ABiD: Antragsverfahren müssen erleichtert werden und barrierefrei sein!
Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland begrüßt die vom Kabinett beschlossene Reform des Wohngeldes ab 2023. Nach Ausführungen von ABiD-Sozialberater Dennis Riehle ist die neue Regelung einer von vielen Bausteinen im Instrumentarium gegen die stetig steigenden Preise, insbesondere bei Miete und Nebenkosten: „Es ist ein gutes Signal, dass mit dieser Änderung endlich zielgenau gehandelt wird und tatsächlich Bedürftige profitieren – darunter auch sehr viele Behinderte, welche bislang noch kaum von den Maßnahmen der Bundesregierung bevorteilt waren. Mit dem erweiterten Empfängerkreis und einer weitgehend pragmatischen Anhebung der Sätze wird man den Problemen derjenigen gerecht, die am stärksten von der Teuerung betroffen sind“, erklärt Riehle. Ausnahmsweise agiere man in Berlin einmal nicht nach dem Prinzip der Gießkanne, sondern steuere die Hilfen exakt auf die Personen, die momentan in der größten Bedrängnis sind.
„Sicherlich werden unter den zwei Millionen Menschen, die bald in Genuss des Wohngeldes kommen können, zahlreiche Bürger mit Handicap sein. Das ist prinzipiell eine gute Nachricht. Denn nicht wenige Beeinträchtigte sind durch die drastisch kletternden Mehrausgaben für Behindertenbedarf doppelt und dreifach gestraft und benötigen Abmilderung dieser zusätzlichen Aufwendungen“. Gleichzeitig hat ABiD-Pressesprecher Riehle erhebliche Bedenken, was die rasche Umsetzung der Reform angeht: „Einerseits kommt diese Änderung zum 1. Januar erheblich zu spät, bis dahin dürften schon viele Betroffene deutlich überschuldet sein und sind deshalb mit etwaigen Kündigungen ihrer Mietverträge konfrontiert. Andererseits wird man fragen müssen, wie die Kommunen mehr als eine Million an zusätzlichen Anträgen bewältigen sollen, wenn die Prüfung weiterhin derart kompliziert erfolgt wie bisher“.
Riehle stellt fest: „Schon jetzt sind viele Behinderte mit den Formularen vollends überfordert und suchen beispielsweise bei unserer Sozialberatung entsprechende Unterstützung für das Ausfüllen, denn die Vordrucke sind oftmals weder in leichter Sprache formuliert, noch sind die Betroffenen in der psychischen Lage, derart ausführlich über ihre kompletten Verhältnisse Auskunft zu geben, wie es im Beziehen von Wohngeld nötig ist“, erläutert der 37-jährige Sozialberater. „Ich bezweifle daher schon jetzt sehr, dass alle theoretisch Berechtigten die Hürde der Antragstellung nehmen werden und sich den Anspruch sichern. Zwar gibt es in den Wohngeldstellen durchaus auch Beratung, aber es fehlt schon jetzt an Personal. In einigen Städten wartet man derzeit schon drei bis vier Monate auf einen Bescheid. Dieser Zeitraum wird sich teilweise auf bis zu einem dreiviertel Jahr dehnen, weshalb wir kritisch hinterfragen, ob die Reform nicht auch eine Entbürokratisierung und Vereinfachung mit sich bringen muss“, so Dennis Riehle abschließend.
Die kostenlose ABiD-Sozialberatung ist bundesweit unter der Mail-Adresse: soziales@abid-ev.de erreichbar.
Pressekontaktdaten:
Dennis Riehle Pressesprecher,
Sozialberater
Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland e.V.
Friedrichstraße 95
10117 Berlin
Vertreten durch: Marcus Graubner Kontakt:
Telefon: +49 (0) 30 27 59 34 29
Telefax: +49 (0) 30 27 59 34 30
E-Mail: soziales@abid-ev.de