Experten der ERGO Group informieren
Petra S. aus Fulda:
Was geschieht mit dem Bausparvertrag, wenn der Bausparer verstirbt?
Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
22,6 Millionen Deutsche hatten zum Ende des Jahres 2022 einen Bausparvertrag abgeschlossen. Kommt es zu Lebzeiten nicht zur Auszahlung, ist der Bausparvertrag neben Geld oder Immobilien Teil des Nachlasses. Im Erbfall gilt dieser als Vermögenswert und gehört damit zur Erbmasse. Erben müssen sich dann entscheiden, ob sie den Vertrag weiterführen oder kündigen wollen. Wer den Vertrag auflöst, erhält – manchmal nach einer vertraglich geregelten Wartezeit – das Bausparguthaben ausgezahlt. Gibt es mehrere Erben, müssen diese gemeinsam entscheiden, was mit dem Vertrag passieren soll. In der Regel wird dieser aufgelöst und das Bausparguthaben entsprechend der Erbanteile unter allen aufgeteilt. Erben, die den Vertrag fortsetzen möchten, erhalten alle Rechte, die auch dem Verstorbenen zuteil waren. Das schließt auch mögliche Bonuszinsen und Wohnungsbauprämien mit ein. Schlagen Erben das Erbe beispielsweise aufgrund einer Überschuldung des Nachlasses aus, erhalten sie nichts. Um Zugriff auf den Vertrag zu erhalten, müssen sie die Sterbeurkunde und entweder den Erbschein oder das Testament mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts bei der Bausparkasse einreichen. Übrigens: Es gibt eine Ausnahme, bei der der Bausparvertrag nicht automatisch Teil der Erbmasse ist. Denn wie bei einer Lebensversicherung, kann eine bestimmte Person als Bezugsberechtigter eingetragen sein, zum Beispiel der Ehepartner. In diesem Fall hat diese Person dann alle Rechte aus dem Bausparvertrag und er ist kein Teil Nachlasses. Sind Erben und Bezugsberechtigte identisch, können die Erben das Erbe ausschlagen und erhalten trotzdem die Bausparsumme, da diese nicht zum Erbe gehört.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.673
Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.ergo.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.
Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in über 25 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der ERGO Group AG steuern mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management AG vier separate Einheiten die Geschäfte und Aktivitäten der ERGO Group. In diesen sind jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen gebündelt. Rund 38.700 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2022 nahm ERGO über 20 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Netto-Versicherungsleistungen in Höhe von rund 15 Milliarden Euro.
ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
Firmenkontakt
ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40198 Düsseldorf
0211 477-2980
http://www.ergo.com
Pressekontakt
HARTZKOM PR und Content Marketing
Marion Angerer
Hansastraße 17
80686 München
089 998 461-18
Bildquelle: ERGO Group