Die Wege, von einem Verstorbenen Abschied zu nehmen, haben sich innerhalb nur einer Generation stärker verändert als vorher in Jahrhunderten. Mehr denn je ist es dem Einzelnen möglich, seinen ganz persönlichen Wunsch in Bezug auf seinen letzten Weg erfüllen zu lassen.
Jeder hat das Recht, über seine Form der Bestattung selbst zu entscheiden. Um sicherzugehen, dass der Wunsch auch Realität wird, muss er den Hinterbliebenen bekannt sein. Eine schriftliche Weisung für den Todesfall ist hilfreich. Eine verlässliche Art der Regelung besteht in einem Vertrag zu Lebzeiten.
Der Vorsorgevertrag
Er entlastet wirkungsvoll die Angehörigen und stellt eine Abwicklung im Sinne des Verstorbenen sicher. In einem persönlichen Gespräch teilen Sie uns Ihre Vorstellungen mit und wir bringen sie in Vertragsform.
Eine wichtige Anlage zum Vorsorgevertrag sollte eine Zusammenstellung aller Dokumente sein, die für die Abwicklung der Bestattung notwendig sind und einen Hinweis auf die Nachlaßregelung geben.
Die Bestattungsart
Die beiden traditionellen Formen sind Erdbestattung und Feuerbestattung. Bei der Erdbestattung kann gewählt werden zwischen der Reihengrabstätte und der Wahlgrabstätte. Bei ersterer erfolgt die Zuteilung durch die Friedhofsverwaltung. Nur der aktuell Verstorbene kann beigesetzt werden und eine Verlängerung der Ruhefrist ist nicht möglich. Bei der Wahlgrabstätte sind mehrere Beisetzungen (Familiengrab) und eine Verlängerung der Ruhefrist möglich.
Bei der Feuerbestattung erfolgt die Einäscherung in einem Krematorium. Die Beisetzung der Urne erfolgt nach Wahl in Urnen-Reihengräbern, Familiengräbern, Mauernischen oder anonymen Urnen-Reihengräbern.
Eine Einäscherung setzt im Regelfall die Einwilligung des Verstorbenen zu Lebzeiten voraus (Kremationsverfügung). Die Einwilligung des Verstorbenen kann durch eine gleichlautende Erklärung der nächsten Angehörigen (Ehegatten, Eltern, Kinder und gegebenenfalls weitere) ersetzt werden.
Informationen über weitere Bestattungsarten geben wir gerne im persönlichen Gespräch.
Die Auswahl von Särgen oder Urnen
Wir halten eine große Auswahl zur Ansicht bereit. Die aktuelle Entscheidung für ein Modell befreit die Angehörigen im Ernstfall von der Last, diese zu treffen.
Die Regelung der Grabpflege
Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten der Grabpflege auf dem von Ihnen gewählten Friedhof.
Notwendige Benachrichtigungen
Es ist stets hilfreich, innerhalb des Vorsorgevertrags eine Liste mit denjenigen Personen und Institutionen zu hinterlegen, die unbedingt sofort im Falle des Ablebens benachrichtigt werden sollen.
Die Gestaltung von Traueranzeigen und Sterbebildern kann ebenso vereinbart werden.
Die Gestaltung der Trauerfeier
Im Rahmen eines Vorsorgevertrags können Bestandteile einer Trauerfeier festgelegt und ein Budget für die Ausschmückung mit Blumenarrangements bestimmt werden. Hier ist auch Platz für weitere individuelle Wünsche wie eine besondere musikalische Begleitung.
Die finanziellen Regelungen
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, die Hinterbliebenen von den Kosten der Bestattung zu entlasten: einmal die Zahlung eines entsprechenden Betrages auf ein Treuhandkonto oder den Abschluss einer Sterbeversicherung, die die vereinbarten Aufwendungen abdeckt.
Bei der Zahlung auf ein Treuhandkonto wird vereinbart, dass der Bestatter – und nur dieser – im Falle des Ablebens des Vertragspartners Zugriff auf das Guthaben erhält, um so die vorgesehene Bestattung durchführen zu können.
Beim Abschluss einer Sterbeversicherung sind – meist monatlich – Prämienzahlungen an eine Versicherung zu zahlen. Die Versicherungsleistung wird unwiderruflich an das Bestattungsunternehmen abgetreten und sichert so die Bestattung im vereinbarten Umfang.
Wir, das Bestattungshaus Biermann, sorgen in Absprache mit Ihnen für eine würdevolle und Ihren Vorstellungen gemäße Beerdigung Hanau (https://www.bestattungen-biermann-hanau.de/). Im persönlichen, vertraulichen Gespräch klären wir mit Ihnen die Abwicklung, den finanziellen Rahmen und dessen Sicherung.
Unser Institut ist einer über 60 jährigen Tradition in Hanau und über dessen Grenzen verpflichtet. Wir stehen für Sachkenntnis, angenehme Zurückhaltung und persönliche Unterstützung. Wir respektieren sowohl die Wünsche der Verstorbenen als auch die der
Hinterbliebenen und betreuen daher jedes Anliegen so individuell wie möglich.
Den Verstorbenen in Würde zu verabschieden, liegt uns dabei ebenso am Herzen wie die Unterstützung der Hinterbliebenen. Wir finden gemeinsam heraus welche Bestattungsform für Sie und Ihre Bedürfnisse die Richtige ist. Ihnen möchten wir in dieser schwierigen Situation zur Seite stehen, Trost spenden und Freiräume für die Trauerarbeit schaffen. Unserer Rolle als einfühlsame Trauerbegleiter sind wir uns dabei stets bewusst.
Suchen Sie das persönliche Gespräch mit uns. Wir hören zu.
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