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Ab 2024: Welche Heizung ist für mein Haus erlaubt? - PrNews24.de

Ab 2024 soll jede neu installierte Heizung mit einem Mindestanteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden. Dies sorgt bei Hausbesitzern für Verwirrung und Unsicherheit. Doch was ist nun zu tun? So können Hausbesitzer beispielsweise ihre alte Heizung durch eine moderne Heizung auf Basis erneuerbarer Energie ersetzen oder ihre bestehende Heizungsanlage mit erneuerbaren Energien nachrüsten. Gute Optionen bieten alternative Heizsysteme wie Wärmepumpen oder Solarthermie.

2024 rückt näher und viele verunsicherte Hausbesitzer möchten deshalb ihre Heizung schnellstmöglich austauschen – was oft gar nicht in der Eile nötig ist. Insbesondere, weil es bis dato noch keine endgültige Fassung des Gebäudeenergiegesetzes gibt.

Es ist in jedem Fall wichtig, die Fördermöglichkeiten und deren Voraussetzungen zu prüfen sowie eine Beratung zwecks Heizungstausch und Heizungsoptimierung in Anspruch zu nehmen, bevor eine überstürzte Entscheidung getroffen wird.

Am Beispiel eines Einfamilienhauses ergeben sich folgende unterschiedliche Szenarien:

Die Heizung ist jünger als 10 Jahre

Wenn die Heizungsanlage jünger als 10 Jahre ist, bleibt genügend Zeit, um ein langfristig tragbares Gesamtkonzept für das Gebäude zu entwickeln und nicht nur die Heizung zu betrachten. Dabei sollten auch Faktoren wie die Beschaffenheit der Außenbauteile, die Rahmenbedingungen für alternative Energieträger, finanzielle Möglichkeiten und Fördermittel einbezogen werden. Erst danach können Maßnahmen Schritt für Schritt geplant und umgesetzt werden, um eine möglichst nachhaltige und zukunftsfähige Energieversorgung zu gewährleisten.

Die Heizung ist älter als 10 Jahre

Wenn die Heizungsanlage älter als 10 Jahre ist, kann es sinnvoll sein, sich zunächst auf die Heizungsanlage zu konzentrieren. Ist ein Nah- oder Fernwärmeanschluss nicht möglich, sollte geprüft werden, ob eine etwas kleiner dimensionierte und damit kostengünstigere Wärmepumpe zusätzlich zur vorhandenen Heizung eingebaut werden kann, um beide Anlagen nach dem Hybridprinzip zu betreiben. In diesem Fall liefert die Wärmepumpe die Wärme während des größten Teils der Heizperiode. Nur an den kältesten Tagen im Winter wird die alte Verbrenner-Heizung zugeschaltet, um den Spitzenlastbedarf zu decken. Gleichzeitig sollte ein Konzept zur kurz- oder mittelfristigen Modernisierung der Gebäudehülle durch Dämmung und bessere Fenster erstellt werden. Sobald diese Maßnahmen umgesetzt sind, reicht die Wärmepumpe als alleinige Heizung aus und die alte Heizung kann stillgelegt werden.

Die Heizung ist älter als 20 Jahre

In diesem Fall besteht dringender Handlungsbedarf. Hausbesitzer sollten sich möglichst bald mit den Alternativen wie Wärmepumpe, Nah- oder Fernwärmeanschluss oder Pelletheizung befassen und sich zeitnah beraten lassen.

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3U HOLDING AG
Mandy Ebisch
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