StartseitePolitik und RechtSchufa muss Eintrag über Restschuldbefreiung nach 6 Monaten löschen

Schufa muss Eintrag über Restschuldbefreiung nach 6 Monaten löschen - PrNews24.de

Vor dem Europäischen Gerichthof deutet sich eine Entwicklung an, die den Betroffenen Hoffnung macht. Der EuGH-Generalanwalt stellt in seinen Schlussanträgen fest, dass die Schufa den Eintrag über die Erteilung der Restschuldbefreiung nach einer Insolvenz bereits nach einem Zeitraum von 6 Monaten löschen muss. Bisher hat die Schufa diesen Eintrag für ganze 3 Jahre gespeichert. Diese überlange Speicherdauer hat das Leben der Betroffenen erheblich beeinträchtigt. Mit einer negativen Schufa konnten diese weder eine neue Wohnung anmieten noch einen Kredit aufnehmen.

Im Grunde hat der EuGH-Generalanwalt die Ausführungen des OLG Schleswig in seinem Urteil vom 02.07.2021, Az. 17 U 15/21, weitestgehend bestätigt. Bereits das OLG Schleswig stellte fest, dass es an einer Rechtsgrundlage für eine Speicherung von 3 Jahren fehle und der Eintrag der Restschuldbefreiung bereits nach Ablauf von 6 Monaten zu löschen sei. Dieser Entscheidung sind jedoch bislang kaum Gerichte gefolgt. Auch existiert hierzu noch keine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH).

Die Entscheidung des EuGH über die Speicherdauer des Eintrages über die Erteilung der Restschuldbefreiung dürfte mit Spannung erwartet werden. Das EuGH ist in seiner Entscheidung zwar nicht an die Feststellungen des EuGH-Generalanwalts gebunden, folgt diesen jedoch oftmals.

In jedem Fall erhalten auf Schufa-Löschungen spezialisierte Anwälte eine weitere starke Argumentationsgrundlage, um die Ansprüche ihrer Mandanten auf vorzeitige Löschung gegenüber der Schufa durchzusetzen.

Rechtsanwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Hamm
Schufa, Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Schadensersatzrecht, Strafrecht, Datenschutzrecht
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Leonid Ginter
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nils Schiering
Bundesweite Vertretung und Strafverteidigung

Firmenkontakt
Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Leonid Ginter
Moritz-Bacharach-Str. 5
59071 Nordrhein-Westfalen – Hamm
02381-4910696
02381-4910694
web: http://www.gs-rechtsanwaelte.de

Pressekontakt
Ginter Schiering Rechtsanwälte
Ginter Leonid
Otto-Krafft-Platz 24
59065 Nordrhein-Westfalen – Hamm
02381-4910696
web: http://www.gs-rechtsanwaelte.de

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

Themen des Artikels
Aktuelle Pressemitteilung teilen

Disclaimer/ Haftungsausschluss:
Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Prnews24.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Ähnliche Themen wie -

Schufa muss Eintrag über Restschuldbefreiung nach 6 Monaten löschen
S