Früher war alles leichter. Wer kennt diesen Spruch nicht? Auf die Steuerfristen trifft er seit dem Jahr 2019 zu. Bis dahin konnte alljährlich der 31. Mai im Kalender zuverlässig und konstant angemarkert werden. Auch hatten die meisten diesen Termin im Kopf. Seit der Corona-Pandemie gelten jedes Jahr andere Termine und kaum einer hat noch einen Überblick. Die Lohnsteuerhilfe Bayern informiert über die drei unterschiedlichen Abgabefristen, die im Jahr 2023 auf uns zukommen.
1. Die Abgabefrist für Selbstersteller
Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss das im Folgejahr erledigen. Das vierte Coronahilfegesetz verschafft den Steuerpflichtigen im Jahr 2023 immer noch mehr Zeit dafür. Als Abgabefrist wurde der 30. September 2023 für das Veranlagungsjahr 2022 festgelegt. Da dies ein Samstag ist, muss die Steuererklärung de facto erst am Montag, 2. Oktober 2023 beim Finanzamt vorliegen. Noch ist für die lästige Aufgabe also noch genügend Zeit. Packt man es früher an, gibt es aber auch früher ein Ergebnis. So kann eine Steuerrückzahlung als zusätzliches Urlaubsgeld für den Sommer genutzt und die gebuchte Reise damit gegebenenfalls schon angezahlt werden.
2. Die Deadline für steuerlich Beratene
Alle, die sich mit der Steuer nicht auseinandersetzen oder sich Vorteile durch das umfangreiche Steuerwissen eines Profis verschaffen möchten, können entweder eine Steuerkanzlei beauftragen oder die kostengünstige und spezialisierte Alternative Lohnsteuerhilfeverein ansteuern und dort eine Mitgliedschaft eingehen. Für das steuerfachliche Gewerbe gilt nämlich der 31. August 2023 als letztmöglicher Termin für die Abgabeverpflichteten. Aufgehorcht, dieser Termin bezieht sich aber nicht auf das vergangene Veranlagungsjahr, sondern auf die Steuererklärung für das Jahr 2021. Wer hier also noch eine Rechnung offen hat, kann die kommenden Wochen noch dafür nutzen.
3. Der letztmögliche Termin bei freiwilliger Abgabe
Glücklich darf sich schätzen, wer keine Steuererklärung abgeben muss. Rentabel ist es aber in vielen Fällen die entsprechenden Formulare auszufüllen und an das Finanzamt zu schicken. Weshalb? Eine durchschnittliche Steuererstattung liegt bei über 1.000 Euro. Klar, es handelt sich hierbei um einen statistischen Durchschnittswert, der nicht in jedem individuellen Fall zutrifft. Dennoch lohnt sich für die meisten Steuerzahler die Mühe. Wer jetzt noch unschlüssig ist, für das Veranlagungsjahr 2019 ist noch bis Jahresende Zeit. Die freiwillige „2019er“ muss bis 31. Dezember 2023 beim Finanzamt liegen.
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Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.
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