Experten der ERGO Group informieren
Sandra K. aus Aachen:
Jedes Jahr zum Black Friday und Cyber Monday bestellen meine Nachbarn besonders viel. Ich muss dann oft ihre Pakete annehmen. Aber bin ich dazu eigentlich verpflichtet?
Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Am Black Friday und Cyber Monday locken viele Geschäfte mit hohen Rabatten, auch die Bestellungen in Onlineshops schnellen dann in die Höhe. Internet-Shopper, die bei der Lieferung ihrer Schnäppchen nicht zu Hause sind, freuen sich, wenn die Nachbarn ihre Pakete annehmen. Doch eine Pflicht, das zu tun, gibt es in Deutschland nicht. Wer also die Sendungen der Nachbarn nicht entgegennehmen möchte, kann dies gegenüber dem Paketboten freundlich ablehnen. Wenn das Paket beschädigt ist, ist es übrigens sogar ratsam, die Annahme zu verweigern. Denn: Mit der Unterschrift bei der Übernahme bestätigen Nachbarn, dass sie die Lieferung unbeschadet entgegengenommen haben. Damit setzen sie sich dem Risiko aus, für kaputte oder verlorene Ware haften zu müssen. Wer ein Paket für seinen Nachbarn angenommen hat, muss es sorgsam behandeln. Er darf es auch nicht einfach vor dessen Haustür abstellen, da er dadurch seine Sorgfaltspflicht verletzt. Verschwindet es, haftet er für den Wert des Inhalts. Um Streit in der Nachbarschaft zu vermeiden, ist es ratsam, sich vorab abzusprechen und zu klären, was während einer Abwesenheit mit gelieferten Paketen geschehen soll. Viele Paketdienstleister bieten mittlerweile auch die Lieferung an einen Wunschnachbarn oder einen speziellen Ablageort an.
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