R+V-Infocenter: Sicherheitsaspekte beachten
Wiesbaden, 5. Oktober 2023. Unabhängig von Größe oder Alter: Kinder dürfen im Auto immer vorne sitzen – wenn die Eltern bestimmte Sicherheitsaspekte beachten. Entscheidend ist vor allem die Frage, ob ein Kindersitz notwendig ist oder nicht. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.
Die Vorschriften zu Kindersitzen im Auto sind eindeutig: Bis zum zwölften Geburtstag oder einer Mindestgröße von 150 Zentimeter dürfen Kinder nur auf einem Kindersitz oder einer Sitzerhöhung mitfahren. „Diese Regelung greift unabhängig davon, wo sie im Auto sitzen, vorne oder hinten“, sagt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung.
Die Anschnallpflicht gilt natürlich auch für den Nachwuchs. Die Höhe der Gurte ist allerdings für Erwachsene ausgelegt und kann bei Kindern, die kleiner als 150 Zentimeter sind, oft nicht ideal angelegt werden. „Deshalb sollten auch über zwölfjährigen Kindern eine Sitzerhöhung nutzen, wenn sie die diese Größe noch nicht erreicht haben“, rät R+V-Experte Richter. Der Gurt geht sonst über den Hals statt über die Schulter. Bei einem Unfall besteht die Gefahr, dass das Kind stranguliert wird.
Risiko Airbag
Für die Kleinsten ist der Airbag das größte Risiko auf dem Vordersitz. „Wenn sich der Airbag bei einem Unfall öffnet, kann das Kind trotz Babyschale schwer verletzt werden“, erklärt Roland Richter. Der Beifahrer-Airbag muss also ausgeschaltet sein, sonst darf der Kindersitz nur auf der Rückbank montiert werden. Auch bei größeren Kindern, die vorne mitfahren, sollte der Abstand zum Armaturenbrett samt Airbag so groß wie möglich sein.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Eltern, die sich nicht an die Kindersitzpflicht halten, müssen mit einem Verwarngeld von mindestens 30 Euro rechnen. Ist ein Kind gar nicht gesichert, ist ein Bußgeld von 60 Euro möglich; hinzu kommt möglicherweise ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Sitzen mehrere ungesicherte Kinder im Auto, fällt das Bußgeld noch höher aus.
– In Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurte, etwa Oldtimern, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht mitfahren. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen hinten sitzen.
– Die Regelungen zur Kindersitzpflicht unterscheiden sich in den europäischen Län-dern. So müssen Kinder beispielsweise in Österreich bis 135 Zentimeter oder bis zu ihrem 14 Lebensjahr im Kindersitz Platz nehmen. Dasselbe gilt für die Fahrt auf dem Beifahrersitz. In Frankreich entfällt die Kindersitzpflicht bereits ab einem Alter von zehn Jahren.
Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.
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