Cutimed Sorbact Wundauflagen bleiben aufgrund ihres rein physikalischen Wirkprinzips durch eine Beschichtung mit Dialkylcarbamoylchlorid (DACC) auch nach der neuen Verbandmitteldefinition erstattungsfähig. Darauf hat der auf Gesundheitsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Thomas Utzerath im Rahmen eines Symposiums des Hygiene- und Gesundheitsunternehmens Essity auf dem 17. Deutschen Wundkongress (DEWU) in Bremen hingewiesen. Versorgungslücken oder vermehrte stationäre Aufenthalte für Patientinnen und Patienten mit chronischen Wunden drohen demzufolge nicht, da mit Cutimed Sorbact eine sichere und wirksame Lösung zur Behandlung infizierter Wunden zur Verfügung steht.
Vor rund drei Jahren hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Voraussetzungen für die Verordnungsfähigkeit von Verbandmitteln in der sogenannten Arzneimittel-Richtlinie näher konkretisiert. Dabei wurden Kriterien zur Abgrenzung zwischen Verbandmitteln und sogenannten „sonstigen Produkten zur Wundbehandlung“ entwickelt. „In der Richtlinie wird nun zwischen einer Hauptwirkung und zusätzlichen ergänzenden Wirkungen, welche die Verbandmitteleigenschaft nicht infrage stellen, sowie Produkten, die eine therapeutische Wirkung entfalten können, differenziert“, erklärte Rechtsanwalt Dr. Thomas Utzerath interessierten Fachbesucherinnen und Fachbesuchern. Die Produkte würden dementsprechend in drei Produktgruppen aufgeteilt: klassische Verbandmittel, Verbandmittel mit ergänzenden Eigenschaften und sonstige Produkte zur Wundbehandlung.
Cutimed Sorbact bleibt weiterhin erstattungsfähig
„Für die klassischen Verbandmittel ändert sich nichts. Dazu gehören etwa Binden, Kompressen, Pflaster, Tupfer, Polstermaterial und Cast-Verbände. Diese Produkte bleiben weiterhin uneingeschränkt erstattungsfähig“, so der Experte. Daneben gebe es Verbandmittel mit ergänzenden Eigenschaften, die die natürliche Wundheilung unterstützen, ohne jedoch eine eigenständige therapeutische Wirkung zu entfalten. Dazu gehören beispielsweise Schaumverbände (Cutimed Siltec), Superabsorber (Cutimed Sorbion) und bakterienbindende Verbände (Cutimed Sorbact). „Diese Produkte halten die Wunde feucht, binden Wundexsudat und Gerüche, verhindern ein Verkleben mit der Wunde, reinigen oder sind antimikrobiell. Produkte, die diese Kriterien erfüllen, gelten ebenfalls als Verbandmittel. Und auch sie bleiben weiterhin erstattungsfähig“, führte Dr. Thomas Utzerath aus.
Erstattungssituation bei einigen Silber- und PHMB-Verbänden nach Übergangsfrist unklar
Lediglich für die sogenannten „sonstigen Produkten zur Wundbehandlung“ ergebe sich eine Änderung. „Zu dieser Produktgruppe gehören Verbandmittel, die durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung die Heilung der Wunde aktiv beeinflussen können. Dies ist beispielsweise bei bestimmten Silber- und PHMB-Wundverbänden, die aktiv Stoffe in den menschlichen Körper abgeben, der Fall. Diese Produkte dürfen künftig erst nach einer Prüfung ihres medizinischen Nutzens und einer Aufnahme in die Arzneimittel-Richtlinie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden“, so Dr. Thomas Utzerath. Ob nach dem Ablauf der Übergangsfrist zum 2. Dezember 2023 auch alle Silber- und PHMB-Verbände weiterhin uneingeschränkt erstattungsfähig bleiben, sei daher momentan noch unklar.
Versorgungslücken nicht zu befürchten
„Für gesetzlich Versicherte besteht nach wie vor ein gesetzlicher Anspruch auf eine Versorgung mit medizinisch notwendigen und wirtschaftlichen Verbandmitteln“, erläuterte der Rechtsanwalt. Patienten mit chronischen Wunden könnten somit auch künftig versorgt werden. „Mit Cutimed Sorbact steht eine erstattungsfähige und wirksame Lösung zur Behandlung infizierter Wunden zur Verfügung“, so der Experte. Cutimed Sorbact bleibe aufgrund seines rein physikalischen Wirkprinzips durch eine DACC-Beschichtung auch weiterhin erstattungsfähig.
Kein erhöhter Einsatz von Antibiotika erforderlich
„Cutimed Sorbact Wundauflagen bekämpfen Infektionen rein physikalisch. Keime werden nach dem Prinzip der hydrophoben Wechselwirkung gebunden. Dabei werden keine chemischen Wirkstoffe freigesetzt. Viele pathogene Keime und Pilze sind hydrophob und binden sich deshalb unumkehrbar an das Gewebe der Wundauflage“, führte Dr. Thomas Utzerath aus. Somit würde bei jedem Verbandwechsel die Anzahl der Keime in der Wunde reduziert. Durch dieses Wirkprinzip erhalte die Wunde optimale Bedingungen zur Heilung. Es müsse durch die neue Erstattungssituation nicht zwangsläufig zu dramatischen Folgen für das gesamte GKV-System kommen. Weder müssten künftig mehr orale Antibiotikatherapien eingesetzt werden, noch sei mit einem Anstieg an stationären Aufenthalten zu rechnen. „Hier steht mit Cutimed Sorbact eine wirksame Lösung zur Behandlung infizierter Wunden zur Verfügung“, so Dr. Thomas Utzerath.
Das Cutimed Sorbact Sortiment besteht aus Kompressen, Saugkompressen, Tamponaden, Tupfern, Superabsorber sowie Schaumverbänden. Weitere Informationen und kostenlose Produktmuster können auf www.cutimed-sorbact.de abgerufen werden.
Cutimed wurde gezielt für das Wundmanagement komplexer, chronischer Wunden entwickelt. Mit den Cutimed Wundverbänden stellen wir medizinischem Fachpersonal innovative Lösungen für die Versorgung von Wunden bereit – speziell entwickelt für alle Phasen der Wundheilung. In enger Abstimmung mit Anwendern entwickeln wir unser Portfolio ständig weiter, um mit unseren Produkten den Therapieerfolg zu steigern, Anwender zu entlasten und den Patientenkomfort zu maximieren. Zum Cutimed Sortiment gehören unter anderem unsere Cutimed Sorbact Wundverbände, die Infektionen auf besonders sichere und effiziente Weise bekämpfen – rein physikalisch. Unsere superabsorbierenden Wundverbände Cutimed Sorbion überzeugen mit sehr hoher Exsudataufnahme und Retentionsleistung bei sehr stark bis mäßig stark exsudierenden Wunden. Cutimed Siltec sind unsere hochabsorbierenden Silikon-Schaumverbände für die Behandlung von schwach bis stark exsudierenden Wunden.
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