Die Dürndorfer Zollberatung bietet eine praktische Sammlung verschiedener Hilfsmittel für die Ermittlung von Zolltarifen & mehr.
Auf der Internetpräsenz der Consulting-Agentur Dürndorfer Zollberatung finden sich nicht nur Informationen über die vielfältigen Leistungen des Zollexperten Günther Dürndorfer, sondern auch eine Zusammenstellung praktischer Hilfsmittel. Dazu gehört zum Beispiel ein Verweis zur Auskunftsanwendung des Zolls, EZT-Online, welche genutzt werden kann, um Zolltarife für die Ein- und Ausfuhr zu ermitteln – inklusive zugehöriger Zollsätze. Hinzu kommt eine Übersicht über das statistische Warenverzeichnis, bereitgestellt vom Statistischen Bundesamt DESTATIS.
Eine verbindliche Zolltarifauskunft (https://www.duerndorfer-zollberatung.de) (VZTA) für Ein- und Ausfuhren sowie andere einschlägige Bestimmungen, erhält man wiederum über das EU-Trader-Portal Taxation and Customs Union, der Europäischen Kommission. Maßgeblich für den zu entrichtenden Zoll und die damit verbundenen Bestimmungen ist die zolltarifliche Einreihung von Waren. Die verbindliche Zolltarifauskunft hilft dabei, frühzeitig Rechtssicherheit über die richtige Einreihung zu erlangen.
Eine ebenfalls in diesem Zusammenhang hilfreiche Webseite ist Access2Markets (Zollsätze weltweit), welche ebenfalls von der Europäischen Kommission bereitgestellt wird. Das Portal soll Exporteuren und Importeuren aus der EU ermöglichen, detaillierte Informationen abzurufen, unter anderem zu Tarifen, Steuern und zusätzliche Abgaben, Einfuhrverfahren und Einfuhrformalitäten. Gleiches gilt für Produktanforderungen, Handelshemmnisse sowie Statistiken über Handelsströme. Auf einer weiteren Internetpräsenz des Zolls erhalten die Nutzer Auskunft über die Präferenzabkommen der EU. Das sogenannte EUR-Lex der Europäischen Union ermöglicht es zudem verschiedenste EU-Amtsblätter zu finden.
Die Deutsche Bundesbank stellt wiederum eine Webseite zur Verfügung, auf der man als Nutzer Informationen über die Meldepflichten im Außenwirtschaftsrecht erhalten kann. Dazu gehört auch das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS), über das meldepflichtige außenwirtschaftliche Zahlungs- und Bestandsmeldungen erstellt und elektronisch auf sicherem Weg an die Deutsche Bundesbank übermittelt werden können.
Bei Fragen zu den unterschiedlichen Portalen sowie der korrekten Nutzung und Interpretation der zur Verfügung gestellten Daten hilft der Fachmann Günther Dürndorfer natürlich gerne weiter. Die Sammlung der Verweise zu den unterschiedlichen nützlichen Hilfsmitteln findet sich im unteren Bereich der Webseite der Consulting-Agentur (https://www.duerndorfer-zollberatung.de/kontakt/).
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO – Authorised Economic Operator) und Zoll, Diplom Finanzwirt (FH) Günther Dürndorfer ist Lehrbeauftragter für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht der Hochschule für angewandte Wissenschaften München. Die Erfahrung des Experten für Zollrecht rührt aus 17 Jahren erfolgreicher Tätigkeit in verschiedenen Unternehmen und Einrichtungen. Dazu gehören beispielsweise der Posten als Leiter der Zollabteilung mit operativer Verantwortung für Zoll- und Verbrauchsteuerangelegenheiten oder auch als Director in der Zollberatung (AUDI AG, BMW AG, Deloitte & Touche GmbH, KPMG AG). Des Weiteren war der Fachmann sechs Jahre „Betriebsprüfer Zoll“ beim Hauptzollamt für Prüfungen München. Mit seiner eigenen Consulting-Agentur sorgt Herr Dürndorfer für die professionelle Optimierung von unterschiedlichen Logistik- und Zollprozessen in Unternehmen aller Art. Seminare, Workshops und Inhouse-Schulungen gehören ebenfalls zum Angebot der Dürndorfer Zollberatung. Auf der Webseite der Agentur findet sich zudem eine Sammlung nützlicher Hilfsmittel für Zollprozesse aller Art.
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