Die Preise für Baustoffe sind zuletzt massiv gestiegen mit einem Sprung wie in den letzten 70 Jahren nicht. Dazu kommt, dass nicht nur einzelne Rohstoffe betroffen sind, sondern Holz, Stahl, Kupfer oder Dämmmaterial gleichermaßen. Die Preissteigerung von Baustahl betrug 2021 laut statistischem Bundesamt mehr als 50% zum Vorjahr, bei Dämmstoffen liegt der Anstieg bei ca 30%.
Neben den Preisen bestehen teilweise Lieferengpässe, sodass hierdurch Wartezeiten entstehen und die Bauprojekte sich weiter verzögern. Die Gründe für Preissteigerungen und Lieferengpässe sind vielfältig. Es kommen derzeit viele unglückliche Kriterien zusammen: Gestiegene Energiepreise erhöhen die Herstellungs- und Transportkosten, gesperrte Häfen und hohe Krankenstände in der Logistikbranche verzögern die Lieferung.
Das macht die Bauplanung und die Aufmaßerstellung für Bauabrechnungsbüros schwierig. Bauprojekte ziehen sich über einen langen Zeitraum. Planungssicherheit ist für alle Beteiligten wünschenswert, allerdings derzeit kaum zu ermöglichen. Bei einer Baukalkulation werden Mengen berechnet, die als Grundlage für Angebote dienen. Liegen zwischen dem Auftrag und der Umsetzung Jahre wie diese mit Pandemie und Krieg, weicht das Angebot mitunter stark von der Rechnung ab.
Eine zusätzliche Schwierigkeit für die Baukalkulation ist, dass für manche Materialien nur Tagespreise genannt werden.
Diese Umstände können jedoch weder der Auftraggeber noch der Auftragnehmer komplett übernehmen. Welche Lösungen sind für Bauprojekte in Krisenzeiten möglich?
Bei bestehenden Verträgen müssen die Vertragsunterlagen geprüft werden, inwiefern Anpassungen möglich sind. Für neue Verträge sind mehrere Möglichkeiten sinnvoll:
Preisgleitklauseln
Mit Preisgleitklauseln ist es möglich, Preissteigerungen die zwischen Angebot und Rechnungsstellung liegen weiter zu geben. Es müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein, um nicht dem Betrug Tür und Tor zu öffnen.
Es muss für den Kunden ersichtlich sein, wie und auf welcher Berechnungsgrundlage sich der Preis zusammensetzt. Darüber hinaus sollte sie erst zum Einsatz kommen, wenn es sich um massive Preiserhöhungen – zum Beispiel ab 20% Preissteigerung – handelt. Zudem wird vorher festgelegt, für welche Materialien die Klausel gilt.
Freibleibende Angebote
Eine andere Möglichkeit stellen freibleibende Angebote dar. Das bedeutet, dass der Kunde ein Angebot erhält, das zum Beginn der Ausführung mit den aktuellen Preisen abgeglichen wird. Weichen die Preise erheblich ab, besteht keine Pflicht, den Auftrag ausführen zu lassen.
Freibleibende Angebot schützen ausführende Betriebe davor, Materialpreissteigerungen alleine zu tragen. Es bleibt das Risiko, dass Aufträge nicht erteilt werden.
Befristete Angebote
Wann immer möglich sollten Angebote befristet werden. Hier ist es für den ausführenden Betrieb sinnvoll, sich von Lieferanten Einkaufspreise zusichern zu lassen und die gleiche Frist für das Angebot zu setzen, die durch den Lieferanten vorgegeben ist. Das ist in sehr unsicheren Zeiten mit Tagespreisen nicht immer möglich. Einige Handwerker setzen daher in ihren Angeboten vorsichtshalber bereits höhere Materialkosten an und geben eine kurze Angebotsfrist.
Die Planungsunsicherheit sowie die sehr hohen Preise bremsen die Branche aus. Es werden Projekte nicht umgesetzt oder in die nächsten Jahre verschoben. Es ist daher für beide Seiten sinnvoll, nach Lösungen zu suchen.
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