Im vergangenen Jahr stiegen die Energiekosten erheblich, was viele Besitzer von Pellet-, Öl-, Flüssiggas- oder Kohleheizungen zu spüren bekamen. Die Heizkosten schossen in die Höhe. Wer davon betroffen war, hat nun die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen einen Teil der Heizkosten zurückerstattet zu bekommen.
Wer kann Härtefallhilfe beantragen?
Um eine Erstattung für hohe Heizkosten aus dem Jahr 2022 zu erhalten, ist das Stichwort „Härtefallhilfe“ von Bedeutung. Der Bund stellt insgesamt 1,8 Milliarden Euro für private Haushalte zur Verfügung. Allerdings müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden, um von einem Zuschuss profitieren zu können.
Es gelten folgende allgemeine Voraussetzungen für die Härtefallhilfen bundesweit:
- Zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 wurde Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle/Koks für die Heizung geliefert.
- Die Kosten dafür waren deutlich höher als im Jahr 2021.
- Es kann eine Rechnung und ein Zahlungsbeleg über die Kosten vorgelegt werden.
- Die Hilfe kann für einen Privathaushalt beantragt werden, wenn der Brennstoff selbst bezahlt wurde oder als Vermieter für Mietwohnungen.
Es ist zu beachten, dass die einzelnen Bundesländer für die Auszahlung der Hilfen zuständig sind. Sie haben die Möglichkeit, die Regeln anzupassen, sofern dies im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher liegt.
Auf den Preis kommt es an
Um für eine Erstattung in Frage zu kommen, müssen sich die Heizkosten im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr mindestens verdoppelt haben. Hierfür wurde ein Referenzpreis ermittelt, der angibt, wie viel man im Jahr 2021 für den Brennstoff hätte bezahlen müssen. Wenn 2022 mehr als doppelt so viel bezahlt wurde, ist man antragsberechtigt.
Referenzpreis 2021 | Mindestpreis 2022 für Härtefallhilfe | |
leichtes Heizöl | 0,71 € / Liter | 1,42 € / Liter |
Flüssiggas | 0,57 € / Liter | 1,14 € / Liter |
Holzpellets | 0,24 € / kg | 0,48 € / kg |
Holzhackschnitzel | 0,11 € / kg | 0,22 € / kg |
Holzbriketts | 0,28 € / kg | 0,56 € / kg |
Scheitholz | 85 € / Raummeter | 170 € / Raummeter |
Kohle/Koks | 0,36 € / kg | 0,72 € / kg |
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Referenzpreis 2021), Alle Preise inklusive Umsatzsteuer. (Stand: 30.03.2023)
Die genannten Referenzpreise gelten bundesweit, mit Ausnahme von Berlin. Er gilt unabhängig davon, ob der Brennstoff 2021 gekauft wurde… Wenn man zwischen 1. Januar 2022 und 1. Dezember 2022 eine hohe Rechnung für Brennstoffkosten bezahlen musste, kann ein Härtefallantrag gestellt werden. Wird ein Antrag gestellt, muss per eidesstattlicher Erklärung bestätigt werden, dass die auf der eingereichten Rechnung aufgeführten Kosten tatsächlich entstanden sind.
Bundesweit sind alle Rechnungen mit einem Lieferdatum zwischen 1. Januar 2022 und 1. Dezember 2022 antragsberechtigt.
Sofern der Einkauf des Brennstoffs durch den Vermieter erfolgte und man als Mieter betroffen ist, obliegt es dem Vermieter, den Antrag auf Härtefallhilfe zu stellen. Da Vermieter ihre Mieter vollständig an den Heizkosten beteiligen dürfen, sind sie verpflichtet, die Entlastung vollständig an die Mieter weiterzugeben. Hierfür müssen die Vermieter schriftlich versichern, dass sie die Entlastung an die Mieter weitergegeben haben.
Wie viel Härtefallhilfe bekommt man?
Die Heizkostenhilfe für Heizöl, Pellets, Flüssiggas und Briketts für das Jahr 2022 soll in ähnlicher Höhe wie die Entlastung durch die Gaspreisbremse ausfallen. Für den Kostenanteil, der über der Verdopplung des Preises aus 2021 liegt, werden 80 Prozent über den Heizkostenzuschuss erstattet.
Es gilt also: Wenn der Preis nur doppelt so hoch war wie der Referenzpreis aus dem Vorjahr, sind die Kosten selbst zu tragen. Wenn der Preis jedoch höher lag, übernimmt der Staat den Großteil der darüberliegenden Kosten.
Formel zur Berechnung des Heizkostenzuschusses:
(Rechnungsbetrag 2022 – 2 x Referenzpreis 2021 x Bestellmenge) x 0,8
Es gibt jedoch Ober- und Untergrenzen: Die Höchsterstattung beträgt 2000 Euro, die Mindesterstattung 100 Euro. So werden Beträge weniger als 100 Euro nicht ausbezahlt – in diesem Fall muss man die Mehrkosten selbst tragen. Das gleiche gilt für den Maximalbetrag: Alles, was über die 2.000 € hinausgeht, wird nicht ausgezahlt.
Wo und wie kann der Antrag für Heizkostenhilfe gestellt werden?
Die Härtefallhilfen für verschiedene Brennstoffe wie Pellets, Heizöl, Flüssiggas, Holz und Kohle können ausschließlich direkt bei den zuständigen Bundesländern beantragt werden. Seit Ende Januar ist dies in Berlin bereits möglich. Die restlichen Bundesländer stellen im Laufe des Mai ihre Antragsportale online. In Ausnahmefällen können Anträge auch per Post eingereicht werden.
Die Beantragung des Heizkosten-Zuschusses erfolgt über das Portal „Brennstoffhilfe„, das in Hamburg entwickelt wurde. Hier kann geprüft werden, ob man zur Antragstellung berechtigt ist und direkt einen Antrag stellen ohne vorherige Registrierung. Erforderliche Dokumente sind beispielsweise Rechnungen, Kontoauszüge, ein Feuerstättenbescheid und eine Eigenerklärung.
Eigentümer können den Antrag selbst stellen, Mieter müssen nicht selbst tätig werden. Vermieter können Anträge stellen, müssen jedoch erklären, dass sie die Förderung an ihre Mieter weiterleiten.
Die Beantragung der Härtefallhilfe nimmt etwa 15 Minuten in Anspruch. Nach Einreichung des Antrags ist mit einer Bearbeitungsdauer von etwa 6 Wochen zu rechnen.
Anträge zur Härtefallhilfe nach Bundesländern:
- Baden-Württemberg (seit 08.05.)
- Bayern (ab 15.05.) (Wichtig zu wissen: Für die Beantragung wird ein ELSTER-Zertifikat benötigt.)
- Berlin (seit 31. Januar) (Wichtig zu wissen: Berlin bietet bessere Antragsbedingungen)
- Brandenburg (seit 08.05.)
- Bremen (seit 02.05.)
- Hamburg (seit 02.05.)
- Hessen (seit 04.05.)
- Mecklenburg-Vorpommern (seit 04.05.)
- Niedersachsen (seit 04.05.)
- Nordrhein-Westfalen (ab Mitte Mai) (Wichtig zu wissen: Für die Beantragung wird ein ELSTER-Zertifikat oder eine Bund ID benötigt.)
- Rheinland-Pfalz (seit 08.05.)
- Saarland (seit 08.05.)
- Sachsen (seit 08.05.)
- Sachsen-Anhalt (seit 04.05.)
- Schleswig-Holstein (seit 04.05.)
- Thüringen (seit 08.05.)
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