Siegburg (EW). Am 9. März 2023 wird in der Umweltausschusssitzung (UmwA-Sitzung) ausführlich über eine neue Vorschrift zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Europäischen Union (EU) berichtet.
Ob unter freiem Himmel oder im Gewächshaus: Pflanzen sind immer und überall gefräßigen Feinden ausgesetzt. Doch nicht nur Raupen, Käfer, Larven, Viren oder Pilzerkrankungen bedeuten eine Gefahr: Auch Unkräuter und Ungräser behindern vielfach das ungestörte Aufwachsen von Kulturpflanzen, da sie mit ihnen um Licht und Wasser konkurrieren. Landwirtschaft muss die Gesundheit von Pflanzen schützen können – deshalb wird Pflanzenschutz sowohl im klassischen als auch im ökologischen Landbau angewandt.
Am 22. Juni 2022 hat die EU-Kommission einen Entwurf für eine verbindliche Reduktion von Pflanzenschutzmitteln (PSM) in der EU vorgelegt. Ziel der neuen Verordnung ist es, den Einsatz von PSM in der EU messbar zu reduzieren. In zahlreichen wissenschaftlichen Veröffentlichungen sind die problematischen Auswirkungen von PSM vor allem auf die Schutzgüter Biodiversität, Wasser und Gesundheit ausführlich erörtert. Das generelle Hinwirken auf eine deutliche und verbindliche Reduktion besonders problematischer Biozide in der EU ist im Interesse aller und sollte unterstützt werden.
Bei der Erreichung der Ziele spielt die Landwirtschaft als Hauptanwender von PSM naturgemäß eine zentrale Rolle. Ihre Strategie zielt daher unter anderem darauf ab, primär den Einsatz der besonders schädlichen PSM deutlich und messbar zu reduzieren. Im Entwurf der Verordnung wird dabei auf die Meldung der Mitgliedsstaaten an das Schutzgebietskataster CDDA Bezug genommen, wodurch auch die Landschaftsschutzgebiete einbezogen würden. Die Bundesregierung hat mehrfach darauf verwiesen, dass es derzeit noch keinen prüffähigen Vorschlag der Kommission für eine Ausgestaltung der beabsichtigten Regelungen gibt.
Pauschale Verwirklichung der EU-Ziele nicht erfolgversprechend…
Eine pauschale Verwirklichung der Ziele der Kommission über Einschränkungen in bestimmten Flächenkategorien hält der Rhein-Sieg-Kreis nicht für erfolgversprechend. So ist die Schutzkategorie Landschaftsschutzgebiet (LSG) in dieser Form nur in Deutschland und Österreich verankert, große Agrarflächen in anderen Mitgliedsstaaten würden so gar nicht tangiert. Ein pauschales Verbot von PSM in Landschaftsschutzgebieten würde das Schutzgebietssystem in Deutschland grundsätzlich infrage stellen. So müssen die Ziele der EU – dies ist der Bericht des Rhein-Sieg-Kreises und der Politik – in einer anderen Form erreicht werden, beispielsweise über Mengenbegrenzungen für bestimmte PSM. In Naturschutzgebieten gelten heute strikte Vorschriften für dessen Einsatz.
Insgesamt haben Rhein-Sieg-Kreis und Politik in den letzten Jahren viele Initiativen ergriffen und beispielsweise die Änderung von Landschaftsplänen eingeleitet. Diese Verfahren hatten auch unter anderem die Aufgabe, die teils fast 30 Jahre alten Vorschriften zu Verboten, Unberührtheitsregelungen und Ausnahmen an die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung anzupassen. Die Sorgen der Land- und Forstwirte, Garten- und Obstbaubetriebe werden ernstgenommen und verfolgen die Beratungen zum Vorschlag der EU-Kommission der zu ändernden PSM-Reduktionsverordnung.
Der verantwortungsvolle und zielgerichtete Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist daher ein wichtiger Beitrag, um die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Nahrungsmitteln sicherzustellen.
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