Wäschetrockner seltener benutzen und meine Wäsche zum Trocknen lieber auf dem Balkon aufhängen. Aber ist das auch erlaubt?
Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Aufgrund der steigenden Energiekosten überlegen viele Menschen, wie sie Strom im Alltag einsparen können. Gerade im Sommer ist das Wäschetrocknen auf dem Balkon eine gute Alternative zum stromfressenden Wäschetrockner. Was dabei erlaubt ist, ist oft in der Hausordnung geregelt. Legt diese fest, dass das Wäschetrocknen außerhalb des Trockenraums verboten ist, müssen Mieter diese Vorgabe jedoch nicht einfach hinnehmen. Denn laut eines Urteils des Landgerichts Düsseldorf handelt es sich bei einem solchen pauschalen Verbot um eine unwirksame Klausel. Allerdings: Wer Löcher in die Fassade oder die Außenwand des Balkons bohren möchte, um eine Vorrichtung zum Wäschetrocknen zu befestigen, sollte zuvor die Erlaubnis des Vermieters einholen. Eingriffe in die Bausubstanz darf er nämlich untersagen. Vermieter haben außerdem das Recht, alles zu verbieten, was den optischen Eindruck des Hauses beeinträchtigt. Das könnte beispielsweise bei großen Wäschestücken wie Bettlaken der Fall sein. Eine solche Regelung in der Hausordnung ist laut eines Urteils des Amtsgerichts Euskirchen rechtens. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Mieter zudem den Wäscheständer so aufstellen, dass er nicht über das Balkongeländer hinausragt.
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