525.000 Euro Bußgeld wegen Verstoßes gegen die DSGVO
Ein Berliner Unternehmen muss wegen eines Verstoßes gegen die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung – DSGVO – ein Bußgeld in Höhe von 525.000 Euro zahlen.
Bußgelder wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO sollen verhältnismäßig sein, aber auch eine abschreckende Wirkung haben, erklärt Rechtsanwalt Michael Rainer, MTR Rechtsanwälte Dass dies keine leeren Worte sind, bekam nun die Tochtergesellschaft eines Berliner Handelskonzerns zu spüren. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) verhängte gegen die Gesellschaft ein Bußgeld in Höhe von 525.000 Euro, wie sie am 20. September 2022 mitteilte. Das Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig.
Grund ist, dass das Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benannt hatte, der unabhängig Entscheidungen kontrollieren sollte, die er in anderer Funktion selbst zu verantworten hatte. Das stelle einen klaren Interessenkonflikt für den Datenschutzbeauftragten und somit auch einen Verstoß gegen die DSGVO dar, so die BlnBDI.
Betrieblichen Datenschutzbeauftragten falle die wichtige Aufgabe zu, das Unternehmen hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Pflichten zu beraten und die Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu kontrollieren, erklärt die Berliner Datenschutzbeauftragte. Daher dürfe diese Funktion gemäß Art. 38 Abs. 6 Satz 2 DSGVO nur von Personen ausgefüllt werden, die keinem Interessenkonflikt durch andere Aufgaben unterliegen. Die Aufgabe darf demnach nicht von Personen übernommen werden, die sich selbst überwachen.
Genau so ein Interessenkonflikt habe hier aber vorgelegen, denn der betriebliche Datenschutzbeauftragte war gleichzeitig auch Geschäftsführer von zwei Tochtergesellschaften des Konzerns, die die personenbezogenen Daten für das Handelsunternehmen bearbeiteten. Das führt schließlich dazu, dass der Datenschutzbeauftragte auch die Einhaltung des Datenschutzrechts durch die Tochtergesellschaften kontrollieren musste, also von Gesellschaften deren Geschäftsführer er ist. Die Berliner Datenschutzbeauftragte sieht darin eine klaren Interessenkonflikt und erteilte daher zunächst eine Verwarnung. Da der Verstoß bei einer erneuten Überprüfung trotz der Verwarnung noch weiterbestand, verhängte sie das Bußgeld.
Umsatz und die bedeutende Rolle des Datenschutzbeauftragten in dem Unternehmen wurden bei der Bemessung des Bußgeldes berücksichtigt.
Das hohe Bußgeld zeigt, dass die Anforderungen der DSGVO von den Unternehmen nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Erfahrene Rechtsanwälte können beraten.
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