Eine gute Arbeitszeiterfassungslösung erhöht oft die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.
Der Urteilsspruch des Bundearbeitsgerichtes – Aktenzeichen 1ABR 22/21 – hat viele unternehmerische Entscheider:innen aufgeschreckt. Macht doch dieses Urteil vom Spätsommer 2022 die Nutzung eines modernen Arbeitszeiterfassungssystems für Unternehmen in Deutschland unmissverständlich zur Pflicht. Es drohen unter Umständen hohe Bußgelder.
Das findet man in vielen Unternehmen gerade in diesen Zeiten nicht lustig. Denn von einem Mangel an zum Teil existenziellen Herausforderungen kann dieser Tage in Unternehmen bzw. bei Unternehmer:innen wahrlich nicht die Rede sein. Denn steigende Energiepreise, Inflation bzw. Rezession machen den Unternehmen nicht nur in Deutschland zu schaffen. Insofern ist Sparen angesagt. Da kommt die Pflicht zur Anschaffung eines rechtskonformen Zeiterfassungssystems vermeintlich im unpassendsten Moment.
Aber der Schein trügt, denn ein modernes Zeiterfassungssystem ist weniger Fluch als Segen. Schließlich ist das Investment durchaus überschaubar, wenn man nicht das erste beste System anschafft, Denn einige Systeme bieten für wirklich wenig Geld alles, was man braucht und der Gesetzgeber erwartet. Dabei sind sie meist leicht zu installieren/implementieren und bieten mit ihren präzisen Dokumentationen zu Arbeitsleistungen von Arbeitnehmer:innen, Abteilungen oder Projekten ein hohes Maß an Transparenz in den personalbezogenen Abläufen eines Unternehmens. Ein Plus an Transparenz, das bestens dafür genutzt werden kann, die Effektivität zu steigern und Einsparpotentiale im Unternehmen offenzulegen. So machen sich diese Zeiterfassungssysteme schnell bezahlt – und helfen Unternehmen dabei, gut durch die Krise zu kommen.
Zeiterfassungssysteme sind also insbesondere jetzt ein sehr sinnvolles und cleveres Investment. Denn erfahrungsgemäß ist die Nutzung eines moderne und damit digitalen Zeiterfassungssysteme immer günstiger und wirtschaftlicher als die Erfassung der Arbeitszeiten per Stundenzettel und händisch geführter Excel-Dateien. Und das liegt nicht nur daran, dass ausreichend leistungsfähige System bereits für einige hundert Euro verfügbar sind – und zwar ohne Abos oder andere versteckte Folgekosten.
Auch diese vergleichsweise günstigen Systeme bieten bereits alles, was der Gesetzgeber fordert und lassen sich zudem recht einfach auf die konkreten Erfordernisse des jeweiligen Unternehmens anpassen. Diese in aller Regel web- bzw. cloud-basierten und bei ausgesuchten Anbietern auch mobilen Soft- und Hardware-Lösungen, sind per plug&play problemlos einzurichten und können per Token oder auch manchmal bereits per Finger-Print genutzt werden. Letzteres vereinfacht die Handhabung deutlich und spart Ressourcen für den Betrieb und die Auswertung der erfassten Daten.
Einige System sind zudem darauf ausgerichtet, mit den Unternehmen zu wachsen und sind entsprechend skalierbar. Die erfassten Daten stehen meist elektronisch zu Verfügung geben Auskunft zu Nettoarbeitszeiten, Urlauben, Pausen, krankheitsbedingten Ausfällen, projektbezogenen Aufwänden und helfen so oft auch die Effektivität und Transparenz zu verbessern – was sich in aller Regel oft auch positiv auf das Arbeitsklima und Produktivität auswirkt. Erfreulicher Weise gibt es einige Anbieter, die ihre ohnehin schon preiswerten System auch noch kostenlos für einen Probebetrieb anbieten. So kann man als unternehmerische Entscheider:in eigentlich nichts falsch machen. Denn nur, wenn das System im Praxis-Test überzeugt, muss es bezahlt werden.
So stellt sich das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vielleicht in einem anderen Licht dar. Denn so ist es vielleicht ein sehr positiver Impuls für eine weitere Digitalisierung von unternehmerischen Prozessen, die am Ende dazu beitragen, das einzelne Unternehmen besser zu managen und leistungsfähiger werden, um ihr Überleben in der Krise zu sichern.
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